, , ,

Kurzmeldungen Inland (Nr. 369): von Freiheit in Deutschland bis Theologie in Koblenz

kurzmeldungen

Die Kurzmeldungen aus dem Inland (Nr. 369) reichen vom Stand der Freiheit in Deutschland, über Gewalt in Beziehungen bis zu einem neuen theologischen Standort in Koblenz.

Regierung: Nehmen Kritik wg. Freiheit ernst

BERLIN (KNA). Kritische Äußerungen zur Meinungsfreiheit in Deutschland durch die zuständige UN-Sonderberichterstatterin nimmt die Bundesregierung nach eigener Darstellung sehr ernst. Es greife aber zu kurz, aktuell nur die negativen Aspekte herauszugreifen, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Freitag in Berlin. Der Besuch von Irene Khan sei insgesamt positiv abgelaufen, und man wolle nun ihren abschließenden Bericht im Juni abwarten. Sie war vom 26. Januar bis 6. Februar in Leipzig, Dresden, Köln, Düsseldorf, Karlsruhe und Berlin. Es war der erste offizielle Besuch eines UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung in Deutschland.

Selbstzensur

Foto: Anas-Mohammed/Shutterstock

Vorwürfe vom Lemkin Institut an Deutschland

BERLIN/WASHINGTON (IZ). Das renommierte Lemkin-Institut zur Verhütung von Völkermord wirft Deutschland in einem neuen Bericht vor, den anhaltenden Genozid in Gaza zu leugnen und entsprechende Narrative in Politik und Öffentlichkeit zu verbreiten. Spitzenpolitiker hätten der internationalen Rechtsordnung den Rücken gekehrt, die wesentlich als Reaktion auf deutsche Gräueltaten geschaffen worden sei. Scharfe Kritik übt das Institut auch an großen Medienhäusern, die ihre journalistische Verantwortung aufgegeben und sich „praktisch zum loyalsten Sprachrohr der israelischen Regierung“ entwickelt hätten.

Gewalt in Beziehungen größer als bekannt

BERLIN (IZ). Eine neue Studie zeigt ein massives Dunkelfeld bei Gewalt in Paarbeziehungen in Deutschland. Die meisten Übergriffe werden nicht angezeigt, warnen die Forschenden. Besonders gefährdet sind Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund. Experten fordern besseren Schutz und niedrigschwellige Beratungsangebote für Betroffene. Die Untersuchung macht zudem auf erhebliche Lücken bei Prävention und Erfassung der Fälle aufmerksam. Politische Konsequenzen werden nun diskutiert.

Foto: crop media, Shutterstock

Ex-Hisbollah-Mann zu Bewährung verurteilt

CELLE (KNA). Das Oberlandesgericht Celle hat ein ehemaliges Mitglied der libanesischen Schiitenmiliz Hisbollah zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 51 Jahre alte Mann aus Langenhagen wurde am 23. Februar der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Miliz wird vor allem vom Iran finanziell und militärisch unterstützt. International werden Teile der Organisation als Terrororganisation eingestuft. In Deutschland ist sie seit 2020 vollständig verboten.

Abrahamisches Forum feiert 25-jähriges Jubiläum

DARMSTADT (IZ). Vor 25 Jahren am 6. Februar 2001 wurde auf Einladung des Vorsitzenden des Interkulturellen Rates in Deutschland, Dr. Jürgen Micksch, sowie in Abstimmung mit den Zentralräten der Juden und der Muslime in Deutschland zur ersten Sitzung eingeladen. Der Vorsitzende des Abrahamischen Forums in Deutschland e.V., Prof. Dr. Karl-Josef Kuschel aus Tübingen, betont angesichts von 25 Jahren: „Das Abrahamische Forum hat entscheidend zum guten Miteinander von Religionen in Deutschland beigetragen.“

