Mädchen muss deutsche Schule Kapstadt wegen Kopftuch verlassen

Kapstadt (KNA) Die Deutsche Internationale Schule Kapstadt hat eine muslimische Schülerin aufgrund ihres Kopftuchs von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen. Das berichtete das südafrikanische Nachrichtenportal News24 (Freitag) unter Berufung auf den stellvertretenden Direktor Christoph Abt. In einer Pressemitteilung erklärte die Schulleitung, es handele sich nicht um einen Verweis, sondern um eine Nichtverlängerung.

«Wir erlauben weder unseren christlichen noch unseren jüdischen oder muslimischen Kindern gleich welcher Nationalität, ihre Religion anhand ihrer Kleidung auszudrücken», so Abt. Dies sei nötig, um Konfrontationen zu vermeiden. Bei der Einschreibung wurden die Eltern demnach über die Kleidungsvorschriften aufgeklärt. Trotz des Kopftuchverbots hätten diese der Schulleitung zufolge aber entschieden, ihre Tochter als Gastschülerin anzumelden. Dieser Status sei zuvor zweimal verlängert worden.

Die Schule argumentiert, da die Eltern des betroffenen Kindes den Verhaltenskodex auch dann nicht unterzeichnet hätten, habe man es nicht vollständig registrieren können. Die Eltern des Mädchens erwägen laut dem Bericht, bei der südafrikanischen Menschenrechtskommission (SAHRC) zu klagen.

Die Verfassung des Vielvölkerstaates Südafrika aus dem Jahr 1994 verbietet Diskriminierung aufgrund von Religion, Ethnie, Sexualität oder Geschlecht. Der Sprecher des südafrikanischen Bildungsministeriums, Panyaza Lesufi, wertete das Vorgehen der Privatschule als einen Bruch der Verfassung. Den Eltern des Mädchens riet er, sich an die Menschenrechtskommission zu wenden.

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