,

„Die Debatte“: Kritische Betrachtung von Grundthesen und Methodik der „Theologie der Barmherzigkeit“

„Die Debatte“: Kritische Betrachtung von Grundthesen und Methodik der „Theologie der Barmherzigkeit“. Von Halil Siracoglu Der Vorwurf fällt auf sich zurück (iz). Das Projekt „Islamische Theologie in Deutschland“ steht seit […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ (Monatsabo) können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

Der Interkulturelle Rat in Deutschland kündigt den so genannten „Muslimtag“ an

Darmstadt (iz). Wie aus einer Pressemitteilung vom 14.11.2013 hervorgeht, wurde am Rande der 26. Tagung des Deutschen Islamforums (13.11.) der Förderverein für einen so genannten „Deutschen Muslimtag“ gegründet. Bereits seit geraumer Zeit wurde die Idee einer derartigen Komplementärveranstaltung zu denen großen Kirchen von Vertretern des „liberalen Islam“ in Umlauf gebracht.

„Ähnlich wie beim Katholikentag und beim evangelischen Kirchentag soll der Muslimtag den Dialog über gesellschaftspolitische Themen fördern“, hieß es in dem Schreiben. Laut Mitteilung wurde der Journalist Abdul-Ahmad Raschid zum Vorsitzenden gewählt. Zu den weiteren Vorstandsmitgliedern zählen unter anderem die Islamwissenschaftlerin Mohagheghi, die Lehrerin Rabeya Müller sowie Dr. Miksch und Y. Khurshid, beide vom Interkulturellen Rat. Letztere seien gebeten worden, „geschäftsführende Aufgaben“ zu übernehmen.

Trotz des offiziell Titels einer solchen Veranstaltung – die 2016 das erste Mal stattfinden soll – ist es um die Idee seit ihrer ersten öffentlichen Formulierung still geworden. Vertreter muslimischer Organisationen und Netzwerke haben sich hierzu bisher nicht zu Wort gemeldet.

Hier lässt sich mitdiskutieren:
https://www.facebook.com/islamischezeitungde

„Islamische Anleihe“: Hintergrundgespräch mit dem muslimischen Finanzfachmann Tarek El Diwany

(iz). Der Historiker Leopold von Ranke meinte, dass der Untergang des Römi­schen Reiches an den Verfall seiner Währung gebunden war. Und dabei ging es „nur“ um die Verschlechterung des Edelmetallgehaltes der Münzen. Heute operieren wir mit Tausch- und Zahlungsmitteln, die keinen innewoh­nenden Wert besitzen und deren Mengen gleichermaßen regelmäßig exponentiell steigen.

Während sich immer mehr Menschen gerade auch im Westen um die Beschaffenheit unseres Geldsystems sorgen und nach tragfähigen Alternativen rufen, denken viele Muslime weltweit immer noch kontrazyklisch. Sie setzen auf eine Integration muslimischer Modelle in das bestehende Finanzsystem und seiner Instrumente. Es erwies sich spätestens seit Beginn der Krise 2008 als unhaltbar. machte die Ankündigung des britischen Premierministers Cameron auf dem World Islamic Economic Forum von sich Reden, London neben Dubai zum weltweit führenden „islamischen Finanzzentrum“ zu machen. Der erste Schritt dabei soll eine so genannte „islamische Anleihe“ in Höhe von 200 Millionen Pfund auf Immobilien­besitz der britischen Regierung sein. Einige muslimische Verbände in Deutschland begrüßten die Pläne einhellig und forderten ihre Einführung auch in Deutschland.

Die IZ sprach mit dem muslimischen Finanzexperten Tarek El Diwany über diese Anleihen, ihre Struktur und warum eine „Islamisierung“ des Weltfinanzsystems konzeptionell und rechtlich nicht möglich ist.

Islamische Zeitung: Jüngst ­kün­digte die britische Regierung die Schaffung einer „islamischen Anleihe“ an der Londoner Börse an. Nachdem Sie von den Plänen hörten, glauben Sie, dass diese Anleihen zu Recht mit der Bezeichnung „islamisch“ versehen werden können?

Tarek El Diwany: Nein. Wir müssen auf die Ergebnisse der rechtlichen Konstruktion schauen, die wir bei jedem finan­ziellen Instrument nutzen. Einige sind der Ansicht, dass, solange die Regeln korrekt identifiziert und angewandt sind, wir uns dann nicht um die Ergebnisse zu kümmern bräuchten.

