Aufteilung in „gute“ und „böse“ Muslime geht weiter

„Zur Wahrheit gehören immer zwei: Einer, der sie sagt, und einer, der sie versteht.“ (Henry David Thoreau) (iz). Am 27. September kam es in Nürnberg zu einem Fachtreffen der Deutschen […]

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Kommentar zum Tag der offenen Moschee (TOM) 2013

(iz). Na also, wir Muslime müssen nicht immer nur reagieren. Wir können auch – wenn wir gut organisiert sind – ein Thema offensiv besetzen. Am Tag der Offenen Moschee ging […]

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Umweltschutz und der ganzheitliche Zusammenhang

„Nur wer die Offenbarung nicht mehr ganzheitlich denken kann oder will, wird aber die ‘Umwelt’ als einen von der Ökonomie getrennten Bezirk behandeln. Der Zusammenhang zwischen dem Umgang mit der Natur und unserer Geldschöpfung, die die ‘Naturgesetze’ außer Kraft setzen will, ist ja offensichtlich.“

(iz). Deutschland gilt als Heimat und Ursprung der grün-politischen Bewegung. Dachte ich zumindest. Im Nationalmuseum Kasachstans in Almaty finden sich handgeschriebene Flugblätter aus den 1950er Jahren, die in kasachischer Sprache gegen die sowjetischen Nukleartests in der Gegend protestieren. Das mutige Aufbegehren der Muslime damals war hochgefährlich. Eine politische Bewegung konnte sich unter den diktatorischen Verhältnissen der Sowjetunion nie entwickeln.

Deutschland gilt als Heimat und Ursprung der grün-politischen Bewegung. Dachte ich zumindest. Im Nationalmuseum Kasachstans in Almaty finden sich handgeschriebene Flugblätter aus den 1950er Jahren, die in kasachischer Sprache gegen die sowjetischen Nukleartests in der Gegend protestieren. Das mutige Aufbegehren der Muslime damals war hochgefährlich. Eine politische Bewegung konnte sich unter den diktatorischen Verhältnissen der Sowjetunion nie entwickeln.

Die Bürgerinitiative musste wenig später den Bau eines Atommeilers in Fessenheim – auf der anderen, französischen Rheinseite – hinnehmen. In Frankreich hatte die Atomlobby freie Bahn und der Widerstand von der anderen Rheinseite konnte in Frankreich nicht Fuß fassen. Der Reaktor läuft noch heute, gilt als extrem unsicher und gefährdet noch immer die „grünen“ Komfortzonen in der nahe gelegenen Universitätsstadt Freiburg.

Aus dem unmittelbaren Bürgerprotest dieser Tage entwickelten sich die Grünen als Partei. Der lange Marsch durch die Institutionen begann. Die grüne Philosophie wurde von der Idee getragen „böse“ Technologien, wie Atomkraft, möglichst bald durch „gute“ Technologien, wie „Photovoltaikanlagen“, zu ersetzen. Insbesondere der Kampf gegen die Atomkraft wurde zu einem Symbol der Grünen, gegen eine Technik gerichtet, die neben allen ihren Segnungen auch fundamentale Grenzen überschreitet.

Die deutsche Nachkriegsphilosophie warnte gleichzeitig vor der verbreiteten Technikgläubigkeit. Die technische Welt ist eine Wirklichkeit jenseits von gut und böse. In Freiburg hatte Martin Heidegger in seiner Schrift „Die Technik und die Kehre“ die moderne Technik im Ganzen als ein „Herausfordern der Schöpfung“ definiert.

Dass wir die Schöpfung immer wieder herausfordern, wird heute angesichts verschmutzter Meere und drängender ökologischer Schicksalsfragen überdeutlich. Die Frage ist nur, mit welcher Macht diese entfesselte Technik überhaupt noch gemäßigt werden kann. Heidegger hatte eher pessimistisch darauf hingewiesen, dass nicht etwa wir die Technik, sondern die Technik uns in der Hand hätte.

