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Was ist Muslimfeindlichkeit?

Muslimfeindlichkeit

Die EU-Grundrechteagentur weist Deutschland einen führenden Platz in Sachen Muslimfeindlichkeit zu. Um was handelt es sich bei dem Phänomen?

(Mediendienst Integration/IZ). Gerade hat die Grundrechteagentur der EU (FRA) ihren Bericht „Being Muslim in the EU“ veröffentlicht. Die Erhebung hebt hervor, dass Muslime in 13 EU-Mitgliedsstaaten häufig Diskriminierung und Vorurteilen ausgesetzt sind – sowohl im Alltag als auch in spezifischen Bereichen wie Bildung, Beschäftigung und Zugang zu Dienstleistungen. Sie dokumentiert Erfahrungen von 10.000 befragten Personen, die von Benachteiligungen berichten, und betont die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung und für die Bekämpfung von Ausgrenzung auf gesellschaftlicher und individueller Ebene.

Soweit die Bundesrepublik betroffen ist, steht es derzeit schlecht um die Höhe und Entwicklung von Muslimfeindlichkeit im Lande. Deutschland liegt nach Ansicht der FRA-Forscher hinter Österreich auf dem zweiten Platz, wenn es um antimuslimische Einstellungen und Diskriminierungen geht.

Die dabei entstandenen Zahlen sind alles andere als ermutigend: 68 % der befragten Muslime gaben an, Rassendiskriminierung erlebt zu haben, was eine der höchsten Raten unter den 13 befragten EU-Ländern ist. 39 % der werden bei der Arbeitssuche diskriminiert, und 35 % erleben Ausgrenzung am Arbeitsplatz. 27 % wurden in den letzten fünf Jahren rassistisch belästigt. Und 49 % der Personen, die in Deutschland von der Polizei angehalten wurden, waren der Meinung, dass der Grund ethnisches Profiling war.

Im Folgenden dokumentieren wir Eckpunkte zum Thema Muslimfeindlichkeit. Das Feature wurde vom Mediendienst Integration angefertigt. Das Projekt versteht sich unter anderem als Wissensressource für Journalisten und Multiplikation.

Grafik: Mediendienst Integration

Was ist Muslimfeindlichkeit

„Antimuslimischer Rassismus“ steht in den Augen des Mediendienstes für die pauschale Abwertung und Diskriminierung von Muslimen und Menschen, die als solche wahrgenommen werden. Der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit hat 2023 in einem Bericht antimuslimische Einstellungen und Diskriminierung in Bereichen wie Politik, Bildung, Kultur und Alltag analysiert.

Nach dem rassistischen Anschlag von Hanau 2020 hatte der damalige Innenminister Seehofer das Gremium eingesetzt, dem neun Wissenschaftler und Experten angehörten. Anfang 2024 zog das Amt diese Veröffentlichung zurück, nachdem Publizisten gegen ihre Nennung geklagt hatten. Der Report wurde im Juli dieses Jahres mit leicht veränderten Passagen erneut veröffentlicht.

Mehr Übergriffe im Jahre 2024

Im ersten Halbjahr 2024 zählte die Polizei 429 islamfeindliche Verbrechen. Dazu gehören Körperverletzungen, Beleidigung, Sachbeschädigungen und Volksverhetzung. Die Angaben sind vorläufig, es können Nachmeldungen folgen. 2023 zählte die Polizei 1.464 islamfeindliche Straftaten. Die Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen und hat sich mehr als verdoppelt (2022: 610 Straftaten, +140 %). Rund 83 % der Straftaten (1.211) waren politisch rechts motiviert. Stark zugenommen haben islamfeindliche Straftaten, die durch eine ausländische Ideologie motiviert waren (2023: 72, +620 %).

