,

NRW-Reform des Religionsunterrichts

Ausgabe 290

(KNA). Mit den Stimmen von Regierung und Opposition hat der Düsseldorfer Landtag am 26. Juni eine Neuregelung für den muslimischen Religionsunterricht an den nordrhein-westfälischen Schulen beschlossen. Damit wird der bisherige Beirat für den Bekenntnisunterricht für muslimische Schüler durch eine Kommission aus Vertretern muslimischer Verbände ersetzt.

Während CDU, FDP, SPD und Grüne nach der zweiten Lesung im Landesparlament für das Reformmodell stimmten, lehnte die AfD-Fraktion das neue Gesetz ab. Bei der Konstruktion des islamischen Religionsunterrichts in NRW handele es sich um eine „Umgehung des Grundgesetzes“, kritisierte der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Seifen.

Dagegen lobten die Redner der übrigen vier Fraktionen, dass die Zusammenarbeit mit den islamischen Verbänden beim Religionsunterricht mit dem Kommissionsmodell deutlich verbreitert werde. Zudem gebe es auch mehr Transparenz über Unterrichtsinhalte und die Vergabe von Lehrerlaubnissen. Der CDU-Landtagsabgeordnete Stefan Nacke hob hervor, dass die beiden großen Kirchen den islamischen Religionsunterricht engagiert unterstützten. Dafür sei das Parlament der katholischen und evangelischen Kirche sehr dankbar.

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) erklärte, auf der Grundlage des neuen Gesetzes könne der islamische Religionsunterricht an den NRW-Schulen „rechtssicher fortgesetzt und ausgebaut“ werden. Dies sei ein „wichtiges Signal“ an die vielen Muslime in NRW, die Teil der Gesellschaft seien. Gleichberechtigt erhielten sie ihr Angebot eines Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Damit bestehe ein solides Fundament für die weitere Zusammenarbeit mit den islamischen Organisationen.

Nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes werde das Schulministerium auf die in Frage kommenden muslimischen Dachverbände wegen einer Mitarbeit in der Kommission zugehen, kündigte Gebauer an. Voraussetzung dafür sei deren Eigenständigkeit, Staatsunabhängigkeit und Verfassungstreue. Damit erscheint fraglich, ob die DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion) zukünftig noch an der Gestaltung des Islamischen Religionsunterrichts in NRW beteiligt wird.

Bisher hatte ein achtköpfiger Beirat über Inhalte und Lehrerlaubnisse für den muslimischen Bekenntnisunterricht an den NRW-Schulen entschieden. Vier Vertreter entsandten die muslimischen Verbände, vier weitere Experten die Landesregierung. Dieser Beirat wird nach dem neuen Gesetz durch eine zahlenmäßig nicht begrenzte Kommission ersetzt. In dem neuen Gremium sollen auch muslimische Organisationen über den Kreis der vier Dachverbände hinaus mitarbeiten. Dies bedeutet vor allem für die vier großen Verbände einen erheblichen Machtverlust. Die DITIB hatte ihren Sitz im Beirat seit fast drei Jahren ruhen lassen müssen. Einzelne Dachverbände sollen wegen der Kommissions-Lösung bereits mit einer Verfassungsklage gedroht haben.

Nach Angaben des Düsseldorfer Schulministeriums wurden im Schuljahr 2017/18 an 234 Schulen in Nordrhein-Westfalen 19.400 Schüler im Fach islamische Religion unterrichtet. In NRW gibt es aber den Angaben zufolge 414.970 Schüler muslimischen Glaubens. Damit erhält gegenwärtig nicht einmal jeder 20. Muslim an NRW-Schulen einen Religionsunterricht nach seinem Bekenntnis. Derzeit haben landesweit 241 Pädagogen eine Lehrerlaubnis für das Fach islamische Religion.