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Elon Musk: Forscher halten Kritik wegen X aufrecht

Tech-Genie Elon Musk
Foto: Kavi Design, Shutterstock

Elon Musk hat gegen die Organisation CCDH geklagt. Sie hält ihre Kritik aufrecht.

San Francisco (dpa). Die von Elon Musks Online-Plattform X verklagten Hassrede-Forscher legen mit neuer Kritik an dem Dienst nach. Die Experten meldeten X (ehemals Twitter) Ende Oktober 200 Beiträge rund um den Hamas-Überfall auf Israel und den Gaza-Krieg, die nach Angaben der Forscher eindeutig gegen die Regeln verstießen.

Eine Woche später seien 196 davon immer noch online gewesen, berichtete die Organisation CCDH am Dienstag.

Elon Musks Online-Plattform: Es soll dort auch zu Gewalt aufgerufen werden

In den Beiträgen sei unter anderem zu Gewalt gegen Juden, Palästinenser und Muslime aufgerufen worden, hieß es in einem Blogeintrag der CCDH (Center for Countering Digital Hate). Auch seien antisemitische Verschwörungstheorien verbreitet und der Nazi-Massenmord an Juden geleugnet oder verharmlost worden.

Von X gab es zunächst keine Reaktion auf die Kritik der Organisation. Wenige Stunden zuvor veröffentlichte der Dienst allerdings einem Blogpost zu seinem Umgang mit Inhalten, die gegen die Regeln der Plattform verstoßen.

Darin hieß es unter anderem, bisher sei man gegen mehr als 320.000 Beiträge unter anderem wegen Hassrede vorgegangen. Mehr als 3.000 Accounts seien entfernt worden. Bei über 25.000 Posts hätten die Teams wegen manipulierten Inhalten eingegriffen.

EU-Kommission schaltet sich ein

X hatte in den vergangenen Wochen eine offizielle Anfrage der EU-Kommission zur Einhaltung des neuen EU-Digitalgesetzes DSA erhalten. Online-Plattformen werden vom Digital Services Act (DSA) verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen.

Musks Plattform hatte die Online-Forscher, die Hassrede und Falschinformationen im Netz aufdecken, im Sommer verklagt. X wirft CCDH in der Klage vor, für Berichte zum Umgang mit Hassrede widerrechtlich auf Daten des Dienstes zugegriffen zu haben. Dem Unternehmen sei dadurch Schaden entstanden, weil Werbekunden abgesprungen seien.