Bundesverwaltungsgericht urteilt erstmals über Verbot

Leipzig (KNA). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft am Mittwoch erstmals die Rechtmäßigkeit des Verbots einer salafistischen Vereinigung. Kläger ist das in Frankfurt ansässige und vom Bundesinnenministerium (BMI) verbotene Missionierungsnetzwerk «DawaFFM». Nach BMI-Angaben ist es die erste Gruppierung dieser Art, die gegen ihr Verbot juristisch vorgeht.

Im März 2013 hatte der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Gruppierung «DawaFFM» und zwei weitere salafistische Vereine nach mehreren gewaltsamen Ausschreitungen bei Demonstrationen in Solingen und Bonn verboten. Sie seien verfassungsfeindlich und versuchten, in aggressiv-kämpferischer Weise «islamistische Strukturen» aufzubauen, hieß es zur Begründung. Mitglieder der «DawaFFM» sollen junge Männer zum bewaffneten Kampf in Syrien angeworben haben.

Laut jüngstem Verfassungsschutzbericht 2012 ruft «DawaFFM» zum Hass gegen Angehörige anderer Religionen und Vertreter anderer religiöser Überzeugungen auf. Zur Verbreitung der Inhalte im Internet nutze der Verein vorrangig soziale Netzwerke und betreibe einen eigenen youtube-Videokanal. Das Netzwerk «DawaFFM» wurde nach eigenem Bekunden im Jahr 2008 gegründet.