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Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman kritisiert Ampel-Pläne

ataman deutschland

Der EU-Kommission reichen die deutschen Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung nicht. Nun reagiert die Ampel – die Bundesbeauftragte Ferda Ataman ist aber enttäuscht.

Berlin (dpa). Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, kritisiert eine geplante Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als unzureichend. Die Bundesregierung schaffe es nicht, ein klares Zeichen für den Schutz vor Diskriminierung zu setzen, sagte Ataman der dpa in Berlin.

Stattdessen wolle das Kabinett am 9. Oktober eine winzige Änderung am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschließen, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU zu umgehen, so Ataman. „Das ist mutlos. Die geplante Anpassung macht das Antidiskriminierungsrecht unnötig kompliziert und dürfte nur wenigen Menschen helfen.“

Besserer Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts

Konkret geht es um das im AGG festgeschriebene Diskriminierungsverbot. Dort soll nun ausdrücklich festgehalten werden, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts unzulässig ist bei Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, inklusive Wohnraum.

Bislang bezieht sich dieses Verbot „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ nur auf privatrechtliche Versicherungen und sogenannte Massengeschäfte.

Massengeschäfte sind nach dem AGG Geschäfte, die in der Regel ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen geschlossen werden. Das können zum Beispiel Telefontarife sein oder Einkäufe im Supermarkt. Da Mietverträge bei Vermietern mit nicht mehr als 50 Wohnungen normalerweise nicht als Massengeschäfte gelten, greift hier bisher kein besonderer Schutz.

Brüssel verlangte Änderungen

Die Beschränkung des Diskriminierungsverbots auf Massengeschäfte hat die Brüsseler EU-Kommission bemängelt und 2015 ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gegen Deutschland eingeleitet – allerdings nur bei Diskriminierung wegen des Geschlechts. Und nur in diesem Bereich will die Bundesregierung das AGG nun anpassen, womit sie auch Transpersonen besser schützen will.

Ataman erklärte, es sei sinnvoll, die Rechte von Frauen zu stärken, die beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern benachteiligt würden. „Es ist aber fragwürdig, warum die Verbesserung nur für Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts gelten soll. So müsste ein Vermieter, der sich sexistisch verhält, Konsequenzen fürchten – nicht aber derjenige, der sagt ‘Keine Vermietung an Juden“ oder „Muslime’.“ Die Reform dürfe in dieser Form nicht vom Bundestag verabschiedet werden.

Ataman forderte die von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des AGG ein. „Das deutsche Antidiskriminierungsrecht ist im internationalen Vergleich sehr schwach. Konkret braucht es längere Meldefristen im AGG, bessere Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung zu wehren und ein Verbot von Diskriminierung durch Ämter, Behörden und die Polizei. Nichts davon ist aktuell vorgesehen.“

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Umgang mit Muslimen: Wächst der Druck?

muslime UEM muslimfeindlichkeit

Im Nachgang von Terror und Krieg ändert sich die Stimmung in Deutschland gegen Muslimen und ihren Communitys. (IZ). Seit dem Terror und Krieg im Nahen Osten ist die Zahl der […]

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Deutschland: UN-Bericht wirft Diskriminierung von Muslimen vor

bildersturm genf Deutschland

Deutschland erhielt vom UN-Ausschuss kritische Noten im Umgang mit MuslimInnen dieses Landes.

Genf (KNA). Deutschland tut nach dem Urteil von UN-Experten zu wenig gegen die Diskriminierung von Muslimen. In der Vergangenheit sei die Bundesrepublik nicht angemessen gegen „strukturellen Rassismus“ vorgegangen.

Demonstranten in Berlin am 28. Oktober. Screenshot: X/Twitter

Deutschland: Sorgen beim Umgang mit Demonstrationen

Mit Besorgnis nehme man auch Verbote friedlicher Demonstrationen zum Gedenken an die historische Vertreibung von Palästinensern und zur Unterstützung der Bevölkerung in Gaza zur Kenntnis, erklärte der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung am 8. Dezember in Genf.