Nicht alle antimuslimischen Vorfälle werden angezeigt oder von der Polizei als solche erkannt. Die Europäische Grundrechteagentur (FRA) stellte in einer Umfrage zwischen 2021 und 2022 fest, dass nur 12 % der Leidtragenden muslimfeindliche Fälle und Straftaten melden. Eine nicht-repräsentative Studie der CLAIM Allianz zeigt: Hier meldet die Mehrheit der Betroffenen Übergriffe nicht und nimmt keine Beratungsangebote in Anspruch (57 Prozent).

CLAIM führt daher jährlich eigene Zählungen durch. 2023 erfasste das Bündnis 1.926 strafbare und nicht strafbare Vorfälle. Dazu gehören Beleidigungen, Körperverletzungen oder Bedrohungen. Besonders betroffen sind muslimische Frauen; auch Angriffe von Erwachsenen auf Kinder wurden registriert. Sie haben sich im Vergleich zu 2022 mehr als verdoppelt, wobei damals nur Daten aus sieben Bundesländern einflossen. Das Netzwerk geht sowohl bei den selbst erfassten als auch bei den offiziellen Zahlen von einem großen Dunkelfeld aus.

Anstieg nach Oktober 2023

Es gibt unterschiedliche Zahlen zu antimuslimischen Vorfällen nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023:

Vom 7.10. bis 31.12.2023 registrierte die Polizei 564 „islamfeindliche“ Straftaten (Stand: 29.4.2024). Die Zahl dieser Taten war schon vor dem Angriff der Hamas gestiegen: Bis Ende September 2023 wurden mehr Delikte registriert als im gesamten Vorjahr.

Zivilgesellschaftliche Organisationen warnten nach dem Angriff der Hamas vor einer Zunahme von antimuslimischen Vorfällen. So registrierte Claim im Oktober einen starken Anstieg von Meldungen und Beratungsanfragen. Zwischen 7.10. und 31.12.2023 zählte CLAIM 679 antimuslimische Vorfälle .

Rund 8.300 politisch motivierte Taten erfasste das Bundeskriminalamt (BKA) seit dem 7. Oktober im Zusammenhang mit dem Nahost-Krieg. Darunter sind etwas über 230 muslimfeindliche Straftaten (Stand: 25.09.2024). Es handelt sich vor allem um Sachbeschädigungen und Volksverhetzungen. (…)

Grafik: Mediendienst Integration

Moscheen im Visier

Zu islamfeindlichen Straftaten gehören auch Angriffe auf Moscheen. Im ersten Halbjahr 2024 erfassten die Behörden 21 Verbrechen gegen diese, darunter hauptsächlich Wandalismus und Volksverhetzung. Über 70 % davon waren politisch rechts motiviert.

2023 zählte das Bundesinnenministerium 70 Attacken auf Moscheen, ein Anstieg um rund 13 % im Vergleich zum Vorjahr (62). Die meisten Taten waren Sachbeschädigungen und Volksverhetzungen. 40 der Angriffe waren politisch rechts motiviert, 14 Taten durch eine ausländische Ideologie.

Die Organisation FAIR International dokumentiert Angriffe auf Moscheen auf der Webseite #brandeilig – und kommt dabei teils zu deutlich höheren Zahlen als das Bundesinnenministerium. 2022 hat die Organisation rund 70 Übergriffe erfasst (2021: 63, 2020: 148). Der Moscheeverband DITIB erfasste 2022 in einer eigenen Erhebung 35 Angriffe auf Moscheen (2021: 44, 2020: 111).

Behörden, DITIB und #brandeilig verwenden unterschiedliche Definitionen von „Moscheen“ und „Angriffen“. Die Behörden haben eine enge Definition von „Moscheen“ und zählen nur Straftaten. DITIB zählt zusätzlich Attacken auf Gebetsräume in öffentlichen Institutionen (z.B. Flughäfen, Krankenhäuser und Universitäten) sowie Fälle, die nicht strafrechtlich relevant sind. #brandeilig zählt auch Angriffe gegen Einrichtungen, die von den Tätern als islamisch wahrgenommen werden, als Moscheeangriffe.

