Niederlage für faschistoide Kührächer

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Neu Delhi (KNA). Das höchste Gericht in Indien hat das Verbot des Handels mit Kühen zum Zweck der Schlachtung zunächst für drei Monate ausgesetzt. Dadurch entstehe für die Schlachtbranche sowie für Millionen von Arbeitern eine unzumutbare Unsicherheit, zitieren Medien aus der am Dienstag getroffenen Entscheidung der Richter.
Die indische Regierung hatte zuvor Ende Mai dieses Jahres mit sofortiger Wirkung ein landesweites Verbot des Handels von Kühen als Schlachtvieh erlassen, ohne sich jedoch zuvor mit den betroffenen Unternehmen beraten und Ausführungsbestimmungen erlassen zu haben.
Die Indische Volkspartei (BJP) von Premierminister Narendra Modi gilt als politischer Arm der hindu-nationalistischen Bewegung, die aus Indien einen hinduistischen Gottesstaat machen möchte. Kühe gelten den Hindus als heilige Tiere, die nicht getötet und nicht gegessen werden dürfen. Muslime und Christen hingegen verzehren Rindfleisch.
Sogenannte Kuhrächer sorgen seit einiger Zeit mit Morden vornehmlich an Muslimen, die Kühe oder Rindfleisch gekauft hatten, für Schlagzeilen. Das nun einstweilig gestoppte Handelsverbot werteten Beobachter als weitere Eskalation im sich verschärfenden Konflikt zwischen Hindus und der muslimischen Minderheit.
Die Schlacht- und Lederbranche in Indien ist fast vollständig in der Hand von Muslimen. Auch die Mehrheit der Arbeiter in den Schlachthöfen gehört dem Islam an. Indisches Rindfleisch ist hauptsächlich für den Export bestimmt. Im vergangenen Jahr stammten rund 20 Prozent der weltweiten Rindfleischausfuhren aus Indien. Die Umsetzung des Verbots würde nach Ansicht von Kritikern auf einen Schlag Millionen Arbeitsplätze in dem Land vernichten.