Auch Maßnahmen gegen Hassreden dürften nicht als Vorwand benutzt werden, um Protest gegen Ungerechtigkeit oder soziale Unzufriedenheit zu unterbinden.

Muslimfeindlichkeit Expertenkreis

Foto: Markus Spiske, via flickr | Lizenz: CC BY 2.0

Musliminnen in Deutschland würden teils gleichermaßen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts und ihrer Religion benachteiligt, heißt es im Abschlussbericht zu einer periodischen Untersuchung.

In dem Zusammenhang wird auch die jüngste Änderung des Bundesbeamtengesetzes kritisiert. Frauen, die im öffentlichen Dienst Kopftuch trügen, dürften dafür nicht bestraft werden.

Bundesbeauftragter gegen Muslimfeindlichkeit gefordert

Weiter empfiehlt das Gremium die Bestellung eines Bundesbeauftragten für die Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit.

Beunruhigt äußerte sich der Ausschuss über extremistische Gruppen einschließlich rechtsextremer politischer Parteien wie die AfD und deren völkische Sichtweisen.

Deutschland müsse die Gründung und Registrierung von Organisationen verhindern, die Rassenhass förderten. In demokratische Wahlprozessen seien Gruppen und Parteien, die Ideen einer rassischen Überlegenheit Vorschub leisteten, nicht zu tolerieren.

Kopftuch Berlin Schule

Foto: Freepik.com

Hingegen begrüßte das UN-Gremium das Schuldeingeständnis Deutschlands hinsichtlich des Völkermordes in Namibia und des begangenen Unrechts als Kolonialmacht in Tansania.

Zugleich mahnt der Bericht eine vollständigen Wiedergutmachung an. Dazu gehöre eine Entschädigung für die Nachkommen der Opfer und die Rückführung geraubter Kunstwerke und menschlicher Überreste.

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Indische Religionsführer begrüßen Urteil gegen Hassreden

Indien Hassrede Justiz

Religionsführer in Indien haben ein Urteil des Obersten Gerichts gegen Diskriminierung von religiösen Minderheiten begrüßt.

Neu Delhi (KNA). Religionsführer in Indien haben ein Urteil des Obersten Gerichts gegen Diskriminierung von religiösen Minderheiten begrüßt. Die Richter weisen demnach die Bundesstaaten an, gegen religiöse Hassreden vorzugehen, da diese eine Gefährdung des säkularen Gefüges in Indien darstellten.

Foto: Anna Polishchuk, Adobe Stock

Indiens Bundesstaaten sollen gegen Hassrede vorgehen

„Schon in der Vergangenheit hat der Oberste Gerichtshof solche Anweisungen erlassen, aber die betroffenen Behörden haben nicht gehandelt“, sagte der Präsident der „Federation of Catholic Associations“ im Erzbistum Delhi, A.C. Michael, am Montag dem asiatischen Pressedienst Ucanews. Es sei an der Zeit, dass der Oberste Gerichtshof eine Botschaft sende und gegen Politiker wie Innenminister Amit Shah vorgehe.

Shah von der hindunationalistischen Indischen Volkspartei (BJP) hatte im vergangenen Monat die Hindus zum „Aufstand“ aufgerufen, sollte die säkulare Kongress Partei am 10. Mai die Landtagswahl im Bundesstaat Karnataka gewinnen.

