
(iz). Nach den Angriffen auf MuslimInnen und MigrantInnen in Hanau richtete der Senat eine „Expert*innenkommission antimuslimischer Rassismus in Berlin“ ein, die sich auf ihrer letzten Sitzung im Juni 2023 auflöste. Laut Angaben der Senatsverwaltung sei für das Frühjahr 2023 die Einrichtung einer neuen Kommission geplant.
Am 1. September veröffentlichten Medien ihre Forderung zur Abschaffung des umstrittenen Neutralitätsgesetzes in der Hauptstadt. Jetzt stehen deren Handlungsempfehlungen an Verwaltung und Politik für den Umgang mit dem Phänomen zur Verfügung. Am gleichen Tag wurden die Ergebnisse ihrer Arbeit an den Senat übergeben. Das Gremium hat in den letzten anderthalb Jahren unter Einbeziehung weiterer AkteurInnen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft Problemlagen des antimuslimischen Rassismus analysiert und auf dieser Grundlage Empfehlungen formuliert.
Obwohl in Berlin Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Religion zusammenlebten, würden Personen sowohl in „interpersonellen Konstellationen“ als auch „institutionell bzw. strukturell bedingt“ diskriminiert und rassistisch angegriffen. Die Kommission ist der Ansicht, der Senat sei aufgerufen und gesetzlich verpflichtet, „die notwendigen Rahmenbedingungen für ein diskriminierungsfreies Miteinander in der Stadt zu schaffen“.
Thema Polizei
Die Autoren beklagten „die noch unterentwickelte Wahrnehmung“ von antimuslimischem Rassismus durch staatliche Stellen. Einrichtungen wie die Polizei würden solche Vorfälle nicht ausreichend berichten. „Wer anti-muslimischen Rassismus nicht als solchen erkennt, kann ihn auch nicht erfassen.“
Zu einem Kernfeld gehört für die Kommission die Berliner Polizei. Bereits das Erkennen von antimuslimischer Diskriminierung erweise sich im Alltag als „herausfordernd“. Dies könne dazu führen, „dass das Vorurteilsmotiv bei Ermittlungen nicht berücksichtigt und somit nicht erfasst wird“. Fälle von antimuslimischem Rassismus würden häufig nicht als solche erkannt. Dem zuständigen Landeskriminalamt wird empfohlen, analog zum Antisemitismus einen Leitfaden zu erstellen. Dahingehend müsse die Fortbildung des mittleren und höheren Dienstes verbessert werden. Zusätzlich empfehlen die Experten dem Amt die Schaffung einer Arbeitsgemeinschaft, die konkrete Maßnahmen begleiten, unterstützen und weiterentwickeln solle.
Verfassungsschutz
Als Ort für Veränderung wird ebenso der Berliner Verfassungsschutz angesprochen. Dieser habe die Aufgaben, Gefahren zu erkennen und einzuschätzen. „Aus der Perspektive von muslimischen Organisationen und einzelnen muslimischen AkteurInnen wird in diesem Zusammenhang nicht immer deutlich, wie sich die Beobachtung oder Nicht-Beobachtung von einzelnen Organisationen begründen lässt, da entsprechende Unterlegungen teilweise vollständig fehlen.“ Daher stünden seine Einschätzungen wiederholt in der Diskussion und gefährdeten die Akzeptanz des Amtes.
„In Bezug auf Muslim*innen und muslimische Organisationen lässt sich aus der Perspektive betroffener Organisationen beobachten, dass nicht nur die Verfassungsschutzberichte den gesellschaftlichen Diskurs beeinflussen, sondern auch umgekehrt die Arbeit des Verfassungsschutzes durch den gesellschaftlichen Misstrauensdiskurs beeinflusst wird. Entscheidet sich der Verfassungsschutz beispielsweise dafür, eine Organisation nicht mehr weiter zu beobachten, kann dies zu starker medialer Kritik führen, die dann nach dem Eindruck betroffener Organisationen in der Folge Auswirkungen auf die Arbeit des Verfassungsschutzes hat.“ Für Einzelpersonen könne eine Überwachung „sehr gravierende“ Konsequenzen haben – „bis hin zur Verweigerung der Staatsbürgerschaft“.
