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EuGH: Kopftuchverbot in Unternehmen kann zulässig sein

Foto: Metropolico.org | Lizenz: CC BY-SA 2.0

Luxemburg (KNA/iz). Ein Verbot zum Tragen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen in Unternehmen kann zulässig sein. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Ein Verbot religiöser Zeichen stelle keine „unmittelbare Diskriminierung“ dar, heißt es in dem Urteil des EU-Gerichts. Allerdings müssten alle Arbeitnehmer des Unternehmens gleich behandelt und Angehörige einer bestimmten Religion oder Weltanschauung nicht in besonderer Weise benachteiligt werden. Auch müsse das Verbot ein „angemessenes“ Mittel zur Erreichung eines Zieles sein, etwa der Neutralität im Umgang mit Kunden.
Geklagt hatte die französische Projektingenieurin Asma Bougnaoui und die belgische Rezeptionistin Samira Achbita. Beiden Musliminnen war gekündigt worden, weil sie darauf bestanden, bei der Arbeit ihr Kopftuch zu tragen. In dem belgischen Fall gab es ein Verbot von religiösen Symbolen für alle Mitarbeiter.
Bei der französischen Projektingenieurin ging die Kündigung auf einen Kundenwunsch zurück, der nicht von einer Ingenieurin mit islamischen Kopftuch beraten werden wollte. In diesem Fall entschied der EuGH, dass der Wunsch eines Kunden nicht als „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ gesehen werden könne. Die Generalanwältin Eleanor Sharpston hielt die Kündigung für eine „unmittelbare Diskriminierung“. Sie argumentierte, ein Projektingenieur, der seine Religion oder Weltanschauung nicht bekannt hätte, wäre nicht entlassen worden.
Der Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei im EU-Parlament, Manfred Weber (CSU), begrüßte das Urteil. In Europa gälten die Werte Europas, so Weber. „Deshalb ist es richtig, dass Arbeitgeber das Tragen von Kopftüchern am Arbeitsplatz unter bestimmten Umständen untersagen können“, so der CSU-Politiker.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, erklärte, die Urteile gäben Arbeitgebern nun die Möglichkeit, religiöse und weltanschauliche Symbole für alle Beschäftigten gleichermaßen zu verbieten. Zwar habe der EUGH auch klargestellt, dass diskriminierende Kundenwünsche nicht zur Grundlage für etwaige Kopftuchverbote gemacht werden dürften. „Dennoch kann es für muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, in Zukunft noch schwerer werden, in den Arbeitsmarkt zu kommen“, so Lüders.
Die Arbeitsrechts-Anwältin Doris-Maria Schuster hatte schon im Vorfeld die Relevanz des Urteils für Deutschland betont. „Am Ende des Tages wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dann auch für die deutschen Gerichte bei der Anwendung der deutschen Antidiskriminierungsvorschriften bindend werden“, sagte Schuster der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Die Gefahr, dass deutsche Unternehmen nach dem Urteil generell religiöse Symbole verbieten könnten, um unmittelbaren Diskriminierungen vorzubeugen, sieht Schuster allerdings nicht. Generelle Verbote religiöser Zeichen müssten ein „erforderliches Mittel“ darstellen, um ein rechtmäßiges Ziel zu erreichen, so die Arbeitsrechtlerin. Dies gelte weiterhin. Gebe es etwa keinen Kundenkontakt, könne es schwierig werden, ein solches generelles Verbot zu rechtfertigen.
Kritik aus dem In- und Ausland
Der Imam von Florenz, Izzedin Elsir, kritisiert das EU-Urteil zum Kopftuchverbot in Unternehmen. Die Entscheidung verletze die Religionsfreiheit sowie persönliche Freiheitsrechte, sagte der Präsident der Union der islamischen Gemeinden und Organisationen in Italien dem katholischen Pressedienst SIR.
In Italien sei die Lage anders; die EuGH-Entscheidung trage aber „sicher nicht zum friedlichen Zusammenleben“ bei, so Elsir. Für eine gläubige Muslimin sei das Tragen des Kopftuchs so wichtig wie Fasten und Gebet. Dies zu verbieten, verstoße gegen „die europäischen Grundprinzipien von religiöser und persönlicher Freiheit“. Während man vor 70 Jahren noch dafür gekämpft habe, sei man nun auf dem Weg, zu einer „Diskriminierung aufgrund religiöser Gründe“ zurückzukehren – obwohl die Verfassung diese Rechte garantiere.
„Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein herber Rückschritt und öffnet Missbrauch Tür und Tor. Der Gesetzgeber ist aufgefordert den Diskriminierungsschutz weiter zu stärken, damit Musliminnen vom Arbeitsleben nicht ausgeschlossen werden“, erklärte Bekir Altas, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüs (IGMG), anlässlich der beiden höchstrichterlichen Entscheidungen. „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein herber Rückschritt für Musliminnen und für den allgemeinen Diskriminierungsschutz. Mit diesem Urteil erteilt der Gerichtshof Arbeitgebern quasi einen Freifahrtschein zur weiteren Aushöhlung des ohnehin schwachen Diskriminierungsschutzes.“
„Die abschlägige Entscheidung des EUGH über die Klagen steht im Widerspruch zu der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, das Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches erlaubt hat“, hieß es in einer Erklärung des Zentralrates der Muslime. Ferner stelle das Urteil des EUGH in seinem Kern eine Abkehr von verbrieften Freiheitsrechten dar. Wenn Frauen sich zwischen ihrer religiösen Überzeugung und ihrer beruflichen Tätigkeit entscheiden müssten, seien die Diskriminierungsverbote, die Gleichbehandlungsgebote und die individuellen Freiheitsrechte, die das Fundament europäischer Verfassungen und Gesetzgebungen verkörpern, nicht das Papier wert auf dem sie stünden und „dies entspricht eben nicht der vielbeschworenen Neutralität“.