Foto: Shutterstock | Abdul Shakoor

Zustimmung von Hindus und Muslimen

Auch Vertreter der Hindus und der Muslime begrüßten das Urteil. Der Hindu und Präsident des Indischen Parlaments der Religionen, Goswami Sushil Maharaj, sagte Ucanews: „Keine Religion ist überlegen oder unterlegen. Wir haben kein Recht, über Religionen schlecht zu sprechen, da jede Religion Gleichberechtigung und Respekt gegenüber anderen lehrt.“

Der Muslim Muhammad Arif, Vorsitzender des Zentrums für Harmonie und Frieden, erklärte: „Ich hoffe, dass alle Bundesstaaten diese Anordnung umsetzen.“

Seit der Regierungsübernahme von Premierminister Narendra Modi von der BJP im Jahr 2014 haben im mehrheitlich hinduistischen Indien Gewalt und Hass gegen Muslime und Christen massiv zugenommen.

Die BJP strebt ein Indien auf Grundlage des Hinduismus an, in dem „ausländische Religionen“ wie Islam und Christentum keinen Platz haben. Bei der Wahl zum indischen Parlament im kommenden Jahr strebt Modi eine dritte Amtszeit an. 2024 wird Papst Franziskus zu einem Besuch Indiens erwartet.

Foto: Ananya Bhardwaj, ThePrint

Die Causa Nasseruddin Shah zeigte den alltäglichen Hass auf Minderheiten

Wenn ein beliebter Schauspieler vor einem möglichen Genozid an einer religiösen Minderheit warnt, muss die Lage in seiner Heimat bedrohlich sein. So geschah es im Interview, dass Naseeruddin Shah, einer der populärsten Darsteller Indiens, dem Magazine „The Wire“ gab.

„Wenn es hart auf hart kommt, werden wir uns wehren… Wenn es dazu kommt, werden wir es tun. Wir verteidigen unsere Häuser, unsere Familie, unsere Kinder.“

Was war geschehen? Auf einer Konferenz der rechtsradikalen Bewegung Hindu Mahasabha forderte Pooja Shakun Pandey, eine ihrer führenden Köpfe, die Anwesenden zum Mord an den Muslimen des Landes auf.

„Wenn 100 von uns Soldaten werden und bereit sind, zwei Millionen (Muslime) zu töten, dann werden wir gewinnen… Indien schützen und es zu einer Hindu-Nation machen“, sagte Pandey in einem Video. Wie Aufnahmen des dreitägigen Treffens im nordindischen Haridwar zeigen, reagierte die anwesende Menge mit tosendem Applaus.

Foto: N. Modi, flickr | Lizenz: CC BY-SA 3.0

Im In- und im Ausland stießen ihre faschistoiden Aussagen auf Empörung und Wut. Verärgert sind viele Inder auch angesichts einer fehlenden Antwort der religiös-nationalistischen Regierungspartei BJP und ihres Ministerpräsidenten Modi.

Sie forderte bisher weder Verhaftungen, noch kommentierte sie den Vorgang sonderlich. Das verwundert nicht, entstammt die Partei dem gleichen Lager und betrieb in den letzten Jahren eine Politik, die auf die konsequente Diskriminierung von Minderheiten wie Muslimen, Christen und Kastenlosen angelegt ist.

Auch die BJP hängt der Hindutva-Ideologie an, die aus Indien ein rein hinduistisches Land machen will.

Gregory Stanton, renommierter Völkermordforscher aus den USA, sieht in Indien (namentlich in Assam und in Kaschmir) „Anzeichen und Prozesse“ eines Genozids. „Wir warnen davor, dass es in Indien durchaus zu einem Völkermord kommen kann“, sagte Stanton auf einer Anhörung des US-Kongresses.

Das Menschheitsverbrechen sei kein Ereignis, sondern ein Prozess. Es bestünden Parallelen zwischen der Politik von Ministerpräsident Modi und dem Umgang der burmesischen (Myanmar) Regierung gegen die muslimischen Rohingya 2017.

Muslime machen nach offiziellen Angaben (ihre eigenen sind höher) 14 Prozent der rund 1,4 Milliarden Inder aus; Hindus rund 80. Laut einer Studie von Pew Research (September 2021) nehmen die Geburtsraten aller Religionsgemeinschaften ab.