Den Zusammenhang zwischen Umweltzerstörung, menschlichen Machtphantasien und den Möglichkeiten des Kapitals beschäftigte schon das Universalgenie Goethe. Die treibende Kraft hinter der „Unterwerfung“ der Erde war für den Dichter zweifellos – wie er schon im „Faust“ beschrieb – die moderne Finanztechnologie. Die Möglichkeit endloser Kapitalgewinnung durch die Erfindung des Papiergeldes schuf schon zu Zeiten Goethes ungeheure neue Aussichten.

Das Vermögen, Geld zu drucken, wurde das Versprechen der Macht, ein Politikum. Die Trennung von Geld und Ressourcen und die Schaffung des Geldes ohne Eigenwert war schlussendlich der magische Schlüssel zur Technisierung und Unterwerfung eines ganzen Planeten.

Erst die „imperiale“ Einführung von Banken in der islamischen Welt beendete dort die muslimischen Traditionen echten Geldes und fairen Handels. Der islamische Modernismus sah in der Technik nur die faszinierende Möglichkeit der Machtsteigerung, ohne aber die Einflüsse der Technik selbst auf das Leben der Menschen kritisch zu hinterfragen. Nicht zufällig fehlt es dem politischen Islam in allen seinen Facetten bis heute konkret an einer Geldkritik und allgemein an tieferen Reflexionen über das Wesen der Technik.

Der Zusammenhang von Geld und Technik problematisierten übrigens auch die Grünen kaum. Ihre Wirtschaftspolitik blieb gegenüber den Banken und Zentralbanken eher bürgerlich zurückhaltend. Grüne Politik lehrte zwar eine höhere, der Schöpfung verpflichtete Moral, aber die Forderung nach einer „Ethik“ der Geldproduktion blieb der Partei grundsätzlich fremd.

Heute stehen die Grünen sogar vor der Hochzeit mit der CDU, die früher eher ein Feindbild war. Die politische Dialektik hat sich aufgelöst. Das grüne Aufbegehren könnte in den sicheren Hafen des bürgerlich-religiösen Establishment unseres Landes münden. Kritiker sehen darin eine endgültige Integration der grünen Bewegung in die bestimmende Welt der Ökonomie.

Es ist eine gute Idee, dass wir Muslime endlich den Umweltschutz als ein relevantes Thema entdecken. Die erfolgreiche Aktion des „Tags der offenen Moschee“ setzt dieses Jahr zweifellos einen wichtigen inhaltlichen Schwerpunkt. Allerdings: Ohne die sinnvolle Verknüpfung des Themas mit dem, was wir durch die Offenbarung wissen, muss die Debatte oberflächlich bleiben!

Natürlich ist die Frage nach dem Schutz der Schöpfung und dem Respekt vor dem Schöpfer nicht mit begrüßenswerten Auflagen für den Wasserverbrauch bei der Gebetswaschung erfüllt. Das Verbot von Riba und das Gebot freien Handels – bis hin zur Freiheit, unsere Zahlungsmittel selbst zu bestimmen – sind die entscheidenden Grundlagen, die den Sinn einer Ökonomie mit Maß überhaupt erst bergen.

Ein Kapitalismus, der entfesselt agiert, wird weder zur Harmonie mit der Schöpfung in der Lage, noch zu seiner Mäßigung gewillt sein. Nur wer die Offenbarung nicht mehr ganzheitlich denken kann oder will, wird aber die „Umwelt“ als einen von der Ökonomie getrennten Bezirk behandeln. Der Zusammenhang zwischen dem Umgang mit der Natur und unserer Geldschöpfung, die die „Naturgesetze“ außer Kraft setzen will, ist ja offensichtlich.

Das Religiöse, dass die wundersame Geldvermehrung heute in sich trägt, muss echtem Glauben eher suspekt sein. Das Prinzip endlosen Wachstums, dass heute gepredigt wird, bleibt in seinem Kern irrational und widerspricht auch ironischerweise der Logik der Aufklärung. Es bleibt dabei: Ohne eine Mäßigung und ohne Begrenzung der Möglichkeiten der Kapitalerhebung wird der Mensch die Schöpfung immer weiter herausfordern.

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Alltag der Muslime: Wie mit dem Thema Sexualität umgehen?

