Erst Jahrzehnte nach einem tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim wird ein Täter verurteilt. Ab Dienstag steht ein zweiter Mann in dem Fall vor Gericht.
Koblenz/Saarlouis (dpa) Mehr als 32 Jahre nach der Tat beginnt am Dienstag (9.30 Uhr) vor dem Oberlandesgericht Koblenz ein zweiter Prozess um einen rassistischen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis. Ein 54 Jahre alter Deutscher ist wegen Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum Mordversuch in 20 Fällen angeklagt. Der Angeklagte vertrete eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie, heißt es vom Generalbundesanwalt laut einer Mitteilung des Oberlandesgerichts.
Der heute 54-Jährige soll sich demnach in der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 mit zwei weiteren Männern in einer Gaststätte in Saarlouis getroffen haben. „Die Gruppe tauschte sich über die seinerzeit zahlreichen vor allem in Ostdeutschland stattfindenden rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer aus“, heißt es zu den Vorwürfen. An diesem Abend soll der heute 54-Jährige laut Behörde gesagt haben: „Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren.“
Brandanschlag fordert einen Toten und zwei Verletzte
Von diesen Worten soll einer seiner Begleiter beeinflusst und bestärkt worden sein, heißt es weiter. Der heute 52-Jährige hat nach Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz 1991 Feuer in dem Asylbewerberheim in Saarlouis gelegt. Bei dem Brand starb der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und verletzten sich. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen. Der 52-Jährige wurde bereits im Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem nun startenden Prozess wegen Beihilfe sind zunächst Verhandlungstage bis Anfang Juni terminiert.