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Innenministerium verbiet IZH und angeschlossene Vereine

izh hamburg
Foto: Zairon, via Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY-SA 4.0

Nach dem Verbot des Hamburger IZH reagierten Dachverbände verhalten. Unklar bleibt, ob die „Blaue Moschee“ zukünftig Betenden offen stehen wird.

Hamburg/Berlin (KNA, iz). Das Bundesinnenministerium hat am Mittwochmorgen das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) sowie angeschlossene Organisationen verboten. Es verbreite die Ideologie des iranischen Regimes in Deutschland und wolle diese auch verwirklichen, hieß es zur Begründung. „Diese islamistische Ideologie richtet sich gegen die Menschenwürde, gegen Frauenrechte, gegen eine unabhängige Justiz und gegen unseren demokratischen Staat“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

Die Blaue Moschee wurde geschlossen und beschlagnahmt. Sie steht damit nun unter der Verwaltung des Bundes. Die Internetseite des Vereins war am Mittwochmorgen nicht mehr erreichbar. Ob das IZH das Verbot akzeptiert, ist nicht bekannt. Es könnte beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dagegen klagen.

Foto: trabantos, Shutterstock

Das IZH weist alle Vorwürfe zurück

Der Verein war nicht nur Betreiber der Imam Ali Moschee, sondern galt als eine der wichtigsten schiitischen Organisationen in Europa. 1953 von persischen Auswanderern in Hamburg gegründet, war er zuletzt Anlaufstelle für schiitische Muslime verschiedener Nationen – neben Iranern vor allem für Afghanen, Araber, Libanesen, Pakistaner und Türken sowie deutsche Konvertiten.

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Der IZH-Verein war Gründungsmitglied des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Sein bisheriger geistlicher Leiter Mohammad Mofatteh stammt jedoch weiterhin – wie seine Vorgänger – aus dem Iran.

Der Verein weist alle gemachten Vorwürfe zurück. Man unterstütze keine Gewalt, keinen Terror und betreibe keine Politik, sagte Mofatteh erst in der vergangenen Woche der „Hamburger Morgenpost“. „Der Islam, den wir hier predigen, ist der Islam der Vernunft, der Islam des Friedens, der Freundschaft und des friedlichen Zusammenlebens der Völker.“

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Pressefoto: © Henning Schacht / Bundesinnenministerium

IZH: Verbot von Durchsuchungen im ganzen Bundesgebiet begleitet

Seit Mittwochmorgen finden Durchsuchungen in 53 Objekten in mehreren Bundesländern, darunter Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern, statt. Schon Mitte November 2023 hatte es Razzien in sieben Bundesländern gegeben, bei denen Beweismaterial sichergestellt worden war.

Faeser sagte, die Einrichtung unterstütze die Terrororganisation Hizbullah und verbreite aggressiven Antisemitismus. Die Ministerin erklärte: „Wir handeln nicht gegen eine Religion. Die friedliche schiitische Glaubens- und Religionsausübung ist ausdrücklich nicht von unserem Verbot berührt.“

Deutsche Politik begrüßt die drastische Entscheidung – der Iran kritisiert die Entscheidung des BMI

Politiker und jüdische Verbände begrüßten das Verbot. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bedankte sich bei Faeser für ihr konsequentes Vorgehen. Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) erklärte: 

„Die Schließung dieses Außenpostens des menschenverachtenden iranischen Regimes ist ein echter Wirkungstreffer gegen den islamischen Extremismus. Das Verbot macht einmal mehr deutlich: Wir bekämpfen als Rechtsstaat die Feinde unserer Demokratie sehr hart und sehr wirkungsvoll.“

Das iranische Außenministerium reagierte prompt und bestellte am selbsten Tag den deutschen Vertreter in Teheran ein – ein diplomatischer Schritt, der auf Verstimmungen hindeutet. Zudem habe ein Gespräch mit dem iranischen Botschafter in Berlin stattgefunden, hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Der Verein hatte den Vorwurf immer zurückgewiesen, eine Außenstelle der iranischen Führung zu sein. Er sei rein religiös und mache keine Politik.

Pressebild: Zentralrat der Muslime in Deutschland

Muslimische Verbände reagierten bisher verhalten

Auf politischen Druck hin trat der IZH-Verein vor einiger Zeit aus einem wichtigen muslimischen Dachverband aus, der Schura Hamburg. Er kam damit einem Ausschluss zuvor. Sie ist Vertragspartner der Stadt und gestaltet zum Beispiel den islamischen Religionsunterricht an Schulen mit.

Die größeren Moscheeverbände reagierten tagsdarauf verhalten auf das Verbot. „Es gehört zur Aufgabe eines demokratischen Staates, sich wehrhaft gegen jede Form des Extremismus zu erweisen“, zeigte der Zentralrat der Muslime in Deutschland am Donnerstag in Köln Verständnis für die staatliche Maßnahme. Zugleich betonte er, dem islamischen Zentrum Hamburg stünden alle rechtsstaatlichen Mittel zu Verfügung, um gegen das Verbot vorzugehen.