„Die heutige Dominanz des Sexuellen in der Gesellschaft beschäftigt dabei nicht nur Muslime. (…) Das Thema ruft nach echter Streitkultur. Gerade in der Debatte um Sexualität von Jugendlichen, Benutzung von […]

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Islam in Südeuropa: Ende September begegneten sich europäische Muslime in Nordzypern

(iz). Willkommen auf der Insel des Islam“ waren die Begrüßungsworte eines Gastredners zur aktuellen Jahreskonferenz der European Muslim Union (EMU) in der Türkischen Republik Nordzypern. Muslimische Vertreter und die ­Organisatoren vor Ort empfingen die ­hochkarätigen, angereisten Muslime aus ganz Europa umso dankbarer, da es seit der Teilung der Insel kaum zu einem Austausch mit anderen Muslimen außerhalb der Türkei kommt.

Aufgrund ungelöster politischer ­Fragen werde es laut der Darstellung eines Vertreters des zypriotischen Muftis den Muslimen der Insel verweigert, ihren Stiftungsbesitz von rund einhundert Moscheen und ähnlichen Gebäuden zu nutzen und autonom zu verwalten. Ein besonders wichtiges Beispiel dafür ist die Hala Sultan-Tekke in der Nähe Lanarkas. Die dort bestattete Tante des Prophe­ten Muhammad, Allahs Segen und Frieden auf ihm, macht den Ort zur wichtigs­ten religiösen Stätte auf Zypern für die dort lebenden Muslime. Aber auch die Ömer Türbesi im nordzyprioti­schen Girne, wo sieben Prophetengefährten bestat­tet sind, zählt zu den frühesten Zeugnissen des Islam auf der Insel.

//2// Muslimische Repräsentanten aus mehr als 20 europäischen Ländern zu Gast in Nordzypern.

Vor dem Hintergrund Zypern (zu Recht wurde gefragt, warum das verschuldete Zypern Teil der EU sein dür­fe, die wirtschaftlich erfolgreiche Türkei aber nicht) tauschten sich die Gäste inner- und außerhalb des Tagungsprogramms über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Islam in Südeuropa aus. Während zeitgenössische „Konservative“, so IZ-Herausgeber und EMU-Präsident Abu Bakr Rieger, oft nur noch die Abgrenzung zu Muslimen als eigene Definition ihrer Identität hätten, sei die historische und kulturelle Anwesenheit des Islam am Nordufer des Mittelmeeres nicht zu leugnen. Insbesondere der renommierte bosniakische Philosoph und Autor Prof. Dr. Ferid Muhic erinnerte daran, dass das heutige Konstrukt eines jüdisch-christlichen Abendlandes – unter Ausschluss der muslimischen Beiträge – an der Wirklichkeit unseres Kontinents vorbeigehe. Von den Balearen, über Sizilien bis Kreta und Zypern ­hätten diese eine prägende Rolle gespielt.

Beileibe nicht nur die Vergangenheit stand im Fokus. Einigkeit bestand bei den Teilnehmern gleichermaßen, dass die europäischen Muslime in der Pflicht stünden, für die schwierigen Probleme der Gegenwart ebenfalls Angebote und Antworten aus dem Islam heraus zu formulieren. Im Angesicht der größten Finanzkrise der Menschheit, so EMU-Präsident Rieger, sei die Zakat eine wichtige Botschaft der Solidarität.

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Interview mit Karim Moustafa: Über den aktuellen Wahlkompass der Deutschen Muslim Liga e.V.

(iz). Egal, welche politischen Konstellationen sich aus der Stimmenabgabe ergeben, bleibt der von der Deutschen Muslim Liga e.V. (DML), in Kooperation mit der IZ, erstellte Wahlkompass 2013 auch weiterhin relevant. […]

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Urteil: Muslimische Schülerin muss mit Jungen schwimmen lernen

(KNA). Muslimische Schülerinnen müssen auch am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen teilnehmen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Die Richter des 6. Senats erklärten, es sei Mädchen in solchen Fällen zumutbar, einen sogenannten Burkini zu tragen, einen nur Gesicht und Hände freilassenden Ganzkörperbadeanzug. Damit blieben die muslimischen Kleidungsvorschriften gewahrt. Wer diese Ausweichmöglichkeit ausschlage, habe keinen Anspruch auf Befreiung. (BVerwG 6 C 25.12 – Urteil vom 11. September 2013)

Klägerin in dem Verfahren war eine 13-jährige Schülerin aus Frankfurt am Main. Sie hatte sich vor zwei Jahren geweigert, zusammen mit den Jungen ihrer Gymnasialklasse am Schwimmunterricht teilzunehmen. Das Tragen eines Burkinis lehnte sie mit der Begründung ab, das Kleidungsstück stigmatisiere sie und führe zu Ausgrenzungen. Diese Begründung war nach der Entscheidung der Richter nicht ausreichend genug für eine Befreiung, auch weil die Schülerin ein Gymnasium mit hohem Anteil an Muslimen besuche.

