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Berlins Justizsenatorin sieht im umstrittenen Neutralitätsgesetz Diskriminierung von Muslimen

Foto: Sandro Halank, via Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY-SA 4.0

Berlin (KNA). Der Berliner Senat will verstärkt gegen antimuslimischen Rassismus vorgehen. Es gehe darum, die „strukturelle Diskriminierung“ von Musliminnen und Muslimen zu erkennen und zu beseitigen, erklärte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) am Mittwoch, den 05.10.2022, im Abgeordnetenhaus. „Ein wichtiger Schritt dazu ist die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes.“

Kreck sprach bei einer Anhörung des Rechtsausschusses zu den „Handlungsempfehlungen“, die eine Fachkommission vor einem Monat im Auftrag des Senats vorgelegt hatte. Die Staatssekretärin Vielfalt und Antidiskriminierung, Saraya Gomis (parteilos), kündigte an, der Senat wolle die Arbeit der Kommission in erweiterter Form fortführen und finanziell so ausstatten, dass Studien zu dem Problemfeld möglich seien.

Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet weitgehend das Tragen religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes, vor allem in Polizei, Justizdienst und im Bildungsbereich. Es ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Das Bundesarbeitsgericht hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen 2020 für verfassungswidrig erklärt. Dagegen reichte das Land Berlin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die noch nicht entschieden ist.

Die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes ist eine zentrale Forderung der Fachkommission, die 2021 als Reaktion auf den fremdenfeindlichen Terroranschlag in Hanau eingesetzt wurde. Dem Gremium gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Evangelischen Hochschule Berlin, der Alice Salomon Hochschule, der „Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage“, des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung sowie Delegierte des „Islamforums Berlin“ an.

Tuisa Hilft - Kurban

Vor dem Ausschuss forderten das Kommissionsmitglied Lydia Nofal vom Islamforum und weitere Fachleute unter anderem mehr Fort- und Weiterbildung bei Polizei und Justiz sowie einen Sonderbeauftragten beim Verfassungsschutz, die sich mit antimuslimischem Rassismus befassen. Zudem traten sie für eine stärkere Förderung muslimischer Kulturangebote und für Maßnahmen gegen antimuslimische Tendenzen in der Bildungsarbeit ein.