Grünes Licht aus dem Berliner Abgeordnetenhaus: Künftig fällt die 48-stündige Wartefrist bei Bestattungen weg.
Berlin (KNA). Vor allem Juden und Muslime können nun ihren Glaubensregeln gemäß innerhalb eines Tages nach dem Tod bestattet werden.
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Berliner Abgeordnete beschließen Bestattungsgesetz
In Berlin fällt die 48-stündige Wartefrist zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Beisetzung weg. Das Abgeordnetenhaus verabschiedete am Donnerstag ohne Gegenstimmen eine Novelle des Bestattungsgesetzes.
Damit wird den Bestattungsriten von Juden und Muslimen stärker Rechnung getragen. Ihre religiösen Vorschriften sehen eine Bestattung Verstorbener in der Regel innerhalb eines Tages vor.
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Andere Länder legten vor
Ähnliche Regelungen gibt es in Hessen und im Saarland, wo die Frist von 48 Stunden ebenfalls verkürzt werden kann. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg schreiben keine Mindestfristen mehr vor.
Das Land Berlin folgt mit der Reform nach eigenen Angaben der Bitte von jüdischen und muslimischen Gläubigen.
Außerdem stelle die Gesetzreform klar, dass auch Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen künftig auf Wunsch der Eltern bestattet werden könnten, so der Landespressedienst. Zudem solle das neue Gesetz das Verfahren bei Seebestattungen erleichtern.