Die Klägerin führte zudem an, dass es ihre Glaubensregeln und ihr Schamgefühl verletze, Jungen in Badehosen sehen zu müssen. Die obersten Verwaltungsrichter führten dagegen an, dass dieser Anblick nur eine „geringfügige Verletzung“ ihrer Religionsfreiheit darstelle. In Deutschland gehöre eine derartige Freizügigkeit zum Alltag im Sommer oder auf Werbeplakaten. Aus dem Grundrecht auf Glaubensfreiheit sei kein Anspruch darauf abzuleiten, in der Schule nicht mit den Verhaltens- und Kleidungsgewohnheiten anderer Menschen konfrontiert zu werden, die allgemein üblich seien.

Mit ihrer Klage auf Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen war die Schülerin bereits in zwei Vorinstanzen gescheitert, zuletzt vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Dessen Urteil schloss sich das Bundesverwaltungsgericht jetzt an. Es behandelte erstmalig einen Streit um koedukativen Sportunterricht.

Die Klägerin erklärte, sie akzeptiere das Urteil. Es könne sie dennoch niemand zur Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen zwingen. Sie habe die Klage angestrengt, da es zu den Geboten ihrer Religion gehöre, die Wahrheit zu sagen. Sie wolle nicht lügen müssen, um dem Schwimmunterricht fernzubleiben. In der 9. Klasse steht für die Schülerin erneut Schwimmen auf dem Lehrplan.

Die Unions-Bundestagsfraktion begrüßte das Urteil. Es diene der Integration von Menschen verschiedener Herkunft und Religion. Der Verband Bildung und Erziehung betonte, das Urteil gebe den Schulen mehr Sicherheit bei der Planung ihres Unterrichts.

Den Parteien auf den Zahn gefühlt: Wichtige Fragen und Antworten der Politiker im Bundestag

Den Parteien auf den Zahn gefühlt Wahlkompass Islam, Integration & Internationales mit wichtigen Fragen und interessanten Antworten der Politiker im Bundestag von der Deutschen Muslim-Liga e.V. veröffentlicht

Die Deutsche Muslim Liga e.V. (DML) mit Sitz in Hamburg hat in Kooperation mit der Islamischen Zeitung (IZ) zur Bundestagswahl 2013 heute den „Wahlkompass Islam, Integration & Internationales“ mit Antworten von Spitzenpolitikern und Parteien aus dem Deutschen Bundestag veröffentlicht.

Was denken die Parteien über den Islam? Wie will Peer Steinbrück (SPD) die zunehmende Islamfeindschaft bekämpfen? Wird die CDU endlich das Kopftuchverbot abschaffen? Gibt es mit der Partei Die LINKE bald zwei Islamische Feiertage? Ist Rainer Brüderle (FDP) für den EU-Beitritt der Türkei? Was denken Bündnis‘90/Die Grünen über den Syrien-Konflikt? Und viele Fragen mehr.

„Der Islam ist nicht nur eine Weltreligion, sondern mittlerweile auch eine deutsche Religion. Im Bund haben wir als Liberale deshalb vier Millionen Euro für die Einrichtung islamischer Studien zur Verfügung gestellt. In den CDU/FDP-geführten Ländern Hessen und Niedersachsen haben wir islamischen Religionsunterricht eingeführt. Anders als das NRW-Modell erfüllen unsere Modelle den Anspruch der Muslime auf Religionsfreiheit und damit die Anforderungen des Grundgesetzes. In Hessen haben wir die erste islamische Gemeinschaft überhaupt als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.“ (FDP/ Spitzenkandidat Rainer Brüderle)

Im Wahlkompass der DML – der ältesten muslimischen Vereinigung in Deutschland und Gründungsmitglied des Zentralrates der Muslime in Deutschland – beantworten die Spitzenkandidaten und Bundestagsparteien insgesamt 23 Fragen zu Themen wie: Islam, Diskriminierung, Rassismus, Bürgerrechte und Integration.

