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Schächten: EU-Richter schränken Religionsfreiheit ein

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Luxemburg (KNA). EU-Staaten dürfen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei rituellen Schlachtungen eine Betäubung der Tiere vorschreiben. Zwar schränke eine solche Vorschrift die Ausübung der Religionsfreiheit ein. Mit Verweis auf den Tierschutz sei dies aber verhältnismäßig, heißt es in einem am 17. Dezember in Luxemburg veröffentlichten Urteil des EuGH. Konkret sieht das Gericht im flämischen Schächtverbot ein „angemessenes Gleichgewicht“ zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit.

Die flämische Region Belgiens hatte das Schächten 2017 verboten und mit dem Tierschutz argumentiert. Mehrere jüdische und muslimische Organisationen hatten dagegen beim belgischen Verfassungsgericht geklagt, das sich daraufhin an den EuGH wandte. In Deutschland ist das Schächten mit Blick auf die Religionsfreiheit unter Auflagen erlaubt.

Zum flämischen Dekret erklärte der EuGH nun, mit Blick auf die Religionsfreiheit erlaube das Unionsrecht in Ausnahmen das rituelle Schlachten ohne Betäubung. Mitgliedstaaten könnten mit Verweis auf das Tierwohl aber strengere Vorschriften erlassen – wenn sie zugleich die Religionsfreiheit achteten.

Laut Gericht stellt eine Vorschrift zur Betäubung zwar eine Einschränkung in die Religionsfreiheit dar. Die Einschränkung beziehe sich aber nur auf einen Aspekt der rituellen Handlung und verbiete nicht die Schlachtung insgesamt. Zudem diene die Einschränkung dem Tierschutz als einem von der Union anerkannten Ziel. Außerdem gelte als Konsens, dass eine vorherige Betäubung das Leiden des Tieres bei der Schlachtung verringere.

Zur flämischen Vorschrift erklärten die Richter weiter, der Gesetzgeber habe sich an einem zunehmenden Bewusstsein für Tierschutz ausgerichtet. Auch verbiete das flämische Dekret nicht, rituell geschlachtetes Fleisch zu importieren und vor Ort zu verkaufen.

Rabbiner in Europa haben die Entscheidung kritisiert. Die jüdische Gemeinde in Europa müsse sich „einmal mehr die Frage stellen, ob sie in Europa wirklich willkommen ist“, erklärte der CER-Präsident und Moskauer Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt. Das flämische Dekret habe einen Präzedenzfall geschaffen, der bereits spürbare Folgen für die jüdische Gemeinde Belgiens habe. So sei es während der Corona-Pandemie zu Versorgungsengpässen gekommen. Zu befürchten sei, dass nun jüdische Gemeinden in ganz Europa Auswirkungen des Urteils „zu spüren bekommen”.

Ähnlich äußerte sich die orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD). ”Mit dem Argument, das Wohl des Tieres habe Vorrang vor religiösen Praktiken, wird religiösen Minderheiten das Leben noch schwerer gemacht als zuvor und die ihnen bislang garantierte Religionsfreiheit wesentlich eingeschränkt.“ Zudem sei das religiöse Schlachten in der EU bereits stark reguliert.