Grafik: Mediendienst Integration

Die Mehrheit sagt, sie ist von Muslimfeindlichkeit betroffen

In einer nicht-repräsentativen Umfrage von CLAIM gaben 2023 78 % an, dass sie von antimuslimischen Übergriffen und Diskriminierung betroffen sind. Die häufigste Diskriminierungsform ist, dass die Menschen für das Verhalten von anderen Muslim*innen mitverantwortlich gemacht werden, etwa für das Verhalten des türkischen Präsidenten Erdogan (56 %). Die Mehrheit der Leidtragenden meldet Übergriffe nicht und nimmt keine Beratungsangebote in Anspruch (57 %).

Zwischen 2006 und 2022 haben sich 1.026 Personen an die Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt, die sich wegen ihrer muslimischen Religionszugehörigkeit benachteiligt fühlten. 2022 und 2021 waren es jeweils rund 150 Personen (2022: 153, 2021: 154). Die meisten Betroffenen berichteten von Diskriminierungen im Segment Arbeitswelt. Darauf folgten Diskriminierungserfahrungen bei Dienstleistungen sowie im Bereich Bildung.

Muslime sind häufig von Mehrfachdiskriminierungen betroffen. Das heißt, dass sie sowohl wegen ihrer Religion als auch etwa ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihres Geschlechts diskriminiert werden. Zahlen zu ihrer Diskriminierung findet man hauptsächlich in Studien zur Diskriminierung von Migranten oder Personen mit Migrationshintergrund, die zusätzlich die Religionszugehörigkeit erfassen.

* Veröffentlicht im Rahmen einer CC-Lizenz. Aus Platzgründen gekürzt.

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Als Muslim in der EU leben. EU-Grundrechteagentur verzeichnet Anstieg von Diskriminierung

europa eu muslim

Grundrechteagentur FRA verzeichnet einen Anstieg von Diskriminierungen von Muslimen in der EU. Deutschland liegt ganz weit oben. (IZ). Muslime in ganz Europa haben mit einer „besorgniserregenden Zunahme“ von Rassismus zu […]

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Ataman: Muslimfeindlichkeit in Deutschland hat alarmierendes Ausmaß erreicht

ataman deutschland

Einer Studie zufolge hat die Diskriminierung von Muslimen seit 2016 EU-weit stark zugenommen. Bei einigen Kennzahlen nimmt Deutschland einen führenden Platz ein.

Berlin (KNA) Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, fordert eine „umfassende Strategie gegen religiöse Diskriminierung“. Damit reagierte Ataman am Donnerstag auf eine aktuelle Studie der europäischen Grundrechteagentur FRA zur Diskriminierung von Muslimen in der EU.

In Deutschland erlebten Menschen nach Österreich am häufigsten antimuslimischen Rassismus, so Ataman. „Muslimfeindlichkeit hat ein derart alarmierendes Ausmaß erreicht, dass wir reagieren müssen“, erklärte die Antidiskriminierungsbeauftragte.

Eine Strategie gegen religiöse Diskriminierung müsse demnach Prävention und Sensibilisierung genauso umfassen wie einen verstärkten Diskriminierungsschutz. Schon jetzt sei darüber hinaus wichtig klarzustellen, dass Diskriminierung aufgrund der Religion verboten sei. Ataman sagte: „Ich kann Betroffenen nur raten, sich beraten zu lassen und dagegen vorzugehen.“

Die FRA-Studie zeigt eigenen Angaben zufolge einen starken Anstieg des antimuslimischen Rassismus seit der letzten Umfrage im Jahr 2016.

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Foto: Adobe Stock

Waren es damals 39 Prozent der Muslime, erklärte 2022 etwa jeder Zweite (47 Prozent) rassistisch diskriminiert worden zu sein. Deutschland liegt mit 68 Prozent weit über dem EU-weiten Durchschnitt, knapp hinter Österreich mit 71 Prozent.