„DIE LINKE tritt für eine konsequente Gleichbehandlung aller Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften ein. Daher ist es nur konsequent, wenn auch muslimische Gemeinden ihre Moscheen so bauen, dass sie äußerlich als solche zu erkennen sind.“ (Die Linke)

„Bestimmte Themen entscheiden für Muslime und Migranten die Wahl. Welche Partei ernsthaft versucht die Probleme und Sorgen dieser deutschen Bürger zu lösen, die Menschen gleichzeitig in ihrer religiösen Individualität anerkennt und respektiert, der kann am Wahltag von deren Stimme profitieren,“ erklärt Belal El-Mogaddedi, der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Muslim Liga.

„Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat zu strikter religiöser und weltanschaulicher Neutralität. Keine Religion darf diskriminiert oder ungerechtfertigt bevorzugt werden. Allen Religionsgemeinschaften steht Gleichberechtigung und –behandlung durch den Staat zu. Während bisher vor allem die christlichen Kirchen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, sind andere Gemeinschaften vereinsrechtlich organisiert. Grüne Politik wird ergebnisoffen nach Wegen suchen, diese rechtliche Ungleichheit zu beseitigen.“ (B’90/Grüne)

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Zur Bundestagswahl am 22. September 2013 sind fast zwei der ca. vier Millionen deutschen Muslime und mehrere Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. „Die Muslime erkennen nach Jahrzehnten in Deutschland endlich das Gewicht ihrer Stimmen bei Wahlen. Und sie erkennen mit dem vorliegenden Wahlkompass, welche Partei vor allem allgemeine Aussagen liefert und welche Partei sich klar positioniert“, sagt Belal El-Mogaddedi weiter.

„Ich habe bei der Bundestags-Abstimmung zum Bescheidungsgebot vergangenes Jahr dafür gestimmt, dass die Beschneidung erlaubt bleibt. Durch das Gesetz gibt es nun endlich Rechtssicherheit. Bei der Schächtung ist es rechtlich ja so geregelt, dass es möglich ist, das Schächtungsgebot zu befolgen und die religiöse Schlachtung, natürlich im Einklang mit dem Tierschutz, vorzunehmen. Ich respektiere das, denn ich habe Respekt vor religiösen Bräuchen.“ (SPD/Steinbrück)

Der vollständige „Wahlkompass Islam, Integration & Internationales“ steht auf der Internetseite der Deutschen Muslim Liga e.V. in Layout- und Druckversion zur Ansicht und zum Download ab sofort bereit.

„CDU und CSU haben zunehmend auch Mitglieder muslimischen Glaubens in ihren Reihen. Religiöse Feste wie Fastenbrechen oder Weihnachtsfeiern werden in den Gremien unserer Parteien gemeinschaftlich begangen. Erstmals bewirbt sich mit Cemile Giousouf eine muslimische CDU-Kandidatin im Wahlkreis Hagen/ Ennepe-Ruhr-Kreis um ein Direktmandat für den Deutschen Bundestag.“ (CDU/CSU)

Die Fragen des Wahlkompasses hat die DML in ihrem 60-jährigen Jubiläumjahr unter der Überschrift „Welche Themen und Fragen entscheiden ihre Wahl?“ bei Migranten und Muslimen im Vorfeld gesammelt.

Links zum Download:
1.) DML-Wahlkompass Islam Integration Internationales
2.) Druckversion DML-Wahlkompass zur Bundestagswahl

Gibt es religiöse Diskriminierung an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen? Hintergrund zu einem aktuellen Verfahren

(iz). In Paderborn tobt seit mehreren Monaten ein heftiger Schulstreit, der tieferliegende Probleme des derzeitigen Grundschulsystem in NRW in sich birgt. Entzündet hat sich dieser Streit wie so häufig an einem Einzelfall: Ein 6-Jähriger muslimischer Junge (im Folgenden Bülent genannt) sollte an einer 200 Meter entfernten städtischen Grundschule angemeldet werden, die Schule lehnte ihn ab. Der Grund: die Eltern waren nicht bereit zu unterschreiben, dass ihr Sohn am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten teilnimmt. Darauf aber besteht die städtische Schule.