gesundheit

Foto: Freepik.com

Kein Kopftuchverbot für Flughafenpersonal

ERFURT (KNA). Das Bundesarbeitsgericht sieht keinen Grund für ein Kopftuch-Verbot für Mitarbeiterinnen der Sicherheitskontrolle an Flughäfen. Für diese Mitarbeiterinnen gelte kein Neutralitätsgebot, so das Gericht am 29. Januar in Erfurt. Es bestätigte in seiner Entscheidung die Verurteilung einer Sicherheitsfirma, die Passagier- und Gepäckkontrollen an Flughäfen abwickelt. Das Unternehmen unterlag in erster Instanz am Arbeitsgericht Hamburg einer Muslimin, die sich 2023 bei der Firma am Hamburger Flughafen beworben hatte. Laut Arbeitsgericht hatte sie sich zunächst ohne Lebenslauf beworben. Auf Nachfrage reichte sie dann ihren Lebenslauf mit Foto nach, auf dem sie ein Kopftuch trägt. Kurz darauf habe sie eine unbegründete Absage erhalten. Die Frau sieht sich diskriminiert und glaubt an eine Ablehnung aufgrund ihres muslimischen Hijabs. Das Gericht folgte in großen Teilen der Begründung der vorherigen Instanzen. Diese sahen ausreichende Hinweise auf eine Benachteiligung bei der Bewerbung.

Ein neues Institut für Islamische Theologie

KOBLENZ (IZ). Die Universität Koblenz hat zum 1. Januar 2026 ein Institut für Islamische Theologie eingerichtet. Ziel ist der Aufbau eines eigenständigen theologischen Studiengangs, der sowohl Imame als auch Religionspädagoginnen und -pädagogen ausbilden soll. Geplant sind Professuren für Tafsir, islamische Rechts- und Glaubenslehre sowie praktische Theologie. Das Institut soll zudem als Ansprechpartner für Politik, Schulen und Zivilgesellschaft in Fragen des Islam in Deutschland dienen.

Foto: Tafel Deutschland e.V., Thomas Lohnes | Getty Images

IGMG: Armut mit Gerechtigkeit bekämpfen

KÖLN (igmg.org). Die IGMG warnt vor den gesellschaftlichen Folgen wachsender Armut in Deutschland und fordert eine gerechtere Verteilung. Mehr als 13 Millionen seien armutsgefährdet, besonders Alleinerziehende, Rentner sowie Menschen mit Migrationsgeschichte und Geflüchtete. Ungleiche Verteilung untergrabe das Gerechtigkeitsempfinden und treibe sie in die Arme von Extremisten, warnt Generalsekretär Ali Mete. Jede sozialpolitische Reform müsse daran gemessen werden, ob sie Armut – insbesondere Kinderarmut – tatsächlich senke. Anlass waren aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts, wonach die Armutsgefährdung in Deutschland weiter steigt – so wie in vielen anderen Ländern Europas. „Wohlstand ist Verantwortung – sowohl für den Einzelnen als auch für den Staat.“

Leiter von Kolleg schon 2024 zurückgetreten

OSNABRÜCK (IZ). Wie Ende Februar 2026 durch Meldungen des „Tagesspiegel“ und des epd bekannt wurde, ist Prof. Dr. Bülent Uçar bereits Ende 2024 von seinem Posten als wissenschaftlicher Leiter des Islamkollegs Deutschland zurückgetreten. Zuvor ist gegen ihn nach Angaben beider Medien wegen fehlerhaften Spesenabrechnungen ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein. Er gilt damit als nicht schuldig. Der Forscher sprach gegenüber dem „Tagesspiegel“ von unbeabsichtigten Fehlern und übernahm die Verantwortung. Er betonte aber, dem Islamkolleg sei kein finanzieller Schaden entstanden. Da das Verfahren eingestellt wurde und die Einrichtung die Öffentlichkeit nicht über den Schritt unterrichtete, wurde er erst jetzt bekannt.

