Der IGH hat über den südafrikanischen Eilantrag entschieden und im israelischen Krieg „die Gefahr eines Völkermordes“ festgestellt.
(dpa, iz). „Außergewöhnliche Diskrepanz zwischen Deutschland und der Welt in Bezug auf das Urteil des IGH zum #GazaGenozid. In Berichten deutscher Nachrichtenagenturen wird hervorgehoben, dass das Gericht keinen Waffenstillstand angeordnet hat und dass Israel humanitäre Hilfe zulassen sollte. Was direkt mit ‘Völkermord’ zu tun hat, wird ignoriert oder beschönigt.“ Dominic Johnson, X
Der IGH hat am Freitag eine Gefahr von Genozids im Gazastreifen festgestellt, Tel Aviv aber nicht zum Ende seines Militäreinsatzes gegen die Hamas verpflichtet. Das höchste UN-Gericht in Den Haag beauftragte Israel, mehr Schutzmaßnahmen für Palästinenser zu ergreifen, um Völkermord zu verhindern.
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UN-Chef erinnert an bindende Wirkung des IGH-Urteils
Nach dem IGH-Entscheid hat UN-Generalsekretär António Guterres daran erinnert, dass Urteile des IGH verbindlich sind. Alle Beteiligten müssten sich an den Richterspruch halten, sagte Guterres am Freitag in New York laut Mitteilung.
In der Entscheidung wird unter anderem gefordert, dass Israel bei seinem Militäreinsatz im Gazastreifen die Zivilbevölkerung besser schützen muss. Er sagte, wie von den Regularien vorgeschrieben, werde er nun den UN-Sicherheitsrat dementsprechend informieren.
Das höchste Gericht der Vereinten Nationen hatte zuvor die Gefahr eines Völkermords im Gazastreifen festgestellt. Die Richter entsprachen damit aber nur teilweise einem Eilantrag Südafrikas, das eine sofortige Einstellung der militärischen Handlungen Israels gefordert hatte.
Israel müsse nun aber Schutzmaßnahmen ergreifen, um Völkermord zu verhindern und mehr humanitäre Hilfe zulassen. Das Gericht entschied damit noch nicht endgültig über den Hauptvorwurf des Völkermordes. Das Verfahren kann sich noch über Jahre hinziehen.
EU forderte Umsetzung von Israel
Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen und der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell haben Israel zur Befolgung der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zum Gaza-Krieg aufgerufen.
„Die EU erwartet, dass die vom IGH angeordneten Maßnahmen vollständig, sofort und wirksam umgesetzt werden“, teilten sie am Freitag mit. Urteile des Internationalen Gerichtshofs seien für die Vertragsparteien verbindlich, das heißt die Vertragsparteien müssten ihnen nachkommen.
Inhaltlich äußerten sich Borrell und die EU-Kommission nicht zu dem Verdikt der Richter. Man nehme die Entscheidung zur Kenntnis, hieß es lediglich. Die EU sichere dem Internationalen Gerichtshof als wichtigstem Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen weiterhin seine Unterstützung zu.
Das Recht jeder Vertragspartei, Argumente in Bezug auf die Zuständigkeit, die Zulässigkeit oder die Begründetheit vorzubringen, bleibe von der Entscheidung über den Antrag Südafrikas auf Anordnung vorläufiger Maßnahmen unberührt.
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Was wurde verhandelt?
An diesem Freitag ging es zunächst um einen Eilantrag Südafrikas. Das hatte konkrete Maßnahmen gefordert, um die Rechte der Palästinenser zu schützen. Und dazu gehört auch, dass das Gericht das sofortige Ende der militärischen Handlungen anordnen sollte.
Das haben die Richter nicht getan. Sie ordneten aber Schutzmaßnahmen für die Palästinenser an. Israel solle alles tun, um zu verhindern, dass Zivilisten getötet werden und Häuser zerstört würden.
In dieser Phase des Verfahrens haben die UN-Richter noch nicht festgestellt, ob tatsächlich Völkermord verübt wurde. Es ging zunächst darum, ob möglicherweise die Völkermord-Konvention verletzt wird.
Das ist eine niedrige Schwelle für eine Entscheidung. Und die Richter sehen zumindest das Risiko, dass die Konvention verletzt wird. Und sie erkennen auch Hinweise auf eine Absicht, die Palästinenser auszulöschen.
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Hintergründe zum weiteren Verfahren
Jedes Urteil des UN-Gerichts ist bindend. Die Richter haben zwar keine Machtmittel, um die Durchsetzung zu erzwingen. Doch der internationale Druck auf Israel kann sich erhöhen und eine negative Entscheidung dem Ruf des Landes schaden.
Ein solches Verfahren kann sich über Jahre hinziehen. Außerdem kann Israel zunächst auch die Zuständigkeit des Gerichts anfechten.
Jeder Unterzeichnerstaat der Völkermordkonvention kann eine solche Klage einreichen. Südafrika ist ein Unterstützer der palästinensischen Rechte. Das Land vergleicht seine Apartheid-Vergangenheit mit dem gegenwärtigen israelischen Vorgehen gegen die Palästinenser.