Seit 1951 habe sich die religiöse Zusammensetzung kaum geändert. Der Präsident der Jamiat Ulama-i-Hind, die größte sozioreligiöse muslimische Organisation, beschuldigte die Regierung, bei Hasstiraden gegen ihre Gemeinschaft wegzuschauen.

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Kampf gegen Muslimfeindlichkeit: CLAIM-Allianz feiert 5-jähriges Jubiläum

Berlin (CLAIM-Allianz). Zum sechsten Netzwerktreffen der CLAIM-Allianz kamen rund 90 Vertreter*innen der derzeit 50 Allianzmitglieder sowie weitere Projektpartner*innen aus dem gesamten Bundesgebiet in Berlin zusammen, um sich gemeinsam über Strategien im Kampf gegen antimuslimischen Rassismus auszutauschen. Und natürlich auch, um das fünfjährige Jubiläum gemeinsam zu zelebrieren.

In ihrer Begrüßungsrede sprach Rima Hanano, Leitung von CLAIM, über die Zielsetzung von CLAIM: die Prävention und Bekämpfung von antimuslimischen Rassismus in Behörden, Politik und Verwaltung zu verankern. Im Anschluss stellte Dr. Cihan Sinanoğlu (DeZiM) die ersten Ergebnisse des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) vor. Die Studie dient der grundsätzlichen Bestandsaufnahme im Feld und als Ausgangs- und erster Orientierungspunkt im Aufbau des langfristigen Monitorings. Zudem ist sie die erste repräsentative Studie in Deutschland, die Rassismus in einer sehr großen Breite, d.h. in sehr vielen unterschiedlichen Aspekten beleuchtet. Zentrale Ergebnisse der Studie sind hier nachzulesen.

Am ersten Tag des zweitägigen Netzwerktreffens diskutierten Vertreter*innen aus der Politik über Rassismusbekämpfung in Deutschland. Im ersten Podium mit dem Titel „Rassismusbekämpfung in Deutschland – zwischen Stillstand und Aufbruch“ sprachen Schahina Gambir (MdB, Bündnis 90/Die Grünen), Hakan Demir (MdB, SPD), Gökay Akbulut (MdB, DIE LINKE) und Dr. Cihan Sinanoğlu zu Problematiken deutscher Antirassismuspolitik und zu möglichen Handlungsmaßnahmen.

Auch die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, Reem Alabali-Radovan, war auf dem Netzwerktreffen anwesend. Sie betonte in ihrem Grußwort die zentrale Rolle der Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Rassismus.

Die zweite Podiumsdiskussion fokussierte sich konkreter auf das Themenfeld des antimuslimischen Rassismus in Deutschland. Es diskutieren Reem Alabali-Radovan, Aliyeh Yegane Arani (Leitung unabhängige Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen, ADAS/Life e.V.), Amir Alexander Fahim (Türkische Gemeinde Deutschland) und Rima Hanano (CLAIM) über die aktuelle politische Lage und Strategien im Hinblick auf antimuslimischen Rassismus und Islam- und Muslimfeindlichkeit. Die breite Anerkennung des Phänomens sei eine große Herausforderung, aber auch die Voraussetzung für politisches Handeln zur Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus, so Rima Hanano. Ebenfalls diskutiert wurden konkrete Auswirkungen für Betroffene von antimuslimischem Rassismus und der fehlende Zugang von zivilgesellschaftlichen Selbstorganisationen zur Politik.

Der erste Tag endete mit Themenrunden zur CLAIM Agenda 2025 – die Teilnehmenden tauschten sich über Wünsche, Ideen und Strategien für die zukünftige Arbeit der Allianz aus. Neben Workshops, Vorträgen und Diskussionsrunden blieb jedoch auch Zeit für den Austausch der Teilnehmenden untereinander. Den Abschluss des ersten Tages bildete das gemeinsame Jubiläumsdinner.