Muslime erleben dem Bericht „Being Muslim in the EU“ zufolge Diskriminierung vor allem auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt. So sind laut Erhebung beispielsweise rund 40 Prozent der Muslime in der Europäischen Union für ihren Job überqualifiziert, während es im Vergleich allgemein 22 Prozent der Menschen seien.

Mehr als ein Drittel (35 Prozent) der Befragten erklärte zudem, aufgrund von Diskriminierung kein Haus kaufen oder mieten zu können. 2016 gaben das 22 Prozent der Befragten an.

Für die Studie wurden 9.604 Muslime in 13 EU-Ländern von Oktober 2021 bis Oktober 2022 befragt. Die Umfrage fand demnach vor den Hamas-Angriffen gegen Israel am 7. Oktober und dem darauf folgenden Krieg im Gazastreifen statt.

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Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman kritisiert Ampel-Pläne

ataman deutschland

Der EU-Kommission reichen die deutschen Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung nicht. Nun reagiert die Ampel – die Bundesbeauftragte Ferda Ataman ist aber enttäuscht.

Berlin (dpa). Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, kritisiert eine geplante Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als unzureichend. Die Bundesregierung schaffe es nicht, ein klares Zeichen für den Schutz vor Diskriminierung zu setzen, sagte Ataman der dpa in Berlin.

Stattdessen wolle das Kabinett am 9. Oktober eine winzige Änderung am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschließen, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU zu umgehen, so Ataman. „Das ist mutlos. Die geplante Anpassung macht das Antidiskriminierungsrecht unnötig kompliziert und dürfte nur wenigen Menschen helfen.“

Besserer Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts

Konkret geht es um das im AGG festgeschriebene Diskriminierungsverbot. Dort soll nun ausdrücklich festgehalten werden, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts unzulässig ist bei Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, inklusive Wohnraum.

Bislang bezieht sich dieses Verbot „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ nur auf privatrechtliche Versicherungen und sogenannte Massengeschäfte.

Massengeschäfte sind nach dem AGG Geschäfte, die in der Regel ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen geschlossen werden. Das können zum Beispiel Telefontarife sein oder Einkäufe im Supermarkt. Da Mietverträge bei Vermietern mit nicht mehr als 50 Wohnungen normalerweise nicht als Massengeschäfte gelten, greift hier bisher kein besonderer Schutz.

Brüssel verlangte Änderungen

Die Beschränkung des Diskriminierungsverbots auf Massengeschäfte hat die Brüsseler EU-Kommission bemängelt und 2015 ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gegen Deutschland eingeleitet – allerdings nur bei Diskriminierung wegen des Geschlechts. Und nur in diesem Bereich will die Bundesregierung das AGG nun anpassen, womit sie auch Transpersonen besser schützen will.

Ataman erklärte, es sei sinnvoll, die Rechte von Frauen zu stärken, die beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern benachteiligt würden. „Es ist aber fragwürdig, warum die Verbesserung nur für Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts gelten soll. So müsste ein Vermieter, der sich sexistisch verhält, Konsequenzen fürchten – nicht aber derjenige, der sagt ‘Keine Vermietung an Juden“ oder „Muslime’.“ Die Reform dürfe in dieser Form nicht vom Bundestag verabschiedet werden.

Ataman forderte die von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des AGG ein. „Das deutsche Antidiskriminierungsrecht ist im internationalen Vergleich sehr schwach. Konkret braucht es längere Meldefristen im AGG, bessere Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung zu wehren und ein Verbot von Diskriminierung durch Ämter, Behörden und die Polizei. Nichts davon ist aktuell vorgesehen.“

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Umgang mit Muslimen: Wächst der Druck?

muslime UEM muslimfeindlichkeit

Im Nachgang von Terror und Krieg ändert sich die Stimmung in Deutschland gegen Muslimen und ihren Communitys. (IZ). Seit dem Terror und Krieg im Nahen Osten ist die Zahl der […]

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Deutschland: UN-Bericht wirft Diskriminierung von Muslimen vor

bildersturm genf Deutschland

Deutschland erhielt vom UN-Ausschuss kritische Noten im Umgang mit MuslimInnen dieses Landes.

