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China: Bericht über Zwangsarbeit bei der Baumwollernte

Foto: Adobe Stock

Göttingen (GfbV). Ein neuer Bericht des Wissenschaftlers Adrian Zenz enthüllt, dass die chinesische Regierung über 500.000 Angehörige der uigurischen Volksgruppe zur Ernte auf den Baumwollfeldern in Xinjiang / Ostturkestan zwingt. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert vor diesem Hintergrund, das geplante Lieferkettengesetz zügig zu verabschieden. Damit solle sichergestellt werden, dass Textilien aus dieser Baumwolle nicht mehr in den deutschen Handel gelangen.

„Einige Unternehmen und Verbände haben bereits vor Monaten den einzig richtigen Schritt getan und sich verpflichtet, keine Baumwolle mehr aus Xinjiang zu beziehen. Die verbleibenden Unternehmen der Textilindustrie sollten sich ehrlich machen: Sie können nicht ausschließen, Nutznießer von Zwangsarbeit zu sein, solange sie Rohstoffe aus Xinjiang einkaufen“, sagte Hanno Schedler, GfbV-Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung.

„In Xinjiang können westliche Unternehmen wegen umfassender Reisebeschränkungen und der Überwachung durch die chinesischen Behörden die Lieferketten nicht verlässlich prüfen. Die zahlreichen Berichte über Zwangsarbeit, Umerziehungslager und die Zerstörung uigurischer Kulturstätten hätten die Unternehmen längst zu einem Rückzug aus der Region bewegen müssen. Ein umfassendes Lieferkettengesetz würde ihnen hier Rechtssicherheit geben und deutsche Verbraucher davor bewahren, unwissentlich Produkte aus Zwangsarbeit zu kaufen.“ 

Für den Bericht, den Zenz am 14. Dezember veröffentlicht hat, analysierte er Dokumente der chinesischen Regierung. 20 Prozent der Baumwolle weltweit kommen derzeit aus der Region Xinjiang / Ostturkestan. Innerhalb Chinas würden 85 Prozent aller Textilprodukte mit Baumwolle aus Xinjiang hergestellt.

Die chinesische Staatspropaganda stellt die Zwangsarbeit als wirksame Armutsbekämpfung dar. Behörden sorgen für eine Kontrolle der Zwangsarbeitenden auf den Feldern und sind aufgefordert, für ihre „geistige Stabilität“ zu sorgen. „Die Bundesregierung hat die Verbrechen Chinas in ihrem Menschenrechtsbericht vom 2. Dezember klar benannt. Nun kann sie zeigen, dass sie gewillt ist, Unternehmen eine gesetzliche Grundlage für ihr Handeln in China zu geben, die Zwangsarbeit in Lieferketten verhindert“, so Schedler. „Teil des Gesetzes sollte auch eine Art Warnsystem sein: Wenn bei der Einschätzung einer Region offenkundig wird, dass Zwangsarbeit nicht auszuschließen und den Unternehmen die Überprüfung der Vorwürfe unmöglich ist, sollten sie nicht in der Region tätig werden.“

Im Juli dieses Jahres hatte eine weltweite Koalition aus über 180 zivilgesellschaftlichen Organisationen die Kampagne „End Uyghur Forced Labor“ gestartet. Darin forderten die Organisationen Bekleidungsmarken und Einzelhandelsunternehmen auf, innerhalb von zwölf Monaten sämtliche Verbindungen zu Lieferanten abzubrechen, die in Zwangsarbeit verwickelt sind.