Juristentag stellt sich hinter religiöse Beschneidung von Jungen

Hannover (KNA). Der Deutsche Juristentag hat keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen. Mit 40 zu 32 Stimmen bei 19 Enthaltungen stellten sich die Delegierten hinter das Ende 2012 vom Bundestag verabschiedete Gesetz, das die Knabenbeschneidung aus nichtmedizinischen Gründen unter bestimmten Bedingungen gesetzlich erlaubt. Voraussetzung für die Zulässigkeit des Eingriffs ist unter anderem, dass er nach Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt.

Nach Meinung der Juristen bedarf der entsprechende Paragraf 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuchs allerdings einer verfassungskonformen Auslegung dahingehend, «dass die Vorschrift nur einen auf ein ernsthaftes religiöses Selbstverständnis gestützten Eingriff rechtfertigt». Hygienische oder ästhetische Vorlieben der Eltern oder kulturell tradierte Sitten reichten hierfür nicht aus.

Im Mai 2012 hatte das Kölner Landgericht die Beschneidung in einem Einzelfall als Körperverletzung gewertet. Das von der bisherigen Rechtsprechung abweichende Urteil führte zu einer tiefgreifenden Verunsicherung unter den Juden und Muslimen in Deutschland. Daraufhin sah sich der Gesetzgeber zum Handeln gedrängt.