Es gibt gute Gründe, warum die Muslime an den Madhhabs festgehalten haben

Ausgabe 213

(iz). Das Wort Madhhab leitet sich von einem arabischen Wort ab, das „Gehen“ oder einen „Weg nehmen“ bedeutet. Es bezeichnet die Wahl eines Mudschtahid [jemand, der Idschtihad praktiziert] aus einer Reihe von Möglichkeiten der Ableitung von Allahs Gesetzen aus den Primärquellen – wie Qur’an und Hadith – angesichts einer bestimmten Fragestellung. In einer allgemeineren Bedeutung repräsentiert eine Madhhab die versammelte Denkschule von wegweisenden Imamen wie Abu Hanifa, Malik, Asch-Schafi’i oder Ahmad ibn Hanbal. Hinzu kamen viele erstrangige Leute des Wissens, die diesen in ihren jeweiligen Schulen nachfolg­ten und ihre Arbeit verfeinerten und verbesserten. Sie waren Interpreten, die den Qur’an und die Sunna in die spezifischen Scharia-Regeln des täglichen Lebens transformierten, die im Allgemeinen als „Fiqh“ oder „Rechtswissenschaft“ bekannt werden.

Von Schaikh Nuh Ha Mim Keller

Im Verhältnis zu unserer Religion oder Din ist diese Rechtswissenschaft, das Fiqh, nur ein Teil von dieser, da das reli­giöse Wissen, das jeder von uns besitzt, aus dreierlei Arten besteht. Die erste Art ist das allgemeine Wissen über islamische Glaubensgrundsätze wie: die ­Einheit Allahs, der Glaube an Seine Engel, Seine Bücher, Seine Gesandten und das Prophetentum von Muhammad, Allah ­segne ihn und schenke ihm Heil, und so ­weiter. Jeder von uns kann dieses Wissen direkt aus dem Qur’an und den Hadithen herleiten. Dies gilt auch für die zweite Art von Wisse: allgemeine, ethische Prinzipien wie Gutes zu tun, Schlechtes zu vermeiden, mit Anderen in guten Werken zusammenzuarbeiten und so weiter. Jeder Muslim kann diese allgemeinen Prinzipien selbstständig aus Qur’an und Hadith entnehmen.

Die dritte Art des Wissens ist ein spezi­fisches Verständnis bestimmter göttlicher Anweisungen und Verbote, welche die Scharia bilden. Hierbei ist es so, dass sich – sowohl aufgrund der Beschaffenheit als auch aufgrund der bloßen ­Anzahl der einbezogenen Qur’an- und Hadithtexte – die Menschen in ihrer geistigen Fähigkeit bezüglich des Verständnisses und der Ableitung von Handlungsanwei­sungen unterscheiden. Die Muslime bilden zwei Gruppen: Jene, die dies von sich selbst aus tun können. Das sind die zum Idschtihad befähigten Rechtsgelehrten. Und zum anderen diejenigen, die das mittels anderer tun müssen, ­indem sie einem von ihnen folgen. Das bewegt sich in Übereinstimmung mit Allahs Wort in der Sura An-Nahl („[…] so fragt die Leute der Erinnerung, wenn ihr es nicht wisst“) und in der Sura An-Nisa („[…] und wenn sie es zum Gesandten zurückbringen würden und zu denen unter ihnen, die Autorität haben, so würden diejenigen es wissen, die es herausfinden können“).

Solche und andere Verse sowie die prophetische Sunna verpflichten den Gläubigen, der nicht direkt Regelungen aus Qur’an und Hadithen ableiten kann, jemanden zu fragen, der sich auf diesem Niveau befindet, und ihm zu folgen. Es ist nicht schwer zu verstehen, warum ­Allah uns aufgetragen hat, Experten zu fragen. Wenn jeder von uns persönlich dafür verantwortlich wäre, sämtliche Primärquellen korrekt auszuwerten, würde ein lebenslanges Studium kaum ­dafür ausreichen. Man müsste entweder den Erwerb seines Lebensunterhalts oder seinen Din aufgeben.

