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In die algerische Wüste abgeschoben

Foto: Albert Backer, via Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY-SA 3.0

BERLIN/ALGIER (Eigener Bericht). Der Ausbau der „Flüchtlingsabwehr“ stand im Mittelpunkt der jüngsten Algerienreise von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die ergänzenden Bemühungen Berlins, Algerien zum “sicheren Herkunftsland” zu erklären, stießen auf scharfe Kritik: Experten werfen den algerischen Behörden gravierende Menschenrechtsverletzungen vor. Die Flüchtlingsabwehr prägt nicht nur die politischen, sondern auch die Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern:
Die deutsche Ausfuhr nach Algerien, das drittgrößter Kunde deutscher Exportunternehmen in Afrika ist, besteht zu größeren Teilen aus Bausätzen für Militärfahrzeuge – darunter Transportpanzer –, für Radaranlagen und weiteres Gerät, die in Algerien montiert und bei der Abschottung der Grenze eingesetzt werden. Dass Algeriens Behörden Flüchtlinge in Massenabschiebungen zu Tausenden an der Südgrenze in der Wüste aussetzen – dabei kommen viele zu Tode –, ist für Berlin kein Hinderungsgrund.
Zur Ausreise gezwungen
Bei ihren Gesprächen in Algier wollte Bundeskanzlerin Angela Merkel unter anderem durchzusetzen suchen, was bereits bei ihrem im Februar 2017 geplanten, dann jedoch von der algerischen Regierung kurzfristig abgesagten Besuch in der algerischen Hauptstadt auf der Tagesordnung stand: eine Beschleunigung der Abschiebung von Algeriern aus der Bundesrepublik. Die Forderung, Abschiebungen zu vereinfachen, gehört zu den Standardthemen bei Afrikareisen der Kanzlerin, zuletzt etwa bei ihrem Besuch in Nigeria). Dies gilt auch dann, wenn die Zahl derjenigen, die Berlin abschieben will, keine herausragende Größenordnung erreicht; so sind aktuell laut offiziellen Angaben 3.684 Algerier ausreisepflichtig. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Algerier, die in Deutschland Asyl beantragen, längst spürbar ab; sie lag im Jahr 2017 – nach 3.761 im Jahr 2016 – nur noch bei 1.396. Die Anerkennungsquote liegt bei zwei Prozent.
Die Zahl der Abschiebungen nimmt seit geraumer Zeit ohnehin zu und erreichte nach 450 Algeriern im Jahr 2017 – 2015 waren es noch 57 gewesen – allein im ersten Halbjahr 2018 309 Personen. Um die Verfahren weiter zu beschleunigen, will die Bundesregierung seit 2016 Algerien gemeinsam mit Marokko und Tunesien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklären. 2016 scheiterte dies noch an mangelnder Zustimmung im Bundesrat, der sich jedoch in Kürze erneut mit der Thematik befassen wird.
Menschenrechte
Grund für das Scheitern im Jahr 2016 sind anhaltende Menschenrechtsverletzungen der algerischen Behörden, die eine Einstufung als „sicheres Herkunftsland“ eigentlich ausschließen. So berichten Menschenrechtsorganisationen, dass in Algerien friedliche Demonstranten, Menschenrechtler und Journalisten regelmäßig vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Schlagzeilen machte zuletzt unter anderem, dass Ende Februar zwei Frauenrechtsorganisationen zeitweise ihre Aktivitäten einstellen mussten. Darüber hinaus wurde im Mai ein Journalist zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er im Januar 2017 auf seinem Blog Proteste gegen neue Austeritätsmaßnahmen befürwortet und einen Sprecher des israelischen Außenministeriums in einem Video zu dem damals verbreiteten Vorwurf befragt hatte, die Proteste würden von der israelischen Regierung unterstützt.
Panzer für die Grenzabschottung
Die Flüchtlingsabwehr prägt seit Jahren in nicht unerheblichem Maß auch die deutsch-algerischen Wirtschaftsbeziehungen. So beliefern deutsche Rüstungskonzerne die algerischen Streitkräfte mit Fahrzeugen sowie mit weiterem Gerät, das zur Kontrolle der gut 6.300 Kilometer langen algerischen Landgrenzen benötigt wird. Darauf hatten sich Kanzlerin Merkel und Algeriens Staatspräsident Abdelaziz Bouteflika – nach vorbereitenden Verhandlungen im Juli 2008 in Algier – im Dezember 2010 in Berlin geeinigt. Der Deal sah vor, dass deutsche Konzerne Militär-Lkw, Transportpanzer, Radaranlagen, Infrarotkameras und Kommunikationsgerät in Fabriken in Algerien montieren. Das geschieht nun seit einigen Jahren an neuen algerischen Standorten von Rheinmetall, Daimler und einem eigens gegründeten Joint Venture von Airbus, Carl Zeiss und Rohde & Schwarz. Es werden jeweils im Wesentlichen in der Bundesrepublik vorproduzierte Teile zusammengefügt.
