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Beobachtung durch Verfassungsschutz: AfD scheitert vor Gericht in Münster

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Für die AfD ist ihre erneute Niederlage gegen den Verfassungsschutz, knapp vier vor der Europawahl, ein Rückschlag.

Münster/Berlin (dpa, iz). Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts rechtens. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.

AfD scheitert mit ihrem Verfahren

Das Gericht bestätigte am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ das OVG keine Revision zu, die AfD kündigte aber an, dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.

Es gebe „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für Bestrebungen der AfD, „die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind“, sagte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats. In der AfD würden „in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet“. Eine solche Abwertung sei laut Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“. Deshalb sei am Vorgehen der Verfassungsschützer nichts auszusetzen.

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Ein weiterer Schlag für die Umfragewerte

Lag die AfD im Herbst 2023 zeitweise stabil über 20 Prozent, so ermittelten die Meinungsforscher zuletzt Werte zwischen 16 und 18 Prozent. Die mutmaßlichen Gründe für den Sinkflug: Erst ließ ein Medienbericht über ein Vernetzungstreffen mit Rechtsextremisten bei einigen Bürgern Zweifel an der Verfassungstreue von AfD-Politikern aufkommen.

Auch dass mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) jetzt ein weiterer Konkurrent auf dem Platz ist, dürfte der AfD geschadet haben. Und dann musste sich die Parteispitze fragen lassen, wie es um den selbsterklärten Patriotismus einiger führender AfD-Politiker bestellt sei.

Denn Jian Guo, ein langjähriger Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, sitzt inzwischen wegen mutmaßlicher Spionage für China in Untersuchungshaft. Krah selbst geriet ebenso in den Fokus der Aufmerksamkeit wie der Bundestagsabgeordnete Petr Bystron – wegen möglicher Verbindungen zu prorussischen Netzwerken.

Bystron ist Zweitplatzierter auf der AfD-Kandidatenliste für die Europawahl am 9. Juni. Nachdem Medien über mögliche Geldzahlungen berichtet hatten, wird außerdem bei beiden Politikern geprüft, ob Ermittlungen aufgenommen werden sollten. Bei Krah wird zudem geprüft, ob es Ermittlungen wegen möglicher chinesischer Zahlungen geben soll.

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„Die wehrhafte Demokratie ist kein zahnloser Tiger“

Die Befugnisse des Verfassungsschutzes bei der Beobachtung der AfD seien zwar „keineswegs grenzenlos“, betonte Buck. Vor allem bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen Partei müsse der „hinreichend verdichtete Umstände“ vorlegen können, dass eine Gruppierung möglicherweise gegen die freiheitliche Grundordnung arbeite.

„Die wehrhafte Demokratie ist kein zahnloser Tiger. Sie soll aufmerksam und durchsetzungsstark sein“, betonte der Vorsitzende. „Aber sie beißt nur im nötigsten Fall zu und lässt sich auch nicht zu schnell provozieren.“ Bei der Einstufung der AfD als extremistischer Verdachtsfall habe das Bundesamt seine Einschätzung aber ausreichend belegen können, befanden die Richter. Deshalb habe die Behörde auch die Öffentlichkeit über ihre Einschätzung zur AfD informieren dürfen.

AfD-Vertreter äußern Kritik am Gericht

AfD-Vizesprecher Peter Boehringer und Roman Reusch aus dem Bundesvorstand äußerten nach dem Urteil Kritik am OVG. Der 5. Senat habe zu wenig getan, um die Punkte des Verfassungsschutzes aufzuklären. Das Bundesamt sei damit nur durchgekommen, weil „sich das Gericht der Beweisaufnahme verweigert hat“, sagte Reusch.

Der BfV-Präsident Thomas Haldenwang sagte nach der Urteilsverkündung: „In der wehrhaften Demokratie kommt dem Verfassungsschutz eine wichtige Frühwarnfunktion bezüglich der Entwicklung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu. Dieser Aufgabe werden wir auch künftig weiter nachkommen.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Entscheidung der Richter. „Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind.“ Der deutsche Rechtsstaat habe Instrumente, um die Demokratie vor Bedrohungen von innen zu schützen. „Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt ? und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden.“

Die AfD gehöre zweifelsohne zu den „Feinden unserer liberalen Demokratie“, sagte der Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Dass sie beobachtet werden kann, ist insofern nur konsequent und Ausdruck der Wehrhaftigkeit unseres Rechtsstaats.“

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Richter bestätigten auch Beobachtung von Junger Alternative und „Flügel“

Bei dem mittlerweile aufgelösten AfD-„Flügel“ hatten die Richter auch gegen die Hochstufung zur „erwiesen extremistischen Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz keine Einwände. Die Einschätzung, der Flügel richte sich gegen den Schutz der Menschenwürde von Deutschen mit Migrationshintergrund sowie Menschen islamischen Glaubens, sei gerechtfertigt, entschied der Senat.

Bei der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) ging es in dem Prozess zunächst nur um die frühere Einstufung als Verdachtsfall – dagegen hatten die Richter keine Einwände. Inzwischen hat der Verfassungsschutz die Junge Alternative aber ebenfalls zur erwiesen extremistischen Bestrebung hochgestuft – wogegen AfD und JA sich in einem noch laufenden Eilverfahren wehren.

Nach dem Urteil darf der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Dazu zählen unter anderem die Observation und das Einholen von Auskünften über Informanten (V-Leute) aus der jeweiligen Szene. Ob und in welchem Umfang das Bundesamt von diesen Möglichkeiten bereits Gebrauch gemacht, ließ die Bundesregierung in einer Antwort auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion offen.

Das Stufenmodell des BfV sieht zuerst den Prüf-, dann den Verdachtsfall und dann die Feststellung vor, dass das zu beobachtende Objekt eine gesichert extremistische Bestrebung ist. Die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden von den dortigen Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.