KRM aktualisiert sein Hygiene-Konzept für Moscheen

Pandemie
Foto: DITIB Zentralmoschee Köln, Facebook

Köln (KRM). Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) hat sein Hyginiekonzept vom Mai 2020 gemäß den neuen Vorgaben der Corona- Verordnung überarbeitet, aktualisiert und angepasst.

Bereits seit der Eröffnung der Moscheen für Gottesdienste im Mai 2020 werden bei der Durchführung von rituellen Gebeten Hygiene-Regeln wie Mindestabstand von 1,5 m, Mund-Nasen-Schutz, eigenem Gebetsteppich, vorhergerige rituelle Waschung, keine gemeinschaftlichen Gesänge, Desinfektionsmittel usw. eingehalten.

Im aktualisierten Hygiene-Konzept wurden die Punkte Mund-Nasen-Schutz und rituelle Waschung ergänzt.

Die Moscheen dürfen nunmehr nur mit medizinischer Mund-Nasen-Schutz betreten werden(OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2). Dabei sind landesspezifische Regelungen zu beachten. Im Notfall dürfen auch die Sanitäranlagen für die rituelle Waschung benutzt werden. Dabei sind Abstandsregelungen einzuhalten.

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Der Sprecher des KRM Lirim Ziberi sagte hierzu: „Wir freuen uns, den Moscheegemeinden in Deutschland einen wichtigen Dienst bezüglich der Hygiene-Konzepte anbieten zu können. Neben den Mitgliedsgemeinden nehmen auch viele unabhängige Moscheegemeinden diesen Dienst in Anspruch, was uns umso mehr erfreut.“

Der aktualisierte Ratgeber kann hier: http://koordinationsrat.de/ratgeber-zur-moscheeoeffnunghttp://koordinationsrat.de/ratgeber-zur-moscheeoeffnung heruntergeladen werden.