Niedersachsen verhandelt mit islamischen Verbänden über Vertrag

Hannover (KNA). In Hannover haben am Montag Verhandlungen über Verträge zwischen der Landesregierung und den Muslimen in Niedersachsen begonnen. Darin soll nach Angaben des federführenden Kultusministeriums die Gestaltung der Beziehungen zwischen den Beteiligten geregelt sein. Ähnliche Verträge hatten bereits die Stadtstaaten Bremen und Hamburg in diesem Jahr geschlossen.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte bei der Unterzeichnung zweier Absichtserklärungen, zu den Vertretern der Glaubensgemeinschaften sei über die Jahre ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut worden. Daher sei er zuversichtlich, auf dieser Basis auch gute Verhandlungsergebnisse zu erzielen, sagte Weil im Beisein der Verhandlungspartner sowie von Vertretern der Kirchen und der jüdischen Landesverbände.

Auch der Vorsitzende des Landesverbandes DITIB-Niedersachsen, Yilmaz Kilic, der Vorsitzende des Landesverbandes der Muslime in Niedersachsen, die Schura Niedersachsen, Avni Altiner, bekundeten den Willen, Verhandlungen über einen Vertrag zum Ausbau partnerschaftlicher Beziehungen zu führen.

Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) äußerte den Wunsch, dass die angestrebten Verträge die guten und bewährten Traditionen des Loccumer Vertrags mit den evangelischen Kirchen, des Niedersachsenkonkordats mit der katholischen Kirche und der Verträge mit den beiden jüdischen Verbänden Niedersachsens fortsetzten. Diese Verträge erfreuten sich einer hohen gesellschaftlichen Akzeptanz, so die Ministerin. Die am 9. Oktober beginnenden Verhandlungen werden getrennt mit DITIB und Schura sowie mit der Alevitischen Gemeinde geführt.

In Bremen ist seit Januar ein Kontrakt mit drei islamischen Verbänden in Kraft, in Hamburg gelten seit Juni zwei Verträge ebenfalls mit drei islamischen Verbänden sowie mit der Alevitischen Gemeinde Deutschlands. Sie beschreiben jeweils die Rechte und Pflichten der betreffenden Verbände. Unter anderem ist darin geregelt, dass im Rahmen des geltenden Rechts Moscheen gebaut werden dürfen, auch mit Kuppeln und Minaretten. Künftig können Muslime an drei ihrer hohen Feiertage unbezahlten Urlaub nehmen und ihre Kinder vom Unterricht frei stellen lassen. Im Gegenzug verpflichten sich die Verbände, im Grundgesetz festgelegte Werte wie die Gleichberechtigung der Geschlechter anzuerkennen.