Die Lieferung der Teile hat in Verbindung mit dem begleitenden Kauf zweier von ThyssenKrupp Marine Systems (TKMS) gefertigter Fregatten durch die algerische Marine dazu geführt, dass Algerien zu den bedeutendsten Empfängern deutscher Rüstungsgüter aufgestiegen ist. Im vergangenen Jahr stand es im Rüstungsexportbericht der Bundesregierung mit Liefergenehmigungen im Wert von 1,35 Milliarden Euro auf Platz eins. Die Lieferungen werden zwar mit einer gewissen Verzögerung durchgeführt; doch ist der Rüstungsanteil bei deutschen Gesamtexporten von 3,1 Milliarden Euro im Jahr 2017 erheblich.
Weitere Rüstungsexporte
Im ersten Halbjahr 2018 hat die Bundesregierung erneut die Genehmigung von Rüstungsexporten an Algerien im Wert von gut 650 Millionen Euro erteilt. Und Algier ist weiteren Rüstungskäufen in Deutschland nicht abgeneigt. Jüngst wurde über die Beschaffung von Radpanzern des Typs Boxer diskutiert, der von Rheinmetall und Krauss-Maffei Wegmann hergestellt wird. Attraktiv sei, dass man den Boxer womöglich ebenfalls im eigenen Land montieren könne, hieß es bei der algerischen Armee. Die Lieferung eines Testexemplars hatte der Bundessicherheitsrat bereits 2015 genehmigt.
Massenabschiebungen
Der deutschen Unterstützung für die algerische Grenzabschottung steht nicht im Weg, dass Algier seit langem wegen seiner Abschiebepraktiken massiv kritisiert wird. Im Mai etwa beklagte das UN-Menschenrechtsbüro (OHCHR), die algerischen Behörden hätten allein vom 8. März bis zum 19. April mindestens sechs Massenfestnahmen von Flüchtlingen durchgeführt. Diese seien – teils in migrantisch geprägten Stadtvierteln, teils auf Baustellen – willkürlich aufgegriffen und meist ohne jegliche Überprüfung ihrer Papiere umgehend auf Militärbasen in Abschiebehaft genommen oder sogar unmittelbar abgeschoben worden.
Willkürliche Massenabschiebungen sind ein klarer Verstoß gegen internationales Recht. Laut Angaben der International Organization for Migration (IOM) haben die algerischen Behörden im ersten Halbjahr 2018 allein mehr als 9.000 Nigrer abgeschoben – 6.029 Männer und 3.008 Frauen. Zudem berichtet die IOM, sie habe vom 1. Januar bis zum 18. Mai 2018 über 7.000 Migranten anderer Nationalitäten, die von Algerien abgeschoben worden seien, gerettet – und zwar nahe der algerisch-nigrischen Grenze.
Ausgesetzt
An der Grenze zu Niger lässt die algerische Regierung Flüchtlinge regelmäßig aussetzen. Die Betroffenen werden, meist zu Hunderten, in Bussen an die Grenze transportiert und dort, zuweilen unter vorgehaltener Waffe, aufgefordert, das Land in Richtung Niger zu verlassen. Der Ort, an dem sie ausgesetzt werden, liegt mitten in der Wüste; die nächste Ortschaft ist 15 Kilometer entfernt. Der Weg dorthin ist für Nicht-Ortskundige nicht zu erkennen. Das führt dazu, dass die Flüchtlinge, denen zuvor ihre Mobiltelefone abgenommen wurden, sich aufs Geratewohl auf den Weg machen müssen – bei sengender Hitze von bis zu 50 Grad, zuweilen auch bei Sandstürmen. Nicht wenige kollabieren, andere verirren sich in der Wüste; immer wieder werden Leichen aufgefunden.
Kürzlich machten Berichte die Runde, denen zufolge in den vergangenen 14 Monaten mindestens 13.000 Flüchtlinge von Algeriens Behörden in der Wüste ausgesetzt wurden. Die Zahl der Todesopfer ist wegen der in solchen Fällen regelmäßig hohen Dunkelziffer unbekannt. Die IOM schätzt, dass alles in allem auf dem Weg durch die Wüste ans Mittelmeer doppelt so viele Flüchtlinge zu Tode kommen wie auf dem Mittelmeer selbst; von bis zu 30.000 Todesopfern seit dem 1. Januar 2014 ist die Rede. Die Flüchtlinge, die von den algerischen Behörden in der Wüste ausgesetzt werden und den Marsch ins nächste Grenzdorf nicht schaffen, sind Teil davon.