Ich denke, dass das eine gefährliche Behauptung ist, denn rechtliche Regeln können strukturell so genutzt werden, dass sie am Ende zu verbotenen Ergebnis­sen führen; selbst wenn die Regeln auf der Oberfläche korrekt erscheinen mögen. Ein Beispiel dafür wäre, wenn ich Ihnen ein zinsloses Darlehen geben würde und Sie mir ein Geschenk versprechen, wenn Sie das Darlehen zurückzahlen. Man kann mit Bestimmtheit sagen, dass zinslose Darlehen, Geschenke und Versprechen in der Scharia erlaubt sind. Aber wenn man die drei kombiniert, dann hat man offenkundig ein verzinstes Darlehen geschaffen.

Das wird als „Hila“ (Rechtskniff) bezeichnet. Die Gelehrten wissen, dass diese Kniffe existieren und sie beurteilen einen solchen nach seinem Ergebnis. Wenn wir diese „islamische Anleihe“ betrachten, dann ist das Ergebnisse der rechtlichen Komponenten ein Haufen Geldflüsse, der das gleiche ist wie eine verzinste Anleihe.

Daher glaube ich nicht, dass wir diese Technik benutzten sollten. Wir brauchen Techniken, die auf traditionellen Interpretationen des islamischen Rechts beruhen – und kein neues Recht für uns schaffen, nur um Finanzinstrumente zu kreieren, die bei Banken, Regierungen oder bestimmten muslimischen Geschäftsleuten beliebt sind.

Islamische Zeitung: Eine Anleihe – ob konventionell oder „islamisch“ – bedeutet doch, dass ich einer Institution Geld leihe, die eine feste Gewinn­summe verspricht? Ist das nicht das gleiche wie ein verabredeter Zinssatz?

Tarek El Diwany: Ja. Die Art und Weise, wie diese „islamischen Anleihen“ funktionieren – und wie es auch hier ziemlich sicher ablaufen dürfte –, ist, dass die britische Regierung den Investoren in die Anleihe Immobilien mit Hilfe eines Mittelsmannes – entweder einer Firma oder einem Fonds – verkaufen wird. Umgehend wird sie das Gebäude von den Investoren für 10 oder 20 Jahre anmie­ten. Diese Periode wird dann die Laufzeit der Anleihe sein. Am Ende der Frist wird die Regierung dann die Immo­bilie von den Investoren zum gleichen Preis zurückkaufen.

Die Investoren geben eine Summe in Höhe von X Pfund, die sie am Ende zurückerhalten. In der Zwischenzeit nehmen sie Miete(n) ein. Diese wird/werden an den Zinssatz der Bank of England gebunden sein … (lacht) … und jetzt haben wir etwas, das sehr wie eine verzinste Anlage aussieht.

Ich glaube, dass wir als Muslime mehr anzubieten haben als das. Wir sollten den Menschen zeigen, wie man ohne Schulden leben kann. Diese haben weltweit in den letzten hunderten Jahren zu vielen Problemen geführt. Wir haben den Zugang, der es den Menschen ermöglicht, schuldenfrei zu leben. Wir sollten die rechtlichen Komponenten wie echte Part­nerschaften (Muscharaka) und wirkliches Leasing (Idschara) benutzen, die entweder gar keine oder kaum Schulden beinhalten. Dann würden die Menschen auf unser Rechts- und Finanzsystem schauen und wesentlich mehr Respekt dafür haben.

Islamische Zeitung: Ist es nicht riskant, Menschen zur Investition in ein Land zu animieren, das so hoch verschuldet ist wie Großbritannien?

Tarek El Diwany: Nun gut, auf eine Weise stimmt das wegen der Möglichkeit der Inflation schon. Die Regierung ist so sehr verschuldet, dass ihr ­langfristig keine Alternative zur Inflation bleiben wird. Dies wird den wirklichen Wert der Schuld reduzieren.

Was die Höhe der Anleihe betrifft, so kann die Regierung diese Summe zu einem späteren Zeitpunkt schaffen, indem sie neues Geld druckt und damit die Schulden bezahlt. Ich glaube nicht, dass es dabei ein Risiko für ein Scheitern geben wird, die Summe der Anleihe nach zehn Jahren zurückzuzahlen.

Die spannende Frage wird aber sein, wie viel diese 200 Millionen Pfund nach zehn Jahren noch wert sein werden. Bei einer hohen Inflation wird diese Summe nicht mehr den gleichen Wert haben wie heute.

Islamische Zeitung: Gelegentlich wundert man sich, warum muslimische Organisationen in Europa so sehr auf dieses Pferd setzen. Es ist doch offenkundig auf die kapitalreichen Länder am Golf oder in Südostasien ausgerichtet. Ist solch ein Angebot überhaupt interessant für Muslime in Europa?

