Chats: Anklage gegen zwei Ex-Polizisten in Hessen

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Frankfurt (KNA). Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen zwei ehemalige hochrangige Polizeibeamte aus Hessen Anklage erhoben. Sie sollen rechtsextreme und rassistische Inhalte in Chatgruppen verschickt oder geteilt haben. So bestehe gegen einen 46-Jährigen Beamten aus dem Vogelsbergkreis der Verdacht der Volksverhetzung und des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen, teilte die Staatsanwaltschaft am 25. Februar mit. In der beim Amtsgericht Alsfeld erhobenen Anklage werden ihm auch Verstöße gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt.

Der 46-Jährige, der zuletzt als Polizeioberkommissar im Polizeipräsidium Westhessen tätig gewesen sei, soll als Teilnehmer verschiedener WhatsApp-Chatgruppen mit seinem Mobiltelefon mehrfach strafrechtlich relevante Inhalte an diese Gruppen verschickt haben – und zwar von Ende Oktober bis Anfang Dezember 2018. Zu den 30 Empfängern der Bilder hätten auch weitere hessische Polizeivollzugsbeamte gehört.

Der 46-Jährige soll Bilder verbreitet haben, die Adolf Hitler in Uniform mit Hakenkreuzarmbinde und dem zum „Hitlergruß“ ausgestreckten rechten Arm zeigen, außerdem Aufnahmen, die eine feindselige Haltung gegenüber dunkelhäutigen Menschen und Muslimen zum Ausdruck brächten. Er sei auch verdächtig, unerlaubt mehrere Schusswaffen und Munition besessen zu haben. Ihm wurde bereits „das Führen der Dienstgeschäfte“ verboten. Ein Termin für den Strafprozess ist noch nicht bestimmt.

Auch der Bruder des 46-Jährigen wurde angeklagt. Hier soll der Prozess bereits am 27. April vor dem Amtsgericht Alsfeld starten. Der 37-Jährige sei bis zu seinem freiwilligen Ausscheiden ebenfalls als Polizeioberkommissar im Polizeipräsidium Westhessen tätig gewesen.

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Er soll im Februar 2018 mit seinem Mobiltelefon eine Videodatei mit dem Konterfei Adolf Hitlers in eine aus zehn Teilnehmern bestehende WhatsApp-Chatgruppe gestellt haben. Zudem soll er im März 2018 über das polizeiliche Auskunftssystem zwei Abfragen ohne dienstlichen Anlass vorgenommen haben. Ihm werde vorgeworfen, verbotene Kennzeichen verwendet, Dienstgeheimnisse verraten und auch gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.