Konkret fordert das Papier die Schaffung eines „Sonderbeauftragten für Rassismuskritik im Verfassungsschutz“. Dabei solle die zuständige Person überprüfen, ob es im Bereich „Islamismus“ rassistische Trends gäbe. „In Berlin gibt es ein parlamentarisches Kontrollgremium, das die Nachrichtendienste kontrolliert. Im Rahmen der Workshops zur Erarbeitung der Handlungsempfehlungen wurde kritisiert, dass die Kontrolltätigkeit und -fähigkeit aufgrund der Geheimhaltungsauflagen des Gremiums nicht transparent seien.“
Justiz und Rechtsetzung
Auf zwei Seiten wird Wandel bei Rechtswesen und -Setzung angemahnt. Zuvörderst wurde dabei, wie schon am 1. September durch Medien berichtetet, die Abschaffung des seit Jahren umstrittenen Berliner Neutralitätsgesetzes gefordert. In der Kommission bestünde Einigkeit, „dass das Berliner Neutralitätsgesetz den Zugang zu Berufen im Öffentlichen Dienst für Frauen, die sich für das Tragen eines Kopftuches entschieden haben, erheblich erschwert beziehungsweise teilweise unmöglich macht“. Diese Regelung stelle eine systematische und institutionelle Diskriminierung von Frauen mit Kopftuch dar.
Es sei zwingend notwendig, dass Angehörige des Justiz- und Rechtswesens „diversitätsbezogen“ sensibilisiert würden. Es sei nötig, dass diese ein Verständnis für „Sprache, Kultur, Religion und Lebensführungsart der ‘muslimischen Anderen’“ entwickeln könnten. Diesem Bereich fehle Wissen zum Phänomen antimuslimischer Rassismus sowie Sensibilität gegenüber den Betroffenen. Die resultierende Diskriminierung würde „strafrechtlich nicht als relevant betrachtet“.
Die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung solle die Initiative ergreifen, dass den RichterInnen in der regulären RichterInnen-Weiterbildung Sensibilisierungsworkshops und Trainings zu Rassismus und Diskriminierung angeboten werden. Auch die Berliner Staatsanwaltschaften werden in dieser Hinsicht erwähnt.
Bildung und Stadtkultur
Zusätzlich zu Handlungsempfehlungen an den Senat und die Berliner Verwaltung spricht die Kommission Ratschläge in den Bereichen Stadtkultur und Bildung aus.
- Gezielte Förderprogramme sollten muslimisches Leben in seiner Vielfalt fördern und als Bestandteil des Stadtlebens in etablierten Kunst- und Kultureinrichtungen (Theater, Museen, Galerien, Literaturhäuser etc.) sichtbar machen.
- Empowermentmaßnahmen für Muslim*innen sollten gefördert und ausgeweitet werden. Muslimische Kulturträger, Gemeinden und Projekte sollten bei der Beschaffung von (bezahlbaren) Räumlichkeiten und Orte für ihre religiösen Bedürfnisse und Aktivitäten gezielt unterstützt werden.
- Schaffung von Bestattungsplätzen für Muslime.
- Die Strukturen und Praktiken in Bildungseinrichtungen sollten auf den anti-muslimischen Rassismus begünstigende Faktoren untersucht werden. Eine entsprechende Analyse sollte der Berliner Senat im ersten Schritt im Rahmen einer Studie vornehmen.
- Sensibilisierung und Weiterbildung von MultiplikatorInnen in Bildungseinrichtungen. Überprüfung der Schulordnungen.
- Darstellung der muslimischen Communitys in Schulbüchern und in Medien der Berliner Verwaltung.
Link zu den Handlungsempfehlungen der Expert*innenkommission:
https://www.berlin.de/sen/lads/lads-antimusl-handlungs-202208-pa-barrierefrei.pdf