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Moscheeverband DİTİB passt Hygienekonzept an

Foto: DITIB Zentralmoschee Köln

Köln (iz). Erneut findet ein Ramadan in der Corona-Pandemie und ihrer Konsequenzen statt. Insbesondere in den letzten Tagen werden weitere Verschärfungen der Maßnahmen diskutiert oder politisch besprochen. Dazu gehören beispielsweise abendliche und nächtliche Ausgangssperren, die eine Teilnahme beim Nacht- und Tarawwih-Gebet verunmöglichen.

Der größte deutsche Moscheeverband, die türkeinahe DİTİB, erklärte am 14. April, dass man die Lage konzentriert verfolge. Gemeinsam mit anderen Mitgliedern im Koordinationsrat der Muslime (KRM) entwickelte Konzepte würden angepasst.

Der Beginn des diesjährigen Fastenmonats ereignet sich inmitten einer „Dritten Welle“. Daher würde der Moscheeverband (wie die allermeisten im letzten Jahr) und „entgegen der religiösen Tradition im Ramadan“ bestimmte Rituale und Praktiken entweder unterlassen oder den Individuen überlassen sowie bestehende Hygiene-Regeln weiterhin „akribisch verfolgt“.

Dazu gehöre das Fastenbrechen, das diesjährig nicht in Moscheen stattfinde. Darüber hinaus sollten Familien die Iftar-Mahlzeit auch nur im allerkleinsten Kreis zu sich nehmen. Die gemeinsame Rezitation des Qur’an wurde ins Internet verlegt und das Tarawwih-Gebet von 20 auf 8 Gebets-Einheiten/Raka’at verringert.

Darüber hinaus fänden Gottesdienste in Korrelation zu den Inzidenzwerten nur dann statt, wenn diese in Regionen und Landkreisen nicht überschritten würden. Im Falle von Ausgangssperren gäbe es in DİTİB-Moscheen keinerlei Gottesdienste.

In seiner Erklärung machte der Moscheeverband allerdings auch deutlich, dass Gottesdienste ungeachtet der beschlossenen Maßnahmen vom Prinzip her eine Ausnahme darstellen würden. Denn das Infektionsschutzgesetz würde gewichtige Sonderstellungen ermöglichen. „Entsprechend der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Religionsausübung stellen Gottesdienste einen solchen triftigen Grund dar. Insbesondere die allabendlichen gemeinschaftlich verrichteten ramadanspezifischen Teravih-Gebete erfüllen den Tatbestand von Gottesdiensten aus besonderem Anlass.“

Angesichts der jetzigen Lage jedoch und der von allen geforderten Verantwortung habe die DİTİB „eigenverantwortlich“ beschlossen, von grundgesetzlich garantierten Möglichkeiten keinen Gebrauch zu machen. Gesundheit und „Schutz des Lebens“ hätten höchste Priorität.

Des Weiteren empfehle DİTİB ihren Mitgliedern, sich gegen das Virus impfen zu lassen. Der „Oberste Religionsrat“ hätte hierzu erklärt, dass dies während des Fastens unschädlich sei. Sie könnten sich auch im Ramadan vor Sonnenuntergang immunisieren lassen.