Genf (KNA). Deutschland tut nach dem Urteil von UN-Experten zu wenig gegen die Diskriminierung von Muslimen. In der Vergangenheit sei die Bundesrepublik nicht angemessen gegen „strukturellen Rassismus“ vorgegangen.

Demonstranten in Berlin am 28. Oktober. Screenshot: X/Twitter

Deutschland: Sorgen beim Umgang mit Demonstrationen

Mit Besorgnis nehme man auch Verbote friedlicher Demonstrationen zum Gedenken an die historische Vertreibung von Palästinensern und zur Unterstützung der Bevölkerung in Gaza zur Kenntnis, erklärte der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung am 8. Dezember in Genf.

Auch Maßnahmen gegen Hassreden dürften nicht als Vorwand benutzt werden, um Protest gegen Ungerechtigkeit oder soziale Unzufriedenheit zu unterbinden.

Muslimfeindlichkeit Expertenkreis

Foto: Markus Spiske, via flickr | Lizenz: CC BY 2.0

Musliminnen in Deutschland würden teils gleichermaßen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts und ihrer Religion benachteiligt, heißt es im Abschlussbericht zu einer periodischen Untersuchung.

In dem Zusammenhang wird auch die jüngste Änderung des Bundesbeamtengesetzes kritisiert. Frauen, die im öffentlichen Dienst Kopftuch trügen, dürften dafür nicht bestraft werden.

Bundesbeauftragter gegen Muslimfeindlichkeit gefordert

Weiter empfiehlt das Gremium die Bestellung eines Bundesbeauftragten für die Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit.

Beunruhigt äußerte sich der Ausschuss über extremistische Gruppen einschließlich rechtsextremer politischer Parteien wie die AfD und deren völkische Sichtweisen.

Deutschland müsse die Gründung und Registrierung von Organisationen verhindern, die Rassenhass förderten. In demokratische Wahlprozessen seien Gruppen und Parteien, die Ideen einer rassischen Überlegenheit Vorschub leisteten, nicht zu tolerieren.

Kopftuch Berlin Schule

Foto: Freepik.com

Hingegen begrüßte das UN-Gremium das Schuldeingeständnis Deutschlands hinsichtlich des Völkermordes in Namibia und des begangenen Unrechts als Kolonialmacht in Tansania.

Zugleich mahnt der Bericht eine vollständigen Wiedergutmachung an. Dazu gehöre eine Entschädigung für die Nachkommen der Opfer und die Rückführung geraubter Kunstwerke und menschlicher Überreste.

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Indische Religionsführer begrüßen Urteil gegen Hassreden

Indien Hassrede Justiz

Religionsführer in Indien haben ein Urteil des Obersten Gerichts gegen Diskriminierung von religiösen Minderheiten begrüßt.

Neu Delhi (KNA). Religionsführer in Indien haben ein Urteil des Obersten Gerichts gegen Diskriminierung von religiösen Minderheiten begrüßt. Die Richter weisen demnach die Bundesstaaten an, gegen religiöse Hassreden vorzugehen, da diese eine Gefährdung des säkularen Gefüges in Indien darstellten.

Foto: Anna Polishchuk, Adobe Stock

Indiens Bundesstaaten sollen gegen Hassrede vorgehen

„Schon in der Vergangenheit hat der Oberste Gerichtshof solche Anweisungen erlassen, aber die betroffenen Behörden haben nicht gehandelt“, sagte der Präsident der „Federation of Catholic Associations“ im Erzbistum Delhi, A.C. Michael, am Montag dem asiatischen Pressedienst Ucanews. Es sei an der Zeit, dass der Oberste Gerichtshof eine Botschaft sende und gegen Politiker wie Innenminister Amit Shah vorgehe.