Tarek El Diwany: Wenn Muslime in Europa das Spiel der verzinsten Kreditaufnahme spielen wollen, um dann zu investieren, so kann ich sagen: Viele Menschen im Westen wurden dadurch sehr reich. Wenn ich Geld zu einem halben Prozent leihen kann – was für viele Banken gilt – und es dann den Kunden – beispielsweise auf einer Kreditkarte oder bei einem Dispokredit – zu zehn Prozent weiter verleihe, dann kann ich sehr schnell sehr reich werden. Angesichts dessen kann ich nachvollziehen, warum einige Muslime Banken gründen wollen. Und ich kann sehen, warum einige Muslime zu geringen Zinssätzen Geld leihen wollen, um damit Immobilien zu kaufen, deren Preise derzeit in die Höhe schießen. In London sind das beispielsweise zwanzig Prozent über ein Jahr.

Es gibt viele betriebswirtschaftliche Gründe, warum Geschäftsleute ein System haben wollen, dass dem ­Zinssystem vergleichbar wäre. Sie werden die musli­mischen Gelehrten dazu veranlassen, es in Begriffen der Scharia zu ermöglichen. Wenn aber ihre Entscheidung auf dem islamischen Recht basieren, und nicht auf dem eigenen Profitinteresse, dann wäre nichts davon möglich.

Eigentlich kann es so etwas wie eine „Islamische Bank“ gar nicht geben. Banken schaffen im Wesentlichen Geld aus dem Nichts und verleihen es dann ­gegen Zinsen. Beide Dinge sind im islamischen Recht vollkommen untersagt. Es ist absolut unmöglich, dies „islamisch“ zu machen – gleiches kann man ja auch nicht mit Roulette oder Glücksspiel tun.

Wenn wir bei unseren traditionellen Ideen bleiben würden, können wir ande­re Vorgehensweisen hervorbringen. Wir könnten beispielsweise ein Elektrizitätswerk bauen und die Investoren hätten die Hälfte des Stroms und könnten die andere aufgrund einer Gewinnbeteiligung verkaufen. Sinken die ­Strompreise, bekommen wir nicht so viel. Wenn sie steigen, bekommen wir viel. Wir könnten Straßen bauen, für diese eine Maut erheben und den Gewinn teilen. Diese Art der Risikoteilung ohne Schulden wäre für viele Leute und Regierungen sehr attraktiv.

Wir haben ihnen dieses aber niemals angeboten. Keine islamische Bank oder Finanzorganisation hat dieses Modell wirklich vorangetrieben – weder in der muslimischen, noch in der nichtmuslimischen Welt. Wir müssen anfangen, richtig nach zu denken über das, was wir tun wollen.

Ich befürchte, dass wir noch einen langen Weg vor uns haben werden.

Islamische Zeitung: Lieber Tarek El Diwany, vielen Dank für das Gespräch.

Webseite von Tarel El Diwany: islamic-finance.com

Vor dem Bundespräsidenten-Besuch schlagen die Wellen hoch

Münster (KNA). Klappern gehört zum Handwerk. Vor allem zur rechten Zeit. Das haben offenbar auch die muslimischen Verbände verstanden. Sie sind unzufrieden mit dem Zentrum für Islamische Theologie an der Universität Münster – kurz ZIT genannt. Diese Einrichtung, an der angehende Lehrer für den neuen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht studieren, findet besonderes Interesse bei Bundespräsident Joachim Gauck. Ende November will er die Universität besuchen. Da stößt die Kritik der Verbände auf besonderes Echo.

Der Unmut wurzelt im komplizierten Verfassungsrecht. Zwar feiert die Politik den neuen islamischen Religionsunterricht an Schulen und die bundesweit insgesamt vier Studiengänge für die Lehrerausbildung als Meilenstein, weil sich nur so die religiöse Unterweisung junger Muslime aus Hinterhofmoscheen herausholen lässt. Doch die Frage, wer verbindlich über die Inhalte von Unterricht und Studiengang sowie das Lehrpersonal an Schulen und Uni bestimmt, ist nur behelfsmäßig gelöst.

Bei der christlichen Theologie sind die Kompetenzen klar in Konkordaten und Staatskirchenverträgen geregelt: Die Uni als staatliche Behörde garantiert die Forschungs- und Lehrfreiheit, die Inhalte aber bestimmen die Kirchen. Das Personal wird nach wissenschaftlichen Kriterien ausgesucht, aber nur mit Zustimmung der Kirchen ernannt.

Solche Rechte kommen den Muslimen nicht zu. Sie werden wegen fehlender Mitgliederlisten vom Staat nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. Allerdings kann eine Landesregierung nicht festlegen, was zum muslimischen Glaubensbekenntnis gehört. Diese Aufgabe soll in Münster nach einem Vorschlag des Wissenschaftsrates ersatzweise ein Beirat übernehmen: Vier Vertreter benennt die Universität im Einvernehmen mit dem Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM), vier weitere schlägt der KRM selbst vor.

