Göttingen (GfbV). Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat Bundeskanzler Olaf Scholz aufgefordert, sich für die Schaffung eines internationalen Gerichtes einzusetzen, das die russischen Verantwortlichen für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zur Rechenschaft zieht:
„Wladimir Putin und seine Geheimdienste haben sich geirrt, als sie am 24. Februar 2022 davon ausgingen, dass die Menschen in der Ukraine ihre Unabhängigkeit und ihre Demokratie mehr oder weniger kampflos aufgeben. Am heutigen Nationalfeiertag der Ukraine ist die Entschlossenheit, die russische Invasion zurückzuschlagen, größer als je zuvor. Die Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofes für die russischen Verbrechen gegen die Ukraine würde zeigen, dass Putin auch die Willenskraft der Staatengemeinschaft unterschätzt hat. Die Strafverfolgung der für den Krieg Verantwortlichen ist darum ein wichtiges Signal“, sagte GfbV-Direktor Roman Kühn am heutigen Mittwoch in Göttingen.
„Grundlage aller Verbrechen, die die russische Armee in den letzten sechs Monaten auf dem Territorium ihres Nachbarstaates begangen hat, ist der Angriffskrieg Putins. Die Erschießungen von Zivilisten, Bombardierungen von Krankenhäusern und Opern, die Deportation von Ukrainerinnen und Ukrainern nach Russland und die kommenden Pseudo-Referenden über die Zugehörigkeit okkupierter Gebiete zu Russland sind Konsequenz der Entscheidung des Kremls, ein benachbartes Land anzugreifen.“
Ukrainische Ermittler verfolgen derzeit ungefähr 25.000 Fälle von Kriegsverbrechen russischer Soldaten in der Ukraine. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Ermittlerinnen und Ermittler in die Ukraine geschickt, die Fällen von Kriegsverbrechen nachgehen. Er hat aber im Falle der Ukraine und Russlands keine Zuständigkeit für das von Putin begangene Verbrechen der Aggression, dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
„Ein neuer ad-hoc-Strafgerichtshof, der eigens für den russischen Krieg eingesetzt wird, würde den Fokus auf die Entscheidung Putins lenken, einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu beginnen“, so Kühn. „Die Verteidigung der ukrainischen Unabhängigkeit und territorialen Integrität verlangt nach einem Gericht, dass Verantwortliche auf höchster Ebene belangen kann. Deswegen sollte sich Bundeskanzler Scholz gemeinsam mit Deutschlands Verbündeten für ein solches Gericht einsetzen.“
Warum geben Sie Kriegspropaganda wieder? Weil sich die Gesellschaft für bedrohte Völker dafür einspannen lässt? Gesetzt der Fall, es läge tatsächlich der seltene Fall vor, dass ganz ohne Vorgeschichte unschuldige Gute von Bösen drangsaliert werden, einfach so, würde das nicht ein reguläres Gericht genau so gut feststellen können?
Auch nach mehrfachem Lesen ist an dieser Meldung keine “Kriegspropaganda” zu erkennen. Auf was sollte denn diese Behauptung zutreffen?
Hier zum Beispiel:
„Grundlage aller Verbrechen, die die russische Armee in den letzten sechs Monaten auf dem Territorium ihres Nachbarstaates begangen hat, ist der Angriffskrieg Putins. Die Erschießungen von Zivilisten, Bombardierungen von Krankenhäusern und Opern, die Deportation von Ukrainerinnen und Ukrainern nach Russland und die kommenden Pseudo-Referenden über die Zugehörigkeit okkupierter Gebiete zu Russland sind Konsequenz der Entscheidung des Kremls, ein benachbartes Land anzugreifen.“
Ich mag mich da nicht reinhängen; es sollte erkennbar sein, dass es sich hier um ein Feindbild handelt ( dem Amnesty International z.B. nicht folgt). Der Krieg ist völkerrechtswidrig wie andere Angriffskriege auch. Jeder Mord ist rechtswidrig – aber dass es sich überhaupt um Mord handelt und nicht um Fahrlässigkeit oder Notwehr oder oder… , stellt in Fällen, in denen „in dubio pro reo“ gilt, ein ordentliches Gericht erst fest (und nicht ein separates Extra-Tribunal, das nur dafür einberufen wird, den im Voraus festgestellten Bösewicht abzukanzeln).
Natürlich ist es ein Feindbild, vollkommen zurecht. Wo ist das Problem?
Kriegspropaganda ist darin trotzdem nicht enthalten.
ok. Kriegspropaganda ist (für mich) Werbung für den Krieg gegen einen Feind, der mit Hilfe eines Feindbildes anschaulich gemacht wird. Mitten im Krieg ein Feindbild als Tatsache vertreten und zum Tribunal gegen den vorverurteilten Bösewicht rufen ist für mich eine Variante von Kriegspropaganda, weil es die Aggressionen gegen den Feind schürt. Es gibt (aus meiner Sicht) nicht das geringste Recht, von einem Gericht zu fordern, dass es aus tagespolitischen Gründen anders handeln soll als üblich. Die Justiz darf keine Waffe politischer Interessen sein.
Klar, wir können jetzt alle subjektive Kategorien haben. Nur spielen die ohne Verbindlichkeit auch keine Rolle.
Die Fakten sind evident: Russland hat die Ukraine überfallen, der Krieg ist illegal, es begeht dabei Kriegsverbrechen und bedroht darüber hinaus die europäische Sicherheit.
Der Vorwurf “Kriegspropaganda” und “Feindbild” ist dabei schlicht irrelevant und vor allem subjektiv.
Sie qualifizieren meine Einwände drastisch ab, Herr Wilms, und da möchte ich mich nicht rechtfertigen müssen, also lasse ich es.
Ich möchte aber wiederholen, dass ein GERICHT keine Kriegswaffe ist und auch nicht – pulikumswirksam – als solche angerufen werden darf.
Und dann möchte ich erwarten können, dass wenigstens ein Gericht die angeführten „Tatsachen“ sorgfältig prüft. Ein Überfall z.B., wenn ich die Definition aus dem Duden zugrunde lege, ist ein gewaltsamer und unerwarteter Übergriff. Russische Bürger des Rhein-Main-Gebietes waren aber seit November (!!!!) alarmiert, als im Staatsfernsehen Angriffspläne samt Gründen und Zielen erläutert wurden. Es war also eine drei Monate im Voraus angekündigte und begründete Aktion, falls es nicht endlich zu den gewünschten Verhandlungen über die Sicherheitsinteressen Russlands käme. Man kann das Erpressung nennen, wenn man an diesen Wünschen etwas Unrechtes sieht, aber es war – nach Dudenkriterien – kein Überfall, da das Ereignis zu erwarten war.
Vielleicht erscheint Ihnen das haarspalterisch, aber genau das würde ich von einer Institution erwarten, die Recht sprechen soll: Dass sie – unabhängig von politischen Interessen und Erwartungen – jeden Vorwurf penibel von allen Seiten prüft, bevor sie ein Urteil fällt.