Shah von der hindunationalistischen Indischen Volkspartei (BJP) hatte im vergangenen Monat die Hindus zum „Aufstand“ aufgerufen, sollte die säkulare Kongress Partei am 10. Mai die Landtagswahl im Bundesstaat Karnataka gewinnen.

Foto: Shutterstock | Abdul Shakoor

Zustimmung von Hindus und Muslimen

Auch Vertreter der Hindus und der Muslime begrüßten das Urteil. Der Hindu und Präsident des Indischen Parlaments der Religionen, Goswami Sushil Maharaj, sagte Ucanews: „Keine Religion ist überlegen oder unterlegen. Wir haben kein Recht, über Religionen schlecht zu sprechen, da jede Religion Gleichberechtigung und Respekt gegenüber anderen lehrt.“

Der Muslim Muhammad Arif, Vorsitzender des Zentrums für Harmonie und Frieden, erklärte: „Ich hoffe, dass alle Bundesstaaten diese Anordnung umsetzen.“

Seit der Regierungsübernahme von Premierminister Narendra Modi von der BJP im Jahr 2014 haben im mehrheitlich hinduistischen Indien Gewalt und Hass gegen Muslime und Christen massiv zugenommen.

Die BJP strebt ein Indien auf Grundlage des Hinduismus an, in dem „ausländische Religionen“ wie Islam und Christentum keinen Platz haben. Bei der Wahl zum indischen Parlament im kommenden Jahr strebt Modi eine dritte Amtszeit an. 2024 wird Papst Franziskus zu einem Besuch Indiens erwartet.

Foto: Ananya Bhardwaj, ThePrint

Die Causa Nasseruddin Shah zeigte den alltäglichen Hass auf Minderheiten

Wenn ein beliebter Schauspieler vor einem möglichen Genozid an einer religiösen Minderheit warnt, muss die Lage in seiner Heimat bedrohlich sein. So geschah es im Interview, dass Naseeruddin Shah, einer der populärsten Darsteller Indiens, dem Magazine „The Wire“ gab.

„Wenn es hart auf hart kommt, werden wir uns wehren… Wenn es dazu kommt, werden wir es tun. Wir verteidigen unsere Häuser, unsere Familie, unsere Kinder.“

Was war geschehen? Auf einer Konferenz der rechtsradikalen Bewegung Hindu Mahasabha forderte Pooja Shakun Pandey, eine ihrer führenden Köpfe, die Anwesenden zum Mord an den Muslimen des Landes auf.

„Wenn 100 von uns Soldaten werden und bereit sind, zwei Millionen (Muslime) zu töten, dann werden wir gewinnen… Indien schützen und es zu einer Hindu-Nation machen“, sagte Pandey in einem Video. Wie Aufnahmen des dreitägigen Treffens im nordindischen Haridwar zeigen, reagierte die anwesende Menge mit tosendem Applaus.

Foto: N. Modi, flickr | Lizenz: CC BY-SA 3.0

Im In- und im Ausland stießen ihre faschistoiden Aussagen auf Empörung und Wut. Verärgert sind viele Inder auch angesichts einer fehlenden Antwort der religiös-nationalistischen Regierungspartei BJP und ihres Ministerpräsidenten Modi.

Sie forderte bisher weder Verhaftungen, noch kommentierte sie den Vorgang sonderlich. Das verwundert nicht, entstammt die Partei dem gleichen Lager und betrieb in den letzten Jahren eine Politik, die auf die konsequente Diskriminierung von Minderheiten wie Muslimen, Christen und Kastenlosen angelegt ist.

Auch die BJP hängt der Hindutva-Ideologie an, die aus Indien ein rein hinduistisches Land machen will.

Gregory Stanton, renommierter Völkermordforscher aus den USA, sieht in Indien (namentlich in Assam und in Kaschmir) „Anzeichen und Prozesse“ eines Genozids. „Wir warnen davor, dass es in Indien durchaus zu einem Völkermord kommen kann“, sagte Stanton auf einer Anhörung des US-Kongresses.

