Berlin: Streit um „neutrales“ Gesetz
(Inssan/iz). Das Bundesarbeitsgericht bestätigte am 27.08.2020 die Verurteilung des Landes Berlin zu einer Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Seit kurzem liegt die schriftliche Begründung vor: Die Einstellungspraxis der Bildungsverwaltung widerspricht […]