Wie kann es sein, dass eine städtische Grundschule so etwas verlangt? Dies liegt an einer besonderen Konstruktion im NRW-Schulsystem, die es nur in Nordrhein-Westfalen (und in einigen Regionen Niedersachsens) gibt: staatliche Bekenntnisschulen. Laut NRW-Verfassung gliedert sich das Grundschulangebot des Landes NRW in katholische oder evangelische Bekenntnisschulen und in Gemeinschaftsschulen. Die Idee dahinter ist, dass der Staat für katholische Eltern katholische Grundschulen, für evangelische Eltern evangelische Grundschulen und zusätzlich die so genannten Gemeinschaftsgrundschulen anbietet, an denen Schüler unterschiedlichen Bekenntnisses gemeinsam unterrichtet werden.

Dieses Schulsystem ist ein Überbleibsel aus früheren Jahrhunderten, als das gesamte Schulsystem in der Hand der Kirchen war. Alle anderen Bundesländer haben die Bekenntnisschulen als nicht mehr zeitgemäß erkannt und in den 1960er und 1970er Jahren abgeschafft, sogar Bayern. Nur NRW hält an diesem veralteten System fest.

In NRW sind ca. 30 Prozent der 3.000 Grundschulen katholische Bekenntnisschulen, weitere 200 sind evangelisch und es gibt zwei jüdische Grundschulen. In vielen Großstädten stellen Bekenntnisschulen kein großes Problem dar, weil nur ein kleiner Teil der dortigen Grundschulen Bekenntnisschulen sind (z.B. in Dortmund nur 12 Prozent) und im Allgemeinen genug praktikable Alternativen für die Eltern bestehen. In einer Großstadt wie Paderborn allerdings sind 2/3 der städtischen Schulen Bekenntnisschulen, in Münster sogar 70 Prozent. In vielen kleinen und mittelgroßen Gemeinden sind sogar ausnahmslos alle Grundschulen Bekenntnisschulen, wie in Bad-Lippspringe bei Paderborn. Dort haben die Eltern entweder gar keine Möglichkeit ihre Kinder an einer Gemeinschaftsschule anzumelden, oder aber die Gemeinschaftsschule ist so weit weg, dass der Schulweg für einen Erstklässler praktisch nicht zu bewältigen ist.

In solchen Regionen in NRW passiert seit Jahrzehnten in aller Stille etwas, was mit einem modernen Rechtsstaat und wohl auch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar ist: Flächendeckend sind andersgläubige oder konfessionslose Eltern gezwungen, ihre Kinder an einer katholischen Bekenntnisschule anzumelden und dafür in Kauf zu nehmen, dass ihre Kinder „nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens erzogen und unterrichtet“ werden. Hierzu gehört auch die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten!   Der Paderborner Fall verdeutlicht das Problem der dortigen muslimischen, evangelischen und konfessionslosen Eltern: Der kleine muslimische Junge Bülent wohnt ganz nah an der städtischen Bekenntnis-Grundschule. Von seiner Wohnung aus gesehen sind die nächstgelegenen sechs Grundschulen ebenfalls städtische Bekenntnisschulen. Die nächstgelegene Gemeinschaftsschule liegt ca. 3,5 Kilometer entfernt, mit dem Auto sind es mindestens 4,5.

Die benachbarte städtische katholische Grundschule sagt nun: Entweder muss Bülent an unserer Schule am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten teilnehmen, oder er muss die weit entfernte Schule besuchen. Die Eltern von Bülent haben der Erziehung und Unterrichtung nach katholischen Grundsätzen zugestimmt: Diesen Teil des Anmeldebogens unterschrieben sie, weil viele Werte des Christentums und des Islam gleichen Ursprungs sind und sich ähneln. Die Klausel, wonach ihr Kind am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten teilzunehmen habe, lehnten sie ab. Die Schule aber besteht darauf.

