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Urteil im Prozess gegen syrische Folter „bedeutendes Signal gegen Straflosigkeit“

Foto: nito, Shutterstock

Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz galt schon zu Beginn als historisch. Es war der erste Prozess zu Staatsfolter in Syrien. Jetzt wurde das Urteil gegen den Hauptangeklagten gesprochen. Von Anna Fries

Koblenz/Berlin (KNA, ai). Nach knapp zwei Jahren und mehr als 100 Verhandlungstagen endete ein Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, der schon zu Beginn historisch genannt wurde. Es war der international erste zu Staatsfolter in Syrien. Zwei Angeklagte mussten sich im sogenannten Al-Khatib-Verfahren verantworten, die für den syrischen Geheimdienst gearbeitet und grausame Verbrechen begangen haben sollen.

Der Hauptangeklagte Anwar R. war im Raum Damaskus in der Abteilung 251 des Geheimdienstes in leitender Position 2011 und 2012 für die systematische Misshandlung von Menschen verantwortlich. Die Anklage warf ihm unter anderem Folter in 4.000 Fällen und Mord in mindestens 30 Fällen vor. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Der Mitangeklagte Eyad A. wurde bereits im Februar 2021 vom OLG wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Grundlage für das Koblenzer Verfahren ist das Weltrechtsprinzip. Seit 2002 können bestimmte Verbrechen – Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen – in Deutschland geahndet werden, auch wenn weder die Tat hierzulande geschehen ist, noch die Angeklagten oder die Opfer aus Deutschland kommen. Menschen, die solche Verbrechen begangen haben, sollen in Deutschland nicht frei sein, so die Idee.

„Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz gegen Anwar R. ist ein historisches Signal im weltweiten Kampf gegen die Straflosigkeit. Überlebende, syrische Aktivist_innen und Nichtregierungsorganisationen haben erfolgreich darauf hingewirkt, schwerste Verbrechen unter der Regierung von Bashar al-Assad im Prozess aufzuklären. Das Gericht in Koblenz hat eindeutig und formal die unmenschlichen Haftbedingungen, systematische Folter, sexualisierte Gewalt und Tötungen in Syrien festgestellt. Amnesty International erwartet, dass in Deutschland und in weiteren Staaten auf diesen Erkenntnissen aufbauend weitere Prozesse nach dem Weltrechtsprinzip anstrengt werden“, erklärte Markus N. Beeko, Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation Amnesty International in Deutschland.

Das Urteil des Koblenzer Gerichts sei eine Mahnung an die Innenministerkonferenz, die aufgrund der hohen Gefährdung von Rückkehrer_innen umgehend den Abschiebungsstopp nach Syrien beschließen müsse. Es sei eine Mahnung an die Bundesregierung, dass es keine Anerkennung und Zusammenarbeit mit dem syrischen Regime geben darf. „Und es ist eine Erinnerung, wie wichtig der Einsatz der Bundesregierung für die konsequente Umsetzung einer nationalen und internationalen Strafverfolgung von Menschenrechtsverbrechen ist, wie er im Koalitionsvertrag beschlossen wurde.“