Das Menschheitsverbrechen sei kein Ereignis, sondern ein Prozess. Es bestünden Parallelen zwischen der Politik von Ministerpräsident Modi und dem Umgang der burmesischen (Myanmar) Regierung gegen die muslimischen Rohingya 2017.

Muslime machen nach offiziellen Angaben (ihre eigenen sind höher) 14 Prozent der rund 1,4 Milliarden Inder aus; Hindus rund 80. Laut einer Studie von Pew Research (September 2021) nehmen die Geburtsraten aller Religionsgemeinschaften ab.

Seit 1951 habe sich die religiöse Zusammensetzung kaum geändert. Der Präsident der Jamiat Ulama-i-Hind, die größte sozioreligiöse muslimische Organisation, beschuldigte die Regierung, bei Hasstiraden gegen ihre Gemeinschaft wegzuschauen.

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Kampf gegen Muslimfeindlichkeit: CLAIM-Allianz feiert 5-jähriges Jubiläum

Berlin (CLAIM-Allianz). Zum sechsten Netzwerktreffen der CLAIM-Allianz kamen rund 90 Vertreter*innen der derzeit 50 Allianzmitglieder sowie weitere Projektpartner*innen aus dem gesamten Bundesgebiet in Berlin zusammen, um sich gemeinsam über Strategien im Kampf gegen antimuslimischen Rassismus auszutauschen. Und natürlich auch, um das fünfjährige Jubiläum gemeinsam zu zelebrieren.

In ihrer Begrüßungsrede sprach Rima Hanano, Leitung von CLAIM, über die Zielsetzung von CLAIM: die Prävention und Bekämpfung von antimuslimischen Rassismus in Behörden, Politik und Verwaltung zu verankern. Im Anschluss stellte Dr. Cihan Sinanoğlu (DeZiM) die ersten Ergebnisse des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) vor. Die Studie dient der grundsätzlichen Bestandsaufnahme im Feld und als Ausgangs- und erster Orientierungspunkt im Aufbau des langfristigen Monitorings. Zudem ist sie die erste repräsentative Studie in Deutschland, die Rassismus in einer sehr großen Breite, d.h. in sehr vielen unterschiedlichen Aspekten beleuchtet. Zentrale Ergebnisse der Studie sind hier nachzulesen.

Am ersten Tag des zweitägigen Netzwerktreffens diskutierten Vertreter*innen aus der Politik über Rassismusbekämpfung in Deutschland. Im ersten Podium mit dem Titel „Rassismusbekämpfung in Deutschland – zwischen Stillstand und Aufbruch“ sprachen Schahina Gambir (MdB, Bündnis 90/Die Grünen), Hakan Demir (MdB, SPD), Gökay Akbulut (MdB, DIE LINKE) und Dr. Cihan Sinanoğlu zu Problematiken deutscher Antirassismuspolitik und zu möglichen Handlungsmaßnahmen.

Auch die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, Reem Alabali-Radovan, war auf dem Netzwerktreffen anwesend. Sie betonte in ihrem Grußwort die zentrale Rolle der Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Rassismus.

Die zweite Podiumsdiskussion fokussierte sich konkreter auf das Themenfeld des antimuslimischen Rassismus in Deutschland. Es diskutieren Reem Alabali-Radovan, Aliyeh Yegane Arani (Leitung unabhängige Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen, ADAS/Life e.V.), Amir Alexander Fahim (Türkische Gemeinde Deutschland) und Rima Hanano (CLAIM) über die aktuelle politische Lage und Strategien im Hinblick auf antimuslimischen Rassismus und Islam- und Muslimfeindlichkeit. Die breite Anerkennung des Phänomens sei eine große Herausforderung, aber auch die Voraussetzung für politisches Handeln zur Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus, so Rima Hanano. Ebenfalls diskutiert wurden konkrete Auswirkungen für Betroffene von antimuslimischem Rassismus und der fehlende Zugang von zivilgesellschaftlichen Selbstorganisationen zur Politik.