Am zweiten Tag standen allianzinterne Themen im Fokus. In den von AG-Mitgliedern organisierten Workshops wurde zu verschiedenen Themen gearbeitet – die AG Bildung bot einen Workshop zu „Empowerment und Powersharing” (Sabrina Rahimi) an, die AG Sicherheitsbehörden diskutierte über die „Kooperationen der Zivilgesellschaft mit der Polizei” (Ikram Eramouni Rimi) und die AG Kommunikation tauschte sich über „Strategien und Solidarität bei (Online) Hate Speech” (Nava Sadat Zarabian, Bildungsstätte Anne Frank) aus.

Den Abschluss bildete ein Update über den Narrative Change Prozess und ein Ausblick aufs nächste Jahr.

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Ataman stellt Daten für 2021 vor: Diskriminierung bleibt in Deutschland weit verbreitet

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Berlin (dpa). Diskriminierung ist nach jüngsten offiziellen Daten in Deutschland nach wie vor weit verbreitet. So wurden der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im vergangenen Jahr insgesamt 5617 Fälle gemeldet, die mit einem im Antidiskriminierungsgesetz genannten Diskriminierungsgrund zusammenhingen.

Die meisten davon – 37 Prozent – gingen auf rassistische Diskriminierung zurück. Das geht aus dem Jahresbericht der Stelle für das Jahr 2021 hervor, den die neue Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman am Dienstag in Berlin vorstellte.

Im Vergleich zum Vorjahr, als die Antidiskriminierungsstelle noch 6383 Fälle erfasste, gingen die Meldungen zwar um gut zwölf Prozent zurück. Dieser Rückgang sei aber „auf weniger Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, insbesondere zur Maskenpflicht, zurückzuführen“, hieß es. Die Anzahl der Beratungsanfragen zu allen anderen Diskriminierungen blieb den Angaben zufolge unverändert hoch.

„Die Zahl der uns geschilderten Diskriminierungsfälle ist alarmierend. Sie zeigt aber auch, dass sich immer mehr Menschen nicht mit Diskriminierung abfinden und Hilfe suchen“, sagte die Beauftragte Ataman, die das Amt erst seit Juli innehat. Sie appellierte an alle Menschen, die Ausgrenzung aufgrund unterschiedlicher Merkmale erfahren, dagegen vorzugehen – notfalls vor Gericht.

Neben rassistischen Fällen hatte es die Anlaufstelle, die an das Bundesfamilienministerium angegliedert ist, im vergangenen Jahr vor allem mit Diskriminierung aufgrund von Behinderung und chronischen Krankheiten zu tun (32 Prozent). Diskriminierung aufgrund des Geschlechts lag demnach 20 Prozent der Anfragen zugrunde.

Über die meisten Diskriminierungserfahrungen klagten die Betroffenen beim Zugang zu privaten Dienstleistungen (33 Prozent) und im Arbeitsleben (28 Prozent), hieß es weiter.

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Anti-Kopftuch-Front ist breit aufgestellt

Neutralitätsgesetz Berlin Kopftuch

(ndo). Die Vorbehalte gegenüber Muslim*innen sind erschreckend hoch. Rund die Hälfte der Menschen stimmt der Aussage zu: „Durch die vielen Muslime hier fühle ich mich manchmal wie ein Fremder im […]

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Krankenkassen-Studie dokumentiert Effekt von Ausgrenzung auf Gesundheit von Diskriminierten

Dresden (iz). Laut einer Pressemitteilung der IKK classic, einem Mitglied der Innungskrankenkassen, vom 3. August, führten Vorurteile und Diskriminierung zu Gesundheitsschäden bei den Betroffenen. Nach IKK-Angaben hätten rund die Hälfte der Befragten Erfahrung mit Ausgrenzungen gemacht.

In der Erhebung geht es um Wechselwirkungen zwischen ausgrenzendem Verhalten und der Gesundheit von Betroffenen. Die „repräsentative Grundlagenstudie“ spricht davon, dass bewusste oder unbewusste Diskriminierungen „häufiger Essstörungen, Burn-out oder Depressionen“ führen können.