, ,

Olympia: Auch hier Streit um das Kopftuch

olympia kopftuch

Am 26. Juli begannen in Paris die Olympischen Sommerspiele. Im Gegensatz zu früheren Gastgebern gilt Frankreich als ein Land, das die Menschenrechte achtet. Eine Besonderheit sorgt jedoch für massive Vorwürfe.

(KNA/iz). ach der Fußball-EM ist vor den Olympischen Spielen. Millionen Sportfans in aller Welt freuten sich darauf, dass am 26. Juli das olympische Feuer in Paris entzündet wird. Aber ein Streit trübte die Begeisterung. Mehrere Organisationen beklagten einen Verstoß gegen Menschenrechte. Amnesty International sprach gar von einer „rassistischen Diskriminierungskampagne“. Von Alexander Pitz

Frankreich untersagt seinen Sportlern bei der Olympiade das Kopftuch

Doch worum geht es? Bei anderen großen Sportevents, etwa bei den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking, war die Menschenrechtslage im Gastgeberland offensichtlich problematisch. In Frankreich muss man indes genauer hinsehen.

Amnesty konzentriert sich in einer am 16. Juli veröffentlichten Analyse auf eine Besonderheit: die französischen Sportregeln zum Umgang mit dem muslimischen Kopftuch, auch Hidschab genannt. Denn die sind im internationalen Vergleich ausgesprochen strikt.

Wesentlicher Grund ist die französische Verfassung. Schon 1905 wurden Staat und Religion per Gesetz getrennt. Seither gilt der Grundsatz der Laizität, den sich die Grande Nation im Geist der Aufklärung gegen den Einfluss der katholischen Kirche verordnet hat. Dieses Gebot religiöser Neutralität erfasst weite Teile des gesellschaftlichen Lebens und gilt ebenso in Abgrenzung zum Islam.

Sportministerin verordnete „religiöse Neutralität“

So kündigte Frankreichs Sportministerin Amelie Oudea-Castera vor einigen Monaten an, dass französische Athletinnen bei den Olympischen Spielen keinen Hidschab tragen dürfen. „Unsere Verfassung beinhaltet die religiöse Neutralität von Personen, die Frankreich und den öffentlichen Dienst repräsentieren“, so die Ministerin. Dies gelte für jedes „offensichtliche Zeichen religiöser Zugehörigkeit“.

Das Verbot widerspricht klar dem inklusiven Geist Olympias, für den das Internationale Olympische Komitee (IOC) wirbt. Sportlerinnen wie die kopftuchtragende muslimische US-Fechterin Ibtihaj Muhammad, die bei den Sommerspielen 2016 in Rio Bronze im Teamwettbewerb gewann, sind für das IOC ein Vorbild. Spannungen mit dem laizistischen Gastgeber der Pariser Spiele sind daher vorprogrammiert. 

Im September erklärte ein IOC-Sprecher vorsorglich, dass im olympischen Dorf keine Einschränkungen für das Tragen religiöser Kopfbedeckungen vorgesehen seien. „Dort gelten die Regeln des IOC“, stellte er klar. Für nicht-französische Athletinnen hätten die Vorgaben des Sportministeriums in Paris ohnehin keine Relevanz.

Diskriminierung muslimischer Sportlerinnen

Das Ergebnis ist eine Ungleichbehandlung französischer und nicht-französischer Sportlerinnen. Genau daran stören sich Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International. „Das IOC bewirbt die Olympischen Spiele 2024 als großen Schritt zu Gleichstellung der Geschlechter“, sagt Amnesty-Expertin Katharina Masoud. Dies werde durch das Kopftuchverbot für französische Teilnehmerinnen „völlig ad absurdum“ geführt.

„Frankreichs Behörden, Sportverbände und das IOC müssen das Hidschabverbot im französischen Sport aufheben – bei Olympia und allen anderen Sportereignissen“, so die Forderung.

Amnesty und andere Organisationen wie Human Rights Watch warfen Frankreich einen offenen Bruch olympischer Bestimmungen sowie internationaler Menschenrechtsverträge vor. Das Gebot der staatlichen Neutralität werde instrumentalisiert, um muslimische Frauen und Mädchen zu diskriminieren.