Gleichzeitig nannte der Verband das Verbot einen „sehr weitreichenden Eingriff in die Autonomie“ von Religionsgemeinschaften. Viele Muslime hätten darauf verunsichert reagiert. Er rief Innenministerin Faeser dazu auf, „die lange Tradition schiitischen Lebens in Deutschland“ zu bewahren.

Foto: Zairon, via Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY-SA 4.0

Bedeutung der Moschee betont

Die Schura erklärte, man bedauere die Entwicklung im Zusammenhang mit dem IZH sehr. „Die Imam-Ali-Moschee, bekannt auch als Blaue Moschee, war religiöses Zentrum der schiitischen MuslimInnen in Hamburg und Deutschland.“

Sie betonte, der Erhalt des Gebäudes sei überaus wichtig für die Hamburger Muslime. „Wir möchten mit Nachdruck betonen, dass es für Hamburger Muslime überaus wichtig ist, dass die Blaue Moschee an der Alster für Gläubige erhalten bleibt und zugänglich gemacht werden muss. Die SCHURA befindet sich hierfür bereits in politischen Gesprächen, die in der kommenden Zeit intensiviert werden.“

Das weithin sichtbare Gebäude ist eine der ältesten Moscheen Deutschlands und besteht seit den 1960er Jahren – weit vor Ausbruch der iranischen Revolution.

„Wir rufen alle Seiten dazu auf, die über 60 Jahre alte Moschee, die weiteren vom Verbot betroffenen Moscheen und die lange Tradition des schiitischen Lebens in Deutschland zu bewahren. Der ZMD sucht hierzu das Gespräch mit Innenministerin Nancy Faeser, um Interimslösungen im Sinne einer Treuhänderschaft für die vielen Gläubigen, die jetzt ihre Gotteshäuser verloren haben, zu finden“, heißt es in einer Erklärung des ZMD vom Donnerstag.

Ein Kommentar zu “Innenministerium verbiet IZH und angeschlossene Vereine

  1. Das Innenministerium kann also einen Verein ohne jeglichen richterlichen Beschluss verbieten, ist Ankläger, Richter & Vollstrecker in einem, wie dies mit Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit & Demokratie vereinbar sein soll, ist mehr als schleierhaft!!! Es werden immer mehr Vereine & alternative Medien usw. verboten, die von der staatlich diktierten Meinung abweichen, eine hochgefährliche & besorgniserregende Entwicklung!!!

    Hinzu kommt, dass die Justiz & selbst das Bundesverfassungsgericht in Deutschland nicht unabhängig sind, wie vom Europäischen Gerichtshof, Grundgesetz, Juristen, Staatsanwälten & vom Deutschen Richterbund selbst bestätigt:

    Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Justiz in Deutschland ist nicht unabhängig:
    https://anti-spiegel.ru/2019/urteil-des-europaeischen-gerichtshofes-justiz-in-deutschland-ist-nicht-unabhaengig/

    Wenn Politiker & Parteimitglieder auf Richterstühlen sitzen, sogar auf den Richterstühlen des Bundesverfassungsgerichts:
    https://reitschuster.de/post/das-bundesverfassungsgericht-als-erfuellungsgehilfe-der-corona-politik/

    Ein krasses Beispiel eines Widerspruchs zur Gewaltenteilung liefert das Grundgesetz selbst. So werden die höchsten Richter des Landes, die Verfassungsrichter gemäß Artikel 94 vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Hat eine Partei in beiden Gremien die Mehrheit (was durchaus vorgekommen ist), dann kann sie auch Richter aus ihren eigenen Reihen bestimmen.

    Wie aber soll eine echte Gewaltenteilung funktionieren, wenn die Regierenden darüber (mit)bestimmen, wer Verfassungsrichter wird?

    Kompletter Artikel siehe:
    http://www.muslim-markt-forum.de/t1538f2-Was-ist-eine-kapitalistische-Demokratie.html#msg4602

    Juristen kritisieren politische Einflussnahme

    Staatsanwaltschaften unterliegen Weisungen der Justizminister / Reformen trotz UN-Kritik noch nicht umgesetzt

    Die Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers hatte Anfang Januar 2024 bereits die Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister gefordert.

    Die gleiche Forderung hatte kurz zuvor schon der Deutsche Richterbund erhoben. Das Weisungsrecht erschüttere „das Vertrauen in eine objektive Strafverfolgung“, so die Richter.
    https://www.hintergrund.de/kurzmeldung/juristen-kritisieren-politische-einflussnahme/

    Doch zurück zum eigentlichen Thema:

    MODERNE BÜCHERVERBRENNUNG IN DEUTSCHLAND – Dutzende Bücher verboten!

    Normalerweise bitte ich (Dr. Yavuz Özoguz) niemals explizit darum, dass ein Artikel meiner Wenigkeit weiterverbreitet wird und bin dankbar für diejenigen, die es von sich aus tun. DOCH IN DIESEM FALL BITTE ICH AUSDRÜCKLICH DARUM, DIESEN ARTIKEL ZU VERBREITEN!
    http://www.muslim-markt-forum.de/t2683f2-Moderne-Buecherverbrennung-in-Deutschland-Dutzende-Schiitische-Buecher-verboten.html

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