Laut der Erhebung vervielfachen sich Krankheiten und Störungen, wenn Menschen diskriminiert werden. Das seien Kollaps/Burn-out (3,4 mal häufiger), Migräne & häufige Kopfschmerzen (3 mal), Angststörungen (2,8 mal), Depressionen (2,5 mal), Schlafstörungen und Magen-Darm-Erkrankungen (2,3 mal). Die Diskriminierungserfahrungen ereignen laut der Krankenkasse im Internet, im persönlichen Nahfeld, in der Berufswelt, in der Schule sowie in der Öffentlichkeit.

Frank Hippler, der Vorstandsvorsitzende von IKK classic, kommentierte die Studie wie folgt: „Diskriminierung ist ein großes Problem – ein gesellschaftliches und ein medizinisches. Mit der Studie möchten wir für ein gesundes Zusammenleben sensibilisieren und zur Aufklärung bei diesem wichtigen Thema beitragen. Der respektvolle Austausch sowie ein wertschätzender Umgang mit anderen Menschen und sozialen Gruppen sind wichtige Faktoren, damit aus Vorurteilen erst gar kein diskriminierendes Verhalten entsteht. Unser Ziel ist es, Haltung zu zeigen – gegenüber unseren Versicherten und unseren Mitarbeitenden.“

Stephan Urlings, Autor der Studie, ist der Ansicht, dass der Umgang mit Vorurteilen „neu reflektiert“ werden müsse. „Vorurteile sind zunächst natürlich und das Eingeständnis, dass man selbst Vorurteile hat, ist eine wichtige Erkenntnis. Es ist der erste Schritt, um daraus kein diskriminierendes Verhalten gegenüber anderen entstehen zu lassen.“

Es geht Studienmacher*innen und dem Auftraggeber aber nicht nur um das Aufzeigen eines sozialen Problems, das die Gesundheit von Menschen und die Krankenkassen belastet. „Weniger Vorurteile bedeutet weniger Krankheiten.“ Die Studie soll darüber hinaus „Präventions- und Interventionsmöglichkeiten“ aufzeigen. Damit solle das „Risiko für diskriminierendes Verhalten“ vermindert werden. „Als grobe Regel gilt: Mindestens fünf Kontakte sind nötig, um einzelne Personen nicht als Aus- nahme zu sehen und das eigene Vorurteil abzubauen.“

Mehr Infos unter:
vorurteile-machen-krank.de

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Diskriminierung noch hoch

(ProMosaik). Am 19. Januar 2016 fand im italienischen Innenministerium, unter der Leitung des italienischen Innenministers Angelino Alfano, das erste Treffen des Rats für die Beziehungen zum „italienischen“ Islam. In Italien […]

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Vor Staatsbesuch: Verfolgte Rohingya in Myanmar sehen in US-Präsident Obama als letzte Rettung. Ein Bericht von Simon Lewis

Die muslimischen Rohingya werden im buddhistischen Myanmar gehasst und verfolgt. Sie setzen alle Hoffnung auf US-Präsident Obama. Setzt er als Fürsprecher der Entrechteten andere US-Interessen aufs Spiel?

Rangun (dpa). Für US-Präsident Barack Obama ist Myanmar nur eine Durchgangsstation von einem Gipfel zum anderen. Doch in dem südostasiatischen Land wird ihn ein von der Welt vergessener Konflikt einholen: Die von Staats wegen verfolgte muslimische Minderheit der Rohingya fürchtet um ihr Leben. Seit Mitte Oktober seien bis zu 16.000 auf vollgepferchten und oft kaum seetüchtigen Booten Richtung Thailand und Malaysia geflüchtet, sagt Chris Lewa, Koordinatorin der Hilfsorganisation Arakan Group.