Die NRW-Gerichte haben im Eilverfahren zunächst der Schule Recht gegeben: Solange es eine Gemeinschaftsschule in Paderborn gibt, die der kleine Bülent mit ca. zwei Stunden Busfahrt pro Tag erreichen kann (inkl. Fußmarsch und Wartezeiten zur Bushaltestelle und an der Schule), muss er entweder diese weit entfernte Schule besuchen oder sich dem Diktat der Bekenntnisschule unterwerfen.

Das Gericht ließ auch das Argument nicht gelten, wonach an dieser katholischen Bekenntnisschule nur 40% der Schüler katholisch sind. Das Gericht sagt: Nur die Stadt kann durch Ratsbeschluss eine Schule umwandeln oder wenn 2/3 aller Eltern in einer Wahl dafür stimmen (wohlgemerkt, 2/3 aller Eltern, nicht der Wähler). Wer die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen kennt, weiß, dass solch eine Mehrheit fast ausgeschlossen ist. Somit bleibt eine katholische Bekenntnisschule katholisch, selbst wenn dort kein einziges Kind katholisch wäre.

Wie gehen die andersgläubigen Eltern mit dieser Situation um? Für manche evangelischen und konfessionslosen Eltern stellt die religiöse Ausrichtung der katholischen Bekenntnisschule kein so großes Problem dar, weil zum Beispiel die Unterschiede zwischen evangelischer und katholischer Religion nicht so groß sind, oder weil die Religiosität der Menschen insgesamt abnimmt. Für viele muslimische und beispielsweise baptistische Eltern, die großen Wert auf ihre Religion legen, führt das Schulsystem zu gravierenden Gewissensproblemen, sie haben die Wahl zwischen zwei Übeln: Entweder ihre Religionsfreiheit aufgeben und ihr Kind bedingungslos in der fremden Religion erziehen und unterrichten lassen, oder ihr Kind in einer weit entfernten Schule in einem anderen Stadtteil anzumelden.

Die meisten muslimischen Eltern in Paderborn resignieren seit Jahrzehnten und unterschrieben die Teilnahme ihres Kindes am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten. Andere Eltern ziehen bewusst in die Nähe einer Gemeinschaftsschule um, was Gettoisierung fördert, oder sie haben die Möglichkeit ihr Kind mit dem eigenen Auto zur weit entfernten Schule zu kutschieren. Es gibt allerdings auch vereinzelt Bekenntnisschulen, die auf ihr „Recht“ verzichten, andersgläubige Kinder zu Gottesdiensten und zum Religionsunterricht zu zwingen und die eine tolerantere Praxis pflegen. Dies ist aber eher die Ausnahme.

Die Eltern von Bülent haben sich entschieden, gegen diese – nach ihrer Meinung – staatlich verordnete Ausgrenzung und Diskriminierung vorzugehen und haben Klage eingereicht. Sie berufen sich auf Art. 7 des Grundgesetzes, das ihnen die Freiheit gibt, ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden, und auf die negative Religionsfreiheit, mit der ein Zwang zu Gottesdiensten nicht vereinbar sei. Die NRW-Gerichte haben zunächst einmal gegen Bülent entschieden, zuletzt das OVG am 04.09.2013 (Akt.-Z. 19 B 1042/13). Die Hauptverhandlung wird erst in vielen Monaten stattfinden.

So lange muss Bülent nun erst einmal in die weit entfernte Schule gefahren werden. Denn eine vorläufige Aufnahme des Kindes lehnte die Schulleitung ebenfalls ab, selbst dann, als die Eltern am Ende verzweifelt die vorläufige Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht anboten. Am Einschulungstag wurde Bülent von zwei Beamten am Betreten der Schulklasse gehindert und zusammen mit seinen Eltern der Schule verwiesen.   Das Schicksal des kleinen Bülent hat viele Menschen in Deutschland bewegt. In einer öffentlichen Petition unterschrieben innerhalb von einigen Tagen über 2000 Menschen: https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen

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„IZ-Begegnung“ mit dem Autoren und Journalisten Paul Schreyer über den NSA-Komplex

Warum sollte man sich eigentlich über die globale NSA-Überwachung und die Unterwerfung Deutschlands unter das US-Sicherheitsdiktat aufregen, wo dies doch nur unserem Besten dient und das „Supergrundrecht“ Sicherheit (Innenminister Friedrich) […]

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