
(iz). „Ein nie dagewesener Schlag gegen ‘Islamisten’ in Österreich sollte die Operation Luxor sein. Stattdessen wird die Razzia wohl als beispielloser Missbrauch von Justiz und Sicherheitsbehörden in die Geschichte des Landes eingehen“, schrieb unser Gastautor Fabian Goldmann in der Augustausgabe dieser Zeitung über diese unrühmliche Großrazzia.
Knapp zwei Jahre, nachdem Spezialeinheiten im ganzen Land die Wohnungen und Geschäftsräume muslimischer Bürger stürmten, war schon klar: Bei Österreichs vermeintlich größtem Schlag gegen Islamisierung, Politischen Islam und Muslimbruderschaft handelte es sich bestenfalls um die größte Einschüchterungskampagne gegen gewöhnliche muslimische Bürger, die das Land je gesehen hat. Wobei der letzte Satz nicht ganz richtig ist. Denn glaubwürdige Hinweise, dass es sich bei Operation Luxor um eine Luftnummer handelte, gab es nicht erst im Rückblick.
Von Anfang an wiesen Journalisten, Juristen und andere Experten auf die dünne Begründung und fehlenden Beweise für die Aktion hin. Schon in der Anordnung suchte man vergeblich nach handfesten strafrechtlichen Vorwürfen, die die Aktion legitimierten und Bild einer weit verbreiteten terroristischen Bedrohung und islamistischen Unterwanderung der österreichischen Gesellschaft belegten.
Das Scheitern dieser öffentlichkeitswirksamen Aktion sowie des umfassenderen österreichischen Plans zur Bekämpfung eines „politischen Islam“ kulminiert im Rücklauf immer stärker. In den letzten Monaten wurden bereits einige Verfahren gegen angebliche „Muslimbrüder“ oder (wie es in Deutschland heißt) „Gefährder“ ergebnislos eingestellt. Und die Operation Luxor offenbart sich als weiterer Mosaikstein in der Politik des gescheiterten Ex-Kanzlers Sebastian Kurz. Bisher wurden mehr als 30 Verfahren eingestellt. Auch wurden viele, der im Laufe des Verfahrens vorgenommenen Beschlagnahmungen aufgehoben oder rückgängig gemacht.
Anfang des Jahres wies das Oberlandesgericht Graz in seinem Urteil die Ermittler im Verfahren gegen den prominentesten Verdächtigen zurück, der als „Kopf der Muslimbrüder“ in Österreich gelten soll. Vorwürfe von Informanten, der Mann stünde der informellen Organisation vor, konnten in keinem Fall belegt werden. Wie „Der Standard“ am 6. Januar schrieb, nahm das Gericht die Tippgeber „nicht für voll“.
Und am 10. Januar stellte das Gericht das Verfahren gegen den bekannten Politologen Farid Hafez ein. In dem Beschluss, gegen den es keinen Einspruch gibt, hieß es unter anderem: „In Stattgebung der Beschwerde wird das Ermittlungsverfahren (…), Hafez könnte Mitglied von Verbindungen von Menschen – darunter Muslimbruderschaft, Hamas, Hasm – sein, die als terroristische Vereinigung, als staatsfeindliche Verbindung und als kriminelle Organisation anzusehen wären (…), eingestellt.“ Genauso ordnete das Gericht das von Hafez mit herausgegebene Jahrbuch für Islamophobieforschung ein. Darin fänden sich keine Indizien für staatsfeindliche Propaganda usw. (F. Goldmann, ak)