Die Slogans, die wir heute über „Qur’an und Sunnah, anstatt den Rechtsschulen“ hören, gehen fehl. Jeder stimmt dem zu, dass wir dem Qur’an und der Sunna des Propheten folgen müssen. Entscheidend ist, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und im Frieden geben, nicht mehr unter uns weilt, um uns persönlich unterrichten zu können. Alles was wir von ihm haben, wurde uns von den Gelehrten übermittelt. Deshalb ist es keine Frage, ob wir unseren Din von Gelehrten nehmen oder nicht, sondern vielmehr, von welchen Gelehrten. Und dies ist der Grund, warum es Rechtsschulen im Islam gibt: Weil das ausgezeichnete und überragende Gelehr­tentum der Mudschtahid-Imame – zusammen mit den traditionellen Fuqaha, die in ihren Schulen nachfolgten und die Arbeit der Imame auswerteten und verbesserten – der wissenschaftlichen Nachforschung standgehalten.

Ein Grund, warum es die Madhhabs gibt, besteht darin, dass sie unzählige ­korrekte – auf Wissen basierende – Antworten auf die Frage der Muslime formulieren konnten und können, wie man Allah gehorcht. Die Muslime haben erkannt, dass die Zugehörigkeit zu einer Rechtsschule bedeutet, übergeordneten Gelehrten zu folgen, die nicht nur über ein umfassendes Wissen über die Qur’an- und Hadithtexte verfügten, sondern die auch in einer Situation lebten, die über ein Jahrtausend näher am Propheten und seinen Gefährten war. Eine Zeit, in der Taqwa (Gottesfurcht) die Norm waren.

Beide Bedingungen stehen in deutlichem Kontrast zur heutigen „Gelehrsam­keit“. Es scheint, dass der Ruf nach einer Rückkehr zu Qur’an und Sunna ein attraktiver Slogan wäre, doch in Wirklichkeit ist er ein großer Rückschritt. Ein Aufruf, Jahrhunderte detaillierter, fallge­nauer islamischer Gelehrsamkeit des ­Herausfindens und Verdeutlichens der Gebote und Verbote des Qur’an und der Sunna aufzugeben. Und damit eine hochentwickelte, interdisziplinäre Leistung von Rechtsgelehrten, Hadithspezialisten, Qur’an-Kommentatoren, Lexi­kographen und anderen Meistern der islamischen Rechtswissenschaften.

Die Früchte dieser Forschung aufzuge­ben, um stattdessen heutigen „Schaikhs“ zu folgen, die sich – trotz aller Ansprüche – nicht auf dem Niveau ihrer ­Vorgänger bewegen, wäre ein Austauschen von etwas, das erprobt und bewiesen ist, durch etwas bestenfalls Vorgeschlagenes.

Das Gerede über das Folgen der Scharia, ohne einer bestimmten Madhhab zu folgen, ist wie jemand, der zu einem Autohändler geht, um ein Auto zu kaufen, aber darauf besteht, dass es sich bei diesem Auto um keine bekannte Marke handeln dürfe – einfach „ein Auto, rein und einfach“. Der Händler wird nur lächeln und erklären können, dass hochentwickelte Produkte mit komplexen Produk­tionsmitteln hergestellt werden, von Fabriken mit Arbeitsteilung zwischen ­denen, die testen, die produzieren, und die die vielen Teile des fertigen Produkts zusammenbauen. Und so ist es mit der Scharia, die komplexer als jedes Auto ist, weil sie sich mit der Welt des menschlichen Handelns und einem ­ausgedehnten interpretativen Bereich von heiligen Texten beschäftigt.

Deshalb ist das Aufgeben der monumentalen Gelehrsamkeit der Rechtsschulen, die Qur’an und ­Sunna wohldurchdacht operationalisiert haben, um stattdessen das Verständnis eines zeitgenössischen „Schaikhs“ zu übernehmen, nicht nur eine verfehlte, törichte Ansicht. Es ist so, als würde man einen ­Mercedes gegen ein Go-Cart eintauschen.

Schaikh Nuh Ha Mim Keller ist Rechtsgelehrter und Übersetzer. Geboren in den USA, nahm er 1977 den ­Islam an. Er studierte Hadithwissenschaften sowie Schafi’i- und Hanafi-Fiqh, ‘Usul Al-Fiqh und ‘Aqida in Syrien und Jordanien, wo er seit 1980 lebt. Er hat mehrere klassische Werke übersetzt, darunter „‘Umdat As-Salik“ über das schafi’itische Recht sowie das „Al-Maqasid“ von Imam An-Nawawi.