Die Zahl vier passt genau auf den Zuschnitt des Koordinationsrates. Denn er ist Dachverband von eben genau vier Verbänden: dem Zentralrat der Muslime, der DITIB, dem Verband der Islamischen Kulturzentren und dem Islamrat. Intern gilt die Regelung, dass jede Organisation einen Vertreter entsendet. Für den Islamrat sollte das sein Generalsekretär Burhan Kesici sein. Der Bund aber, der das Zentrum in Münster mitfinanziert, zweifelt an dessen Verfassungstreue und meldete Vorbehalte an. Auch für eine weitere vorgeschlagene Theologin gab es kein grünes Licht. Die Folge: Der Beirat hat sich noch gar nicht konstituiert, obwohl der Lehrbetrieb in Münster bereits seit einem Jahr läuft.

Die Verbände fühlen sich nun übergangen. Vor allem aber stoßen sie sich an dem mit ihrer Zustimmung berufenen ZIT-Leiter Mouhanad Khorchide. In Büchern wie „Scharia – der missverstandene Gott“ vertritt Khorchide eine gemäßigte Form des Islam und lehnt eine buchstabengetreue Erfüllung von Gesetzen ab. Nun haben die Verbände ein Gutachten über den Professor angekündigt.

Die Rektorin der Universität Münster, Ursula Nelles, weist entschieden zurück, die Mitspracherechte der Verbände zu übergehen. Bislang seien mitwirkungsbedürftige Beschlüsse nicht gefällt und Professoren nur befristet beschäftigt worden. Auch die Lehrinhalte seien nur für ein Semester fortgeschrieben und vom NRW-Schulministerium abgesegnet worden.

Auch dort gibt es einen Beirat, der über die Lehrpläne für den Religionsunterricht befindet. Das Pikante: Dort darf Islamrat-Generalsekretär Kesici mitarbeiten, der auch Vizevorsitzender der Islamischen Föderation Berlin ist. Die muslimischen Verbänden verstehen die Ungleichbehandlung ihres Kandidaten nicht und machen vor dem Gauck-Besuch in Münster ordentlich Druck. Uni-Rektorin Nelles hält eine Abberufung Khorchides sogar für möglich – wenn der Uni-Beirat das so entscheidet. Dazu muss er sich aber formieren. Der KRM sucht nach einem neuen Kandidaten.

Universität Münster weist Kritik am Islam-Zentrum zurück

Münster (KNA). Die Universität Münster hat die Kritik der muslimischen Verbände an ihrem Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) zurückgewiesen. Es würden keine Fakten ohne Mitsprache des Koordinationsrates der Muslime (KRM) geschaffen, sagte Rektorin Ursula Nelles am Montag im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Münster. Bislang seien keine mitwirkungsbedürftigen Entscheidungen gefällt worden, etwa die Ernennung eines Professors oder die Verabschiedung von Lehrinhalten.

Da die muslimischen Verbände im Gegensatz zu den Kirchen nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt sind, soll ein Beirat aus acht Personen über Curriculum und Personal entscheiden. Vier Personen ernennt die Universität im Einvernehmen mit dem Koordinationsrat; weitere vier schlägt der KRM selbst vor. Das Gremium hat bislang noch nicht seine Arbeit aufgenommen, obwohl der Lehrbetrieb seit 2012 läuft. Laut Nelles gab es gegen einen vom KRM vorgeschlagenen Kandidaten mit Nähe zum Islamrat Vorbehalte wegen der Verfassungstreue. „Deshalb konnte ich ihn nicht für den Beirat berufen.“ Andernfalls riskiere die Uni, dass der Bund seine Zuschüsse fürs Zentrum streicht.

Nach den Worten der Rektorin hat die Universität bislang keine einzige endgültig bindende Entscheidung getroffen. Die beiden Lehrstuhlvertreter, die neben dem ZIT-Leiter Mouhanad Khorchide am Zentrum lehren und forschen, hätten nur auf ein Semester befristete Verträge. Zudem seien Lehrpläne nur semesterweise fortgeschrieben worden. Dabei habe die Hochschule eine vorläufige Genehmigung des nordrhein-westfälischen Schulministeriums eingeholt, das sich nach Einführung des islamischen Religionsunterrichtes in NRW auf einen eigenen Beirat stützen könne.

Die vier im KRM zusammengeschlossenen Verbände hatten kritisiert, dass sie entgegen den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht an der Auswahl von Dozenten und Lehrinhalten beteiligt seien. Zudem übten sie heftige Kritik an ZIT-Leiter Khorchide und kündigten ein Gutachten über seine Theologie an. Dazu betonte Nelles, die Verbände hätten der Berufung Khorchides selbst zugestimmt. Wenn sie nun inhaltliche Einwände gegen ihn hätten, mische sich die Universitätsleitung „grundsätzlich nicht ein“. Wie bei der christlichen Theologie sei die Universität auch bei der islamischen dazu verpflichtet, die Glaubensfreiheit der Religionsgemeinschaften zu respektieren. Wenn der Beirat sich konstituiert habe, könne er Khorchide abberufen.

Laut Nelles haben sich im laufenden Wintersemester 1.000 Bewerber für 260 Plätze am ZIT beworben, das Lehrer für den islamischen Religionsunterricht ausbildet. Ende des Monats besucht Bundespräsident Joachim Gauck die Universität.

Interview: Uni-Rektorin Nelles weist Kritik am Islam-Zentrum Münster zurück

(KNA) Das Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) an der Universität Münster steht in der Kritik der muslimischen Verbände. Uni-Rektorin Ursula Nelles äußerte sich am Montag im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) und wies die Vorwürfe zurück.

KNA: Frau Rektorin Nelles, der Bundespräsident besucht Ende November das Zentrum für Islamische Theologie (ZIT)…

Nelles: Bundespräsident Joachim Gauck besucht vorrangig die Westfälische Wilhelms-Universität Münster. Er hat aber sein besonderes Interesse für das ZIT bekundet, weil er dem interreligiösen Dialog einen großen Stellenwert einräumt.

KNA: Die muslimischen Verbände attackieren öffentlich ZIT-Leiter Mouhanad Khorchide. Ist das ein guter Zeitpunkt für den Besuch?

Nelles: Der Bundespräsident ist jederzeit willkommen. Möglicherweise kommt die Kritik der Verbände auch gerade jetzt im Vorfeld der Visite des Staatsoberhauptes auf, um besondere öffentliche Aufmerksamkeit zu bekommen.

KNA: Der Koordinationsrat der Muslime mit seinen vier Verbänden klagt darüber, bei Lehrinhalt und Lehrpersonal nicht mitreden zu dürfen.

Nelles: Grundsätzlich gilt für die islamische Theologie das Gleiche wie für die christliche: Kirchen beziehungsweise Religionsgemeinschaften einerseits und der Staat andererseits sind in unserem freiheitlichen Gemeinwesen getrennt. Die Universität als Teil der staatlichen Behörden garantiert die Forschungs- und Lehrfreiheit. Bei den bekenntnisorientierten Studiengängen sind wir aber verpflichtet, die Glaubensfreiheit der Religionsgemeinschaften zu respektieren und deren Mitwirkungsrechte sicherzustellen. Die entsprechenden Konkordate und Staatskirchenverträge haben wir analog konsequent auf die islamische Theologie übertragen. Wir berufen die Professoren nach wissenschaftlichen Kriterien, ernennen sie aber erst, wenn die Religionsgemeinschaften ihre Zustimmung gegeben haben.

KNA: Mit den Kirchen haben sie ein direktes Gegenüber. Die staatlich nicht als Religionsgemeinschaften anerkannten muslimischen Verbände sollen ihre Vertreter in einen Beirat des ZIT entsenden und darüber mitreden. Das Gremium hat sich aber noch gar nicht konstituiert. Klagen die muslimischen Verbände nicht zu Recht darüber, dass ohne sie Fakten geschaffen werden?

Nelles: Nein, denn wir haben bislang keinerlei mitwirkungsbedürftige Entscheidungen wie beispielsweise die Ernennung eines Professors oder die Verabschiedung von Lehrinhalten gefällt. Nach der Beiratsordnung beruft die Universität acht Mitglieder: Vier Personen ernennt die Universität im Einvernehmen mit dem KRM, und weitere vier schlägt der Koordinationsrat selbst vor. Gegen einen von diesen mit Nähe zum Islamrat gab es Vorbehalte des Bundes wegen der Verfassungstreue. Deshalb konnte ich ihn nicht für den Beirat berufen – andernfalls würde die Universität riskieren, dass der seine Zuschüsse für das Zentrum wieder streicht.

KNA: Zeigt der Vorgang, dass das Beiratsmodell nicht funktioniert?

Nelles: Die Beiratslösung ist sicher nicht optimal und eine Art Hybrid-Lösung. Bei den christlichen Fakultäten haben wir ein klares Gegenüber: die Universität auf der einen Seite und die davon organisationsrechtlich getrennten Kirchen andererseits. Beim Beirat macht man die Bekenntnisgemeinschaft zu einem Teil der Binnenstruktur der Universität. Das löst Probleme aus. Es wäre besser und ehrlicher, wenn man eine legitime Vertretung der islamischen Religionsgemeinschaften neben der Universität hätte – mit all den Mitspracherechten, wie sie die Kirchen auch haben.

KNA: Auch Khorchide lehnt die Beiratslösung ab…

Nelles: Das stimmt nicht. Er hat die selben Vorbehalte wie ich. Aber im Moment gibt es keine andere Lösung zu dem vom Wissenschaftsrat vorgeschlagenen Modell.

KNA: Der Lehrbetrieb läuft seit einem Jahr. Wie stellen Sie die in der Verfassung abgesicherte Religionsfreiheit denn sicher?

Nelles: Wir haben, wie gesagt, seitdem keine einzige endgültig bindende Entscheidung getroffen. Die beiden Lehrstuhlvertreter, die neben Herrn Khorchide im Zentrum lehren und forschen, haben nur Verträge, die auf ein Semester befristet sind. Zudem haben wir keine Lehrpläne abschließend beschlossen, sondern nur semesterweise das Curriculum fortgeschrieben. Dabei haben wir eine vorläufige Genehmigung des nordrhein-westfälischen Schulministeriums eingeholt, das sich nach der Einführung des islamischen Religionsunterrichtes in NRW auf einen eigenen Beirat stützen kann.

KNA: Die Verbände haben ein Gutachten über die Arbeit Khorchides angekündigt. Was ist, wenn sie ihm das Vertrauen entziehen?

Nelles: Die Verbände haben selbst der Berufung von Khorchide zugestimmt. Wenn sie nun inhaltliche Einwände haben, mischt sich die Universitätsleitung grundsätzlich nicht ein – eben wegen der Trennung von bekenntnisorientierten Wissenschaftsinhalten einerseits und staatlicher Sicherstellung von Forschungsfreiheit andererseits. In der aktuellen Diskussion vermischen sich aber leider politische und theologische Fragen – ob beispielsweise alles verfassungsrechtlich korrekt organisiert ist und ob Khorchides Positionen allgemeine Meinung innerhalb der muslimischen Gemeinschaft sind.

KNA: Kann es sein, dass Khorchide wie sein Vorgänger Sven Kalisch den Lehrstuhl verliert?

Nelles: Der Vergleich mit Herrn Kalisch ist unsinnig. Herr Kalisch hatte öffentlich erklärt, kein Muslim mehr zu sein. Vor diesem Hintergrund kann er natürlich nicht mehr islamische Theologie lehren, weshalb die Universitätsleitung ihn als Beamten mit einer anderen Aufgabe betraut hat – erneut in Analogie zu den Konkordaten und Staatskirchenverträgen. Solche Fälle gab es auch in der katholischen Kirche. Das zeigt, dass wir das Mitspracherecht der Glaubensgemeinschaften respektieren.

KNA: Eine Abberufung von Khorchide ist also auch möglich?

Nelles: Ja. Wenn der Beirat sich konstituiert, kann er das machen.

KNA: Und Sie haben wieder ein Problem.

Nelles: Das sind keine Probleme, das sind Herausforderungen – in diesem Fall übrigens eher hypothetischer Natur. Wann immer man etwas Neues anfängt, muss man damit rechnen, dass es am Anfang Verwerfungen gibt. Wir haben noch keine allzu lang zurückreichenden Erfahrungen mit der islamischen Theologie und sind in einer Art Experimentierphase. Wo, wenn nicht an Universitäten, sollte dieses Experiment Schritt für Schritt durchgeführt werden?

KNA: Drohen nicht Dauerauseinandersetzungen, wenn der Beirat seine Arbeit aufnimmt?

Nelles: Ohne Auseinandersetzungen gäbe es keine Wissenschaft, keine Streitkultur und keine Debatten. Ich bitte geradezu um die Auseinandersetzung mit der islamischen Theologie. Diese müssen aber die Theologen und die Religionsgemeinschaften selbst führen und nicht die Universitätsleitung. Ich fürchte mich ja auch nicht vor der katholischen Kirche, nur weil sie schon mehrfach Professoren die Lehrbefugnis entzogen hat.

KNA: Wie entwickelt sich – unabhängig von den aktuellen Querelen – das islamische Zentrum?

Nelles: Sehr gut. Das Interesse ist groß. Für das laufende Wintersemester hatten sich rund 1.000 Bewerber auf 260 Plätze beworben. Durch die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichtes in NRW ist ein attraktives Berufsfeld entstanden. Auch in der öffentlichen Diskussion über die Inhalte des Studienganges sehe ich einen Erfolg. Sie zeigt, dass wir ihn brauchen.

Düsseldorfer Urteil: Kopftuch kann kein Grund für Nichteinstellung von Beamtinnen sein

Düsseldorf (iz). Vor Kurzem jährte sich der zehnte Jahrestag des bekanntesten Kopftuchverfahrens der Republik. Für die Klägerin und andere angehende Lehrerinnen bedeutete es nicht nur ein Ende ihrer Hoffnungen, Anstellung im Staatsdienst zu finden. Es diente ebenso als Legitimation für viele öffentliche und private Arbeitgeber, die keine Frauen mit Kopftuch einstellen wollten.

Gerade hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf mit einer Entscheidung (gegen die am Oberverwaltungsgericht Münster eine Berufung möglich ist) eine gegenteilige Entscheidung getroffen, soweit es die Einstellungspraxis im allgemeinen Verwaltungsdienst von Nordrhein-Westfalen betrifft. Nach Ansicht der Richter ist Kopftuchtragen kein Ausschlussgrund für eine Einstellung als Beamtin in den Diensten des Bundeslandes.

Die Düsseldorfer Richter entschieden, dass der Kreis Mettmann, der von einer Muslimin verklagt wurde, die während der Arbeitszeit Kopftuch tragen wollte, über deren Einstellung auf Probe neu zu entscheiden habe.

//1//„Die junge Frau hatte sich mit einem Foto ohne Kopftuch beworben. Nicht ohne Grund war sie davon ausgegangen, andernfalls würde ihre Bewerbung sofort aussortiert. Zum Bewerbungsgespräch war sie mit Kopftuch erschienen in der Hoffnung, durch ihre Persönlichkeit überzeugen zu können, was auch der Fall war. Sie selbst brachte ihr Kopftuch am Ende des Bewerbungsgesprächs zur Sprache und wurde gefragt, ob sie das Tuch auch ablegen würde“, hieß es in einer Erklärung des Aktionsbündnis muslimischer Frauen (AMF).

„Das Bewerbungsfoto ohne Kopftuch – im Übrigen ein Tipp, den Kopftuchträgerinnen von Sachbearbeitern der Bundesanstalt für Arbeit häufig hören und der auch in Bewerbungsratgebern für Migrant/innen zu finden ist – sowie ihre Bereitschaft, im Notfall auf das Kopftuch zu verzichten und das Kopftuch für das Gruppenfoto abzulegen, hatte für die junge Frau unvorhersehbare Konsequenzen. Der Kreis Mettmann konstruierte daraus ‘wechselnde und widersprüchliche Aussagen der Klägerin im Hinblick auf ihre Bereitschaft, auf das Tragen des Kopftuches zu verzichten’ und konstatierte, es sei ein ‘irreparabler Vertrauensverlust’ eingetreten. Die Bewerberin sei ‘charakterlich ungeeignet’ und habe zudem einen ‘deutlichen Hang, private Interessen ohne Rücksicht auf dienstliche Belange durchzusetzen.’ Entsprechend wurde die Abweisung der Klage beantragt“, so der Bericht des AMF.

//2//Anders als im Schuldienst, so die Richter, könne ein Kopftuch nicht als Ausschlussgrund gelten. Zurückgewiesen wurde auch die Behauptung des Kreises Mettmann, der Klägerin fehle es wegen des Kopftuches an der nötigen charakterlichen Eignung.

In einem abschließenden Statement, so der Bericht der muslimischen Frauenvereinigung, äußerte die Klägerin ihr Unverständnis darüber, mit welchem Verhalten sie einen Vertrauensverlust verursacht haben solle. Vielmehr sei es ihr Arbeitgeber gewesen, der durch sein Verhalten das Vertrauensverhältnis zerstört habe.

Das Aktionsbündnis muslimischer Frauen forderte die NRW-Landesregierung – deren Parteien in der Opposition gegen ein Kopftuchverbot gewesen seien – auf, bei allen Ministerien nachdrücklich auf die geltende Rechtslage hinzuweisen. “Beenden Sie diesen Wildwuchs der Sachbearbeiter-Selbstherrlichkeit, bevor er noch mehr Schaden anrichtet, als ohnehin in den letzten Jahren schon geschehen ist!” (mk)

,

Muslime wollen Neustart in politischer Debatte über den Islam

Berlin (KNA). Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, erhofft sich von den Koalitionsverhandlungen einen Neustart für die deutsche Religionspolitik hinsichtlich der Muslime. Die dritte Auflage der […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ (Monatsabo) können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

Journalistische Arbeit in Syrien wird immer gefährlicher

Berlin (KNA). Die Berichterstattung vom Bürgerkrieg in Syrien wird nach Angaben von „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) in vielen Teilen des Landes zu einem „unkalkulierbaren Risiko“. Als Grund nannte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr am Donnerstag in Berlin, die immer häufigeren Entführungen durch militante Islamisten.

Zugleich greife das Regime neben der Repression verstärkt zu gezielten Tötungen. Ohne Berichte vor Ort drohe jedoch das Leid der Menschen in Vergessenheit zu geraten, warnte Mihr.

Laut ROG machen systematische Entführungen und ständig wechselnde Frontverläufe die journalistische Arbeit in Syrien schwieriger als in Afghanistan oder Libyen auf dem Höhepunkt der Gewalt. Insgesamt seien seit Beginn des Aufstands gegen Präsident Baschar al-Assad mindestens 110 Medienschaffende getötet worden, davon 81 Prozent von der Armee des Regimes.

Mindestens 67 Journalisten befinden sich in der Gewalt einer der Konfliktparteien oder werden vermisst. Die meisten Opfer sind den Angaben zufolge unter einheimischen Medienschaffenden zu beklagen. Vor allem Verschleppungen hätten sich so stark gehäuft und professionalisiert, dass mittlerweile kaum noch ausländische Journalisten nach Syrien reisten.

Griechenland und die Türkei haben große Differenzen wegen Moscheen und Muftis

(SETimes). Obwohl man sich nach mehreren Treffen zwischen den Staatschefs eigentlich näher gekommen war, streiten sich Griechenland und die Türkei wegen eines Vorschlages des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan zur Öffnung des Priesterseminars in Halki. Die Bedingung dafür soll die Wiederbelebung zweier Moscheen in Athen sein sowie das Recht der griechischen Muslime, ihre eigenen Muftis zu wählen.

Erdogan und der griechische Ministerpräsident, Antonis Samaras, pflegten freundschaftliche Beziehungen und einigten sich bei einigen, zuvor umstrittenen Fragen. Aber Religion und antike Feindschaften sind schwerer zu bezwingen als erwartet. Beide erklärten, sie wollten die verwirrenden Schwierigkeiten lösen, die sich aus religiösen Fragen ergäben.

Griechenland wies den Ausgleich zwischen Seminar-für-Moscheen zurück, auch wenn Samaras der erste griechische Führer ist, der eine geplante Renovierung der Athener Gebäude durchsetzen will und sich für Religionsfreiheit einsetzt. Aber das Halki-Seminar, das 1971 in Folge des Zypernkrieges von der Türkei geschlossen wurde, hat für Griechen eine besondere Bedeutung. Sie warfen der Türkei vor, sich mehrfach von einer Eröffnung zurückgezogen zu haben.

Es bestanden Hoffnungen, dass zu Erdogans kürzlich vorgestelltem Demokratisierungsprogramm auch die Wiedereröffnung von Halki gehören sollte. Die Abwesenheit des Seminars von dem Gesetzespaket war insbesondere für die nichtmuslimische Gemeinschaft eine Enttäuschung. Sie geht davon aus, dass es sich dabei um einen “Verhandlungsgegenstand” der Regierenden handle, der unter dem Konzept der “Gegenseitigkeit” wieder auftauchte.

Die rechtliche Basis dafür findet sich im Artikel 45 des Lausanner Vertrags, der besagt: “Die Rechte der nichtmuslimischen Minderheiten der Türkei werden gleichzeitig den muslimischen Minderheiten von Griechenland auf seinem Gebiet übertragen.”

Zusätzlich zur Eröffnung der beiden Moscheen forderte Erdogan das Recht zur Wahl von Muftis in West-Thrazien, wo mehr als 150.000 Muslime leben. “Wenn wir uns dazu entscheiden, etwas zurückzugeben, dann haben wir auch das Recht, etwas im Gegenzug zu erwarten”, erklärte Erdogan. Er beschrieb auch, dass die Türkei 18 Geistlichen die Staatsbürgerschaft verliehen hat, aber die griechischen Behörden ernennen die Muftis in West-Thrazien. “So wie ich nicht die Verwaltung des Patriarchat ernennen kann, können Sie nicht die Muftis bestimmen”, meinte er.

Laki Vingas, Beiratsmitglied der Türkischen Generalverwaltung der Stiftungen, sagte SETimes, dass die Neueröffnung von Halki von der Politik getrennt zu betrachten sei – weil es sich dabei um eine Frage der Menschenrechte handle. “Wir, als in der Türkei lebende Nichtmuslime, sind der Reden über Gegenseitigkeit müde. Wir fühlen die gleiche Traurigkeit, wenn wir sehen, dass bedeckte Damen ins Ausland reisen müssen, um ihre Universitätsbildung zu bekommen. Genauso müssen nichtmuslimische Menschen diese Gebiete verlassen, weil sie keine Ausbildung im Priesterseminar von Halki bekommen können”, meinte Ingas.

Früher wurde die orthodoxe Geistlichkeit in Halki ausgebildet, das auf einer Insel vor Istanbul liegt. Die Türkei, ein Land mit einer absolut muslimischen Bevölkerungsmehrheit, entschied sich kürzlich, die Grundstücke des Seminars zurückzugeben, die 1943 beschlagnahmt wurden.