Der erste Tag endete mit Themenrunden zur CLAIM Agenda 2025 – die Teilnehmenden tauschten sich über Wünsche, Ideen und Strategien für die zukünftige Arbeit der Allianz aus. Neben Workshops, Vorträgen und Diskussionsrunden blieb jedoch auch Zeit für den Austausch der Teilnehmenden untereinander. Den Abschluss des ersten Tages bildete das gemeinsame Jubiläumsdinner.

Am zweiten Tag standen allianzinterne Themen im Fokus. In den von AG-Mitgliedern organisierten Workshops wurde zu verschiedenen Themen gearbeitet – die AG Bildung bot einen Workshop zu „Empowerment und Powersharing” (Sabrina Rahimi) an, die AG Sicherheitsbehörden diskutierte über die „Kooperationen der Zivilgesellschaft mit der Polizei” (Ikram Eramouni Rimi) und die AG Kommunikation tauschte sich über „Strategien und Solidarität bei (Online) Hate Speech” (Nava Sadat Zarabian, Bildungsstätte Anne Frank) aus.

Den Abschluss bildete ein Update über den Narrative Change Prozess und ein Ausblick aufs nächste Jahr.

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Ataman stellt Daten für 2021 vor: Diskriminierung bleibt in Deutschland weit verbreitet

ataman deutschland

Berlin (dpa). Diskriminierung ist nach jüngsten offiziellen Daten in Deutschland nach wie vor weit verbreitet. So wurden der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im vergangenen Jahr insgesamt 5617 Fälle gemeldet, die mit einem im Antidiskriminierungsgesetz genannten Diskriminierungsgrund zusammenhingen.

Die meisten davon – 37 Prozent – gingen auf rassistische Diskriminierung zurück. Das geht aus dem Jahresbericht der Stelle für das Jahr 2021 hervor, den die neue Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman am Dienstag in Berlin vorstellte.

Im Vergleich zum Vorjahr, als die Antidiskriminierungsstelle noch 6383 Fälle erfasste, gingen die Meldungen zwar um gut zwölf Prozent zurück. Dieser Rückgang sei aber „auf weniger Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, insbesondere zur Maskenpflicht, zurückzuführen“, hieß es. Die Anzahl der Beratungsanfragen zu allen anderen Diskriminierungen blieb den Angaben zufolge unverändert hoch.

„Die Zahl der uns geschilderten Diskriminierungsfälle ist alarmierend. Sie zeigt aber auch, dass sich immer mehr Menschen nicht mit Diskriminierung abfinden und Hilfe suchen“, sagte die Beauftragte Ataman, die das Amt erst seit Juli innehat. Sie appellierte an alle Menschen, die Ausgrenzung aufgrund unterschiedlicher Merkmale erfahren, dagegen vorzugehen – notfalls vor Gericht.

Neben rassistischen Fällen hatte es die Anlaufstelle, die an das Bundesfamilienministerium angegliedert ist, im vergangenen Jahr vor allem mit Diskriminierung aufgrund von Behinderung und chronischen Krankheiten zu tun (32 Prozent). Diskriminierung aufgrund des Geschlechts lag demnach 20 Prozent der Anfragen zugrunde.

Über die meisten Diskriminierungserfahrungen klagten die Betroffenen beim Zugang zu privaten Dienstleistungen (33 Prozent) und im Arbeitsleben (28 Prozent), hieß es weiter.

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Anti-Kopftuch-Front ist breit aufgestellt

Neutralitätsgesetz Berlin Kopftuch

(ndo). Die Vorbehalte gegenüber Muslim*innen sind erschreckend hoch. Rund die Hälfte der Menschen stimmt der Aussage zu: „Durch die vielen Muslime hier fühle ich mich manchmal wie ein Fremder im […]

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