Das wies Ministerin Oudea-Castera zurück und verwies auf Regel 50 der Olympischen Charta. Dort steht geschrieben: „Jede Demonstration oder politische, religiöse oder rassische Propaganda ist an den olympischen Stätten, Austragungsorten oder in anderen olympischen Bereichen untersagt.“ Doch ob das Tragen eines Kopftuchs tatsächlich als „religiöse Propaganda“ zu werten ist, darüber gehen die Meinungen auseinander.

Wie schon in der Vergangenheit – das IOC bezieht keine Stellung

Das IOC vertritt in dieser Frage zwar eine freiheitliche Auslegung, geht aber zugleich einer weiteren Konfrontation mit Frankreich aus dem Weg. Das Recht auf Religionsfreiheit werde von den verschiedenen Staaten eben unterschiedlich interpretiert, hieß es. Die olympische Bewegung sei dafür nicht zuständig. Stattdessen müssten Politik und Gerichte die Angelegenheit klären. Das französische Kopftuchverbot bei Olympia wird demnach nicht angetastet.

Bleibt die Frage, wen die Regelung wirklich betrifft. Insgesamt nehmen rund 10.500 Athletinnen und Athleten an den Spielen in Paris teil. 571 gehen für Frankreich an den Start, darunter 282 Frauen. Ob eine der französischen Athletinnen einen Sport-Hidschab tragen wollte, war nicht bekannt.

Amnesty räumte ein, dass vermutlich auch ohne Verbot keine von ihnen mit Kopftuch antreten würde. Schuld daran seien „Frankreichs unerbittliche Angriffe auf die Menschenrechte von kopftuchtragenden muslimischen Frauen und Mädchen in den vergangenen Jahrzehnten“.

Unter ganz anderen Voraussetzungen reisen derweil jene elf Sportlerinnen nach Paris, die für die Islamische Republik Iran an den Wettbewerben teilnehmen. Sie müssen ein Kopftuch tragen, ob sie wollen oder nicht. Andernfalls setzen sie angesichts drakonischer Strafen in der Heimat ihre Gesundheit aufs Spiel – und die ihrer Familien.

Frankreich: 20 Jahre nach den Bekleidungs-Verboten an Schulen

frankreich

Kreuz, Kippa oder Kopftuch: Religiöse Kleidung ist an Frankreichs Schulen seit 20 Jahren verboten.

(KNA). An jedem späten Nachmittag – mit Ausnahme der Wochenenden – bietet sich dem Beobachter in französischen Städten ein etwas seltsam anmutendes Bild. Junge Mädchen verlassen nach Schulschluss das Schulgelände und ziehen als erstes ihr Kopftuch wieder auf. Denn innerhalb der Schulmauern sind alle Formen von Kopfschleiern verboten – seit nunmehr 20 Jahren. Von Johannes Senk

Frankreich: Irrationalität im Umgang mit Kleidung

Am 10. Februar 2004 stimmte die Nationalversammlung dem sogenannten Gesetz zu religiösen Zeichen in öffentlichen Bildungseinrichtungen mit einer klaren Mehrheit zu. Schülerinnen und Schülern wurde damit mit dem neuen Schuljahr 2004/2005 das Tragen aller deutlich sichtbaren religiösen Symbole im Unterricht untersagt.

Grundlage dafür ist Frankreichs Verfassung. Seit 1905 sind Staat und Kirche streng separiert. Seitdem ist das nationale Bildungswesen – so werden dessen höchste Repräsentanten in der „Grande Nation“ selten müde, mit Stolz zu betonen – laizistisch, also strikt von religiösen Einflüssen getrennt. So sucht man in den Lehrplänen auch Religionsunterricht vergeblich.

1905 schrieben die Parlamentarier eine Gleichbehandlung aller Konfessionen vor – obwohl es außer der katholischen Kirche damals praktisch keine Adressaten gab. Knapp 100 Jahre später, beim Gesetz gegen religiöse Zeichen, scheint sich der Gedanke auf den ersten Blick zu wiederholen. Doch ist im Gesetzestext der Zusatz „ostensiblement“ – übersetzt etwa deutlich sichtbar oder demonstrativ – durchaus zu beachten. Denn während ein Kreuz auch recht dezent unter der Kleidung verborgen werden kann, geht das mit einem Kopftuch eben nicht.

Antimuslimische Wirkung eines Gesetzes

So wurde das Gesetz – wenn auch von Funktionsträgern vehement bestritten – schnell als antimuslimische Gesetzgebung ausgelegt. Und die jüngsten Entwicklungen scheinen diese Interpretation zu stützen. So untersagte die Regierung in Paris zum Schuljahresbeginn 2023 auch das Tragen von Abayas und Quamis im Klassenzimmer. Die Obergewänder sind vor allem bei Männern und Frauen aus den nordafrikanischen Maghreb-Staaten und dem Nahen Osten beliebt – also aus islamisch geprägten Gesellschaften, die in Frankreich große Minderheiten stellen.

Der damalige Bildungsminister Gabriel Attal verteidigte seinerzeit das Verbot im Fernsehen. Es solle Lehrkräfte unterstützen, den laizistischen Anspruch im Klassenraum durchzusetzen. Denn: „Laizität ist keine Beschränkung, sie ist eine Freiheit“, so Attal mit dem erwähnten Nationalstolz.

Streit um Bedeutungen

Doch so klar, wie der Minister es formuliert hat, ist die Auslegung des Beschlusses in der Realität nun nicht. Denn die Meinungen gehen deutlich auseinander, ob es sich bei Abaya und Quamis tatsächlich um religiöse Gewänder handelt.

Aus Sicht des Islamverbandes Action droits des musulmans werde damit nicht zwingend eine religiöse Überzeugung ausgedrückt, sondern eine „Verbindung mit einer Kultur oder Region“.

Der Beschluss ziele hauptsächlich auf „mutmaßlich muslimische Kinder“ ab und sei diskriminierend, insbesondere für Mädchen arabischer oder afrikanischer Herkunft, argumentierte der Verband und legte eilig eine Beschwerde ein. Diese wurde aber vor Gericht abgewiesen; das Verbot bleibt in Kraft.

Andererseits gibt es Profiteure des Verbots; allen voran der erwähnte Minister Attal. Mit 34 Jahren damals jüngster Bildungsminister der Republik, zudem wortgewandt und charismatisch, empfahl er sich für höhere Aufgaben. Nach dem Rücktritt von Ministerpräsidentin Elisabeth Borne Anfang Januar berief ihn Staatspräsident Emmanuel Macron zum neuen Regierungschef – auch hier der Jüngste jemals im Amt.

Und auch in Sachen religiöser Kleidung erhielt Attal nochmals Rückenwind aus dem Elysee-Palast. Denn Macron sprach sich nun perspektivisch bis 2026 für die Einführung von Schuluniformen aus. Damit wären Diskussionen um Kopftücher wie Abayas vom Tisch. Für eine Testphase von Schuluniformen hatte sich kurz nach seinem Amtsantritt als Bildungsminister auch Attal ausgesprochen.

,

Iran holt „Sittenwächter“ zurück

sittenwächter

Sittenwächter: Irans Metropolen haben sich seit den massiven Protesten im vergangenen Herbst verändert. Viele Frauen widersetzen sich inzwischen der Pflicht zum Tragen eines Kopftuchs. Der Staat reaktiviert nun die berüchtigte Einheit.

Teheran (dpa). Im Iran kehren zur Kontrolle der Kopftuchpflicht die berüchtigten Sittenwächter auf die Straßen zurück. Im ganzen Land sollen Einheiten der Moralpolizei nun mit Patrouillen zu Fuß und in Fahrzeugen wieder gegen Verstöße vorgehen, berichtete die Nachrichtenagentur Isna am Sonntag unter Berufung auf einen Sprecher der Polizei.

Sittenwächter: Monatelang waren sie irrelevant

In den vergangenen Monaten ignorierten in dem Land mit fast 90 Millionen Einwohnern viele Frauen die islamischen Kleidungsregeln – auch als Zeichen des stillen Protests.

Nach den Demonstrationen gegen die politische und religiöse Führung im vergangenen Herbst waren die berüchtigten Einheiten von den Straßen der Metropolen verschwunden. Zwischenzeitlich deutete die Justiz sogar die Auflösung der Moralpolizei an.

Iran

Foto: sharafmaksumov, Adobe Stock

Auslöser der Proteste war der Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini im September 2022. Die junge Frau starb im Polizeigewahrsam, nachdem sie wegen Verstoßes gegen die Kleidungsvorschriften festgenommen worden war.

Der Sicherheitsapparat ließ die dann aufkommenden Proteste brutal niederschlagen und sieben Demonstranten hinrichten. Tausende wurden festgenommen. Die Führung ließ zudem einen Gesetzentwurf ausarbeiten, über den das Parlament in Kürze abstimmen soll.

Das Gesetz sieht neue und harte Strafen bei Verstößen gegen die Kopftuchpflicht vor – zunächst mehrfache Verwarnungen, etwa per SMS. Dann drohen Geldbußen, Berufsverbote und in Extremfällen sogar Gefängnis.

Zur Kontrolle soll vor allem Überwachungstechnik zum Einsatz kommen. Auch online veröffentlichte Fotos, auf denen Frauen ohne Kopftuch zu sehen sind, sollen Konsequenzen haben. Restaurants, Museen oder Einkaufspassagen müssen mit Schließung rechnen, wenn dort gegen die Pflicht zum Verhüllen der Haare verstoßen wird.

Foto: Hamed Malekpour, Tasnim News Agency, via Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY 4.0

Die Konservativen schlagen zurück

Das Gesetz wird seit Monaten kontrovers diskutiert und von vielen Seiten kritisiert. Einflussreiche Konservative fordern noch härtere Strafen.

„Islamische Kleidungsregeln“ seien eine religiöse Pflicht und Verstöße dagegen keine Ordnungswidrigkeit. Politiker aus dem Reformlager hingegen forderten Lockerungen als Antwort auf die gesellschaftlichen Umbrüche.

Unterdessen wurde ein Schauspieler nach Kritik an der gewaltsamen Durchsetzung der Kopftuchpflicht festgenommen. Der Schauspieler Mohammed Sadeghi hatte ein Video veröffentlicht, in dem er das gewaltsame Vorgehen gegen Frauen kritisierte, die sich nicht an die Kleidervorschriften halten.

Seit mehr als 40 Jahren gilt im Iran die Kopftuchpflicht infolge der Islamischen Revolution. Schon vor Jahrzehnten demonstrierten zahlreiche Frauen dagegen. Die Kopftuchpflicht gilt als eine der ideologischen Grundsäulen der Islamischen Republik. Auch deshalb gilt eine Lockerung oder Abschaffung als unwahrscheinlich.

,

Berlin und das Kopftuch – alles andere als neutral

Kopftuch Berlin Schule

Welchen Ausgang der Streit um Kopftuch und Neutralitätsgesetz in Berlin nimmt, hängt von einer künftigen Koalition ab. (iz). Am 12. Februar wurde in Berlin – dieses Mal mit weniger Fehlern […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ – Onlineabo, Kombi Print & IZ+ or Das IZ-Förder-Abo können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

,

Berlin: Welche Themen beschäftigten die Muslime 2022?

Berlin Rassismus Plakate Neukölln

Berliner MuslimInnen haben als Bürger mit den gleichen Aufgaben wie der Rest zu kämpfen. Die Stadt an der Spree stöhnt unter Rekordmieten, knappem Wohnraum, Parkplatzmangel, einer scheinbar überforderten Verwaltung und […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ – Onlineabo, Kombi Print & IZ+ or Das IZ-Förder-Abo können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

, ,

Berliner Parteien uneins über Neutralitätsgesetz

Neutralitätsgesetz Berlin Kopftuch

Nach der erfolglosen Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin werden die Forderungen nach einer Novellierung seines Neutralitätsgesetzes lauter.

Berlin (KNA). Uneins sind die Positionen in der Landespolitik darüber, wie sehr eine Neuregelung etwa muslimische Lehrerinnen beim Tragen eines Kopftuchs einschränken darf. Die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Cornelia Seibeld, wertete die Entschluss des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag „als klaren Auftrag, dieses Gesetz so fortzuentwickeln, dass es rechtssicher wird“. Der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Orkan Özdemir, verwies auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag mit Grünen und Linkspartei, das Gesetz in Abhängigkeit von der Rechtsprechung in Karlsruhe anzupassen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Damit bleibt es bei einem Urteil des höchsten deutschen Verfassungsgerichts von 2015, dass solche Verbote religiöser Symbole im Bildungsbereich nur dann zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.

Seibeld betonte zugleich, dass die CDU weiter zum Ziel des bestehenden Neutralitätsgesetzes stehe. „Es kann nicht geduldet werden, wenn religiöse Symbole wie das islamische Kopftuch in staatlichen Einrichtungen demonstrativ zur Schau gestellt werden. Das würde den Frieden und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gefährden“, so die CDU-Sprecherin. Auch die AfD-Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker forderte eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit, „das Neutralitätsgesetz zu erhalten und Schüler vor religiöser Indoktrination zu bewahren“.

Die Sprecherin für Antidiskriminierung der Grünen-Fraktion, Tuba Bozkurt, erklärte, nach dem Entschluss des Bundesverfassungsgerichts gebe es „eine große Erleichterung in religiösen Communitys“. Sie rief dazu auf, die rechtlichen Konsequenzen so schnell wie möglich zu ziehen.

Auch die Sprecherin für Antidiskriminierung der Linksfraktion, Elif Eralp, verlangte, die Vorschriften des Neutralitätsgesetzes für das Lehrpersonal sofort abzuschaffen. Die Schulen müssten ihre weltanschaulich-religiöse Neutralität durch „pädagogische Maßnahmen jenseits von Bekleidungsvorschriften sicherstellen“.

Auch der Zentralrat der Muslime kritisierte das bestehende Neutralitätsgesetz scharf. „Es infiltriert verfassungswidrige und gegenüber den muslimischen Frauen diskriminierende Elemente mit ein, die neben der Religionsfreiheit auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau untergraben“, so der Zentralrats-Vorsitzende Aiman Mazyek.

,

Neutralitätsgesetz: Berlin erfolglos mit Verfassungsbeschwerde zum Kopftuch

Karlsruhe/Berlin (KNA). Muslimischen Lehrerinnen in Berlin darf nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde des Landes gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot „ohne Begründung nicht zur Entscheidung an“. Dies teilte das Gericht am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Entsprechend muss nun das Berliner Neutralitätsgesetz geändert werden.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt hatte am 27. August 2020 das Berliner Gesetz mit Verweis auf die Religionsfreiheit für grundgesetzwidrig erklärt. Das Land reichte dagegen im Februar 2021 eine Verfassungsbeschwerde ein.

Bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags im November 2021 kündigte die Grünen-Politikerin Bettina Jarasch, derzeit Berliner Bürgermeisterin und Umweltsenatorin, eine Änderung des Neutralitätsgesetzes an, falls das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung von 2015 bleibe. Karlsruhe hatte damals entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.

Das seit 2005 geltende Neutralitätsgesetz ist die in Deutschland weitestgehende Regelung. Unter Verweis auf die Neutralität des Staates untersagt sie bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung. Unter welchen politischen Verhältnissen das Gesetz nun geändert werden kann, ergibt sich erst nach der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhauses am 12. Februar.

, ,

Erdoǧan will per Verfassungsänderung das Kopftuchtragen schützen

Istanbul (dpa). Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoǧan will das Recht auf Kopftuchtragen mit Hilfe der Opposition in der Verfassung verankern. „Lasst uns eine Lösung auf der Verfassungsebene finden, nicht auf der gesetzlichen“, sagte Erdoǧan am Mittwoch in Ankara bei einer Versammlung seiner islamisch-konservativen AK-Partei.

Zuvor hatte der türkische Oppositionsführer Kemal Kılıçdaroğlu einen Gesetzesentwurf dem Parlament vorgelegt, der das Recht auf Kopftuchtragen in öffentlichen Behörden und Einrichtungen garantieren soll. Es sollen demnach Frauen bei ihrer Kleiderwahl nicht in ihren Grundrechten eingeschränkt werden.

Der Text, der dem Parlament vorgelegt wurde, sei weit davon entfernt, das Problem in all seinen Dimensionen zu erfassen, kritisierte Erdogan. Das Staatsoberhaupt warf der Opposition „Heuchelei“ vor, weil es in der Vergangenheit das Verdienst seiner Regierungspartei gewesen sei, solche Rechte zu sichern. Die AKP, die seit 2002 an der Macht ist, hatte ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen schrittweise aufgehoben.

Kılıçdaroğlu überraschte mit seiner Initiative, weil seine Partei, die sozialdemokratische CHP, traditionell die Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen (Säkularismus) als eine der Grundfesten der türkischen Republik hochhält. Beobachter gehen davon aus, dass der Oppositionsführer Wähler aus dem traditionellen Milieu Erdogans für seine Partei gewinnen möchte. Die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen sind für den kommenden Juni angesetzt. Der Wahlkampf nimmt zunehmend Fahrt auf.

, ,

Berlin: Expertenkommission gegen antimuslimischen Rassismus fordert Abschaffung des Neutralitätsgesetzes

Berlin (KNA). Eine Expertenkommission gegen antimuslimischen Rassismus fordert laut einem Medienbericht die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes in Berlin. Das Gesetz sei eine „systematische und institutionalisierte Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch“ und damit ein Beispiel für die „institutionelle und strukturelle Praxis des antimuslimischen Rassismus“, schreibt die Kommission in ihrem Abschlussbericht, wie der rbb am Donnerstag berichtete.

Das Berliner Neutralitätsgesetz gilt seit 2005 und verbietet weitgehend das Tragen religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes, vor allem in der Justiz und im Bildungswesen. Es ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen 2020 für verfassungswidrig erklärt. Dagegen reichte das Land Berlin eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die Karlsruhe noch nicht entschieden hat.

Die „Expertenkommission antimuslimischer Rassismus“ wurde 2021 als Reaktion auf den Terroranschlag in Hanau eingesetzt. Sie übergibt an diesem Donnerstag die Handlungsempfehlungen an den Senat als Auftraggeber. Sie sollen demnach auf der Website der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung veröffentlicht werden. „Der Berliner Senat wird sich mit den Empfehlungen befassen und sie in die Weiterentwicklung seiner Präventions-Maßnahmen einbeziehen“, erklärte die Senatorin für Antidiskriminierung, Lena Kreck (Linke).

An der Expertenkommission beteiligt waren Vertreter der Evangelischen Hochschule Berlin, der Alice Salomon Hochschule, der Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage, des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung sowie Delegierte des „Islamforum Berlin“.

Weiter beklagen die Kommissionsmitglieder in dem Bericht laut rbb, dass bei der Aufnahme von Straftaten durch die Polizei antimuslimische Motive zu oft übersehen, nicht verstanden oder ignoriert würden. Zudem betrachtet die Kommission die Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch. Die Beobachtung von muslimischen Personen und Organisationen durch die Behörde komme dabei häufig einer Vorverurteilung gleich, heißt es. Entsprechend solle ein „Sonderbeauftragter für Rassismuskritik“ im Verfassungsschutz installiert werden.