Die Behörden betrachten die meisten Rohingya als illegale Einwanderer aus dem Nachbarland Bangladesch, verweigern ihnen die Staatsbürgerschaft, drohen mit Abschiebung und halten 140 000 hinter Stacheldraht in Internierungslagern fest. Ihre Anführer setzen alle Hoffnung auf den Friedensnobelpreisträger Obama. „Für uns heißt der Obama-Besuch: alles oder nichts“, sagt Kyaw Min, Präsident der Rohingya-Partei „Menschenrechte und Demokratie“. „Wenn er die Rohingya-Frage nicht ernst nimmt und nicht aufwirft, werden wir hier Zielscheibe bleiben, bis zur Vernichtung.“

Doch für Obama ist die Sache schwierig. Er kann einerseits als Verfechter der Menschenrechte nicht schweigen, will aber auch nicht die Reformregierung brüskieren. Er braucht das Ohr von Präsident Thein Sein, weil die USA die 2011 angefangenen Reformen hin zu einer offenen demokratischen Gesellschaft unbedingt vorantreiben wollen. Obama schreibt sich den friedlichen Wandel dort auch auf die eigene Fahne. Er war einer der ersten, der nach dem Ende der Militärdiktatur 2012 kam und dem einstigen Junta-General Thein Sein die Hand reichte.

Nicht nur aus Selbstlosigkeit: Myanmar – früher Birma – liegt strategisch zwischen den aufstrebenden Mächten Indien und China. Da wollen die USA eine starke, offene demokratische und gerne US-freundliche Gesellschaft sehen. Zudem ist Myanmar nach Jahrzehnten Abschottung auch ein Markt mit 51 Millionen Verbrauchern.

„Die USA sind als Gegengewicht zu China unerlässlich“, schreibt das Institut für Strategische und Internationale Studien (CSIS) in Washington. „Die USA haben viel investiert, und das wird erst richtig Früchte tragen, wenn wir am Ball bleiben.“

//1//Viele Rohingya sind schon im 19. Jahrhundert mit dem britischen Kolonialherren in die Rakhine-Region in Westmyanmar gekommen und leben seit Generationen dort. Animositäten mit der buddhistischen Bevölkerungsmehrheit gab es immer. 2012 kam es zu blutigen Zusammenstößen, ausgelöst durch das Gerücht einer Vergewaltigung. Dutzende Menschen kamen ums Leben, Hunderttausende Rohingya wurden aus ihren Dörfern vertrieben. Zu den Aufrührern gegen die Rohingya gehören auch buddhistische Mönche.

Schätzungsweise 300.000 Rohingya, also fast ein Drittel, sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ wurde aber aus der Rakhine-Region im Frühjahr ausgewiesen. „Die Regierung tut nichts, um die Übergriffe zu stoppen“, meint Lewa vom Arakan Projekt. „Sie schicken nur mehr Sicherheitskräfte, aber die schüren noch die Gewalt gegen Rohingya.“ Die Behörden weisen das zurück.

Die Regierung treibt die Lösung der Rohingya-Frage voran. Wer die Staatsbürgerschaft will, muss mindestens 60 Jahre Ansässigsein schriftlich nachweisen. Das können die wenigsten der oft bitterarmen Wanderarbeiter. Wer das nicht kann, soll ausgewiesen werden. Deshalb die Flüchtlingswelle. Viele hoffen, ins muslimische Malaysia zu gelangen, wo die Rohingya bislang stillschweigend geduldet werden.

Nach einer Untersuchung der Organisation „Fortify Rights“ müssen Flüchtende Soldaten und Polizisten schmieren, um auf kaum seetüchtigen Booten zu größeren Transportern aufs Meer hinausgebracht zu werden. Die Flucht kostet viele ein Vermögen, wie sie der Organisation berichteten. Auf hoher See warten oft Schlepper, die sie als billige Arbeitskräfte an Fischtrawler verschachern.