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Berlin und das Kopftuch – alles andere als neutral

Kopftuch Berlin Schule

Welchen Ausgang der Streit um Kopftuch und Neutralitätsgesetz in Berlin nimmt, hängt von einer künftigen Koalition ab. (iz). Am 12. Februar wurde in Berlin – dieses Mal mit weniger Fehlern […]

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Berliner Parteien uneins über Neutralitätsgesetz

Neutralitätsgesetz Berlin Kopftuch

Nach der erfolglosen Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin werden die Forderungen nach einer Novellierung seines Neutralitätsgesetzes lauter.

Berlin (KNA). Uneins sind die Positionen in der Landespolitik darüber, wie sehr eine Neuregelung etwa muslimische Lehrerinnen beim Tragen eines Kopftuchs einschränken darf. Die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Cornelia Seibeld, wertete die Entschluss des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag „als klaren Auftrag, dieses Gesetz so fortzuentwickeln, dass es rechtssicher wird“. Der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Orkan Özdemir, verwies auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag mit Grünen und Linkspartei, das Gesetz in Abhängigkeit von der Rechtsprechung in Karlsruhe anzupassen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Damit bleibt es bei einem Urteil des höchsten deutschen Verfassungsgerichts von 2015, dass solche Verbote religiöser Symbole im Bildungsbereich nur dann zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.

Seibeld betonte zugleich, dass die CDU weiter zum Ziel des bestehenden Neutralitätsgesetzes stehe. „Es kann nicht geduldet werden, wenn religiöse Symbole wie das islamische Kopftuch in staatlichen Einrichtungen demonstrativ zur Schau gestellt werden. Das würde den Frieden und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gefährden“, so die CDU-Sprecherin. Auch die AfD-Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker forderte eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit, „das Neutralitätsgesetz zu erhalten und Schüler vor religiöser Indoktrination zu bewahren“.

Die Sprecherin für Antidiskriminierung der Grünen-Fraktion, Tuba Bozkurt, erklärte, nach dem Entschluss des Bundesverfassungsgerichts gebe es „eine große Erleichterung in religiösen Communitys“. Sie rief dazu auf, die rechtlichen Konsequenzen so schnell wie möglich zu ziehen.

Auch die Sprecherin für Antidiskriminierung der Linksfraktion, Elif Eralp, verlangte, die Vorschriften des Neutralitätsgesetzes für das Lehrpersonal sofort abzuschaffen. Die Schulen müssten ihre weltanschaulich-religiöse Neutralität durch „pädagogische Maßnahmen jenseits von Bekleidungsvorschriften sicherstellen“.

Auch der Zentralrat der Muslime kritisierte das bestehende Neutralitätsgesetz scharf. „Es infiltriert verfassungswidrige und gegenüber den muslimischen Frauen diskriminierende Elemente mit ein, die neben der Religionsfreiheit auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau untergraben“, so der Zentralrats-Vorsitzende Aiman Mazyek.

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Neutralitätsgesetz: Berlin erfolglos mit Verfassungsbeschwerde zum Kopftuch

Karlsruhe/Berlin (KNA). Muslimischen Lehrerinnen in Berlin darf nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde des Landes gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot „ohne Begründung nicht zur Entscheidung an“. Dies teilte das Gericht am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Entsprechend muss nun das Berliner Neutralitätsgesetz geändert werden.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt hatte am 27. August 2020 das Berliner Gesetz mit Verweis auf die Religionsfreiheit für grundgesetzwidrig erklärt. Das Land reichte dagegen im Februar 2021 eine Verfassungsbeschwerde ein.

Bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags im November 2021 kündigte die Grünen-Politikerin Bettina Jarasch, derzeit Berliner Bürgermeisterin und Umweltsenatorin, eine Änderung des Neutralitätsgesetzes an, falls das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung von 2015 bleibe. Karlsruhe hatte damals entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.

Das seit 2005 geltende Neutralitätsgesetz ist die in Deutschland weitestgehende Regelung. Unter Verweis auf die Neutralität des Staates untersagt sie bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung. Unter welchen politischen Verhältnissen das Gesetz nun geändert werden kann, ergibt sich erst nach der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhauses am 12. Februar.

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Berlins Justizsenatorin sieht im umstrittenen Neutralitätsgesetz Diskriminierung von Muslimen

Berlin (KNA). Der Berliner Senat will verstärkt gegen antimuslimischen Rassismus vorgehen. Es gehe darum, die „strukturelle Diskriminierung“ von Musliminnen und Muslimen zu erkennen und zu beseitigen, erklärte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) am Mittwoch, den 05.10.2022, im Abgeordnetenhaus. „Ein wichtiger Schritt dazu ist die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes.“

Kreck sprach bei einer Anhörung des Rechtsausschusses zu den „Handlungsempfehlungen“, die eine Fachkommission vor einem Monat im Auftrag des Senats vorgelegt hatte. Die Staatssekretärin Vielfalt und Antidiskriminierung, Saraya Gomis (parteilos), kündigte an, der Senat wolle die Arbeit der Kommission in erweiterter Form fortführen und finanziell so ausstatten, dass Studien zu dem Problemfeld möglich seien.

Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet weitgehend das Tragen religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes, vor allem in Polizei, Justizdienst und im Bildungsbereich. Es ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Das Bundesarbeitsgericht hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen 2020 für verfassungswidrig erklärt. Dagegen reichte das Land Berlin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die noch nicht entschieden ist.

Die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes ist eine zentrale Forderung der Fachkommission, die 2021 als Reaktion auf den fremdenfeindlichen Terroranschlag in Hanau eingesetzt wurde. Dem Gremium gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Evangelischen Hochschule Berlin, der Alice Salomon Hochschule, der „Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage“, des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung sowie Delegierte des „Islamforums Berlin“ an.

Vor dem Ausschuss forderten das Kommissionsmitglied Lydia Nofal vom Islamforum und weitere Fachleute unter anderem mehr Fort- und Weiterbildung bei Polizei und Justiz sowie einen Sonderbeauftragten beim Verfassungsschutz, die sich mit antimuslimischem Rassismus befassen. Zudem traten sie für eine stärkere Förderung muslimischer Kulturangebote und für Maßnahmen gegen antimuslimische Tendenzen in der Bildungsarbeit ein.

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Berlin: Expertenkommission gegen antimuslimischen Rassismus fordert Abschaffung des Neutralitätsgesetzes

Berlin (KNA). Eine Expertenkommission gegen antimuslimischen Rassismus fordert laut einem Medienbericht die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes in Berlin. Das Gesetz sei eine „systematische und institutionalisierte Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch“ und damit ein Beispiel für die „institutionelle und strukturelle Praxis des antimuslimischen Rassismus“, schreibt die Kommission in ihrem Abschlussbericht, wie der rbb am Donnerstag berichtete.

Das Berliner Neutralitätsgesetz gilt seit 2005 und verbietet weitgehend das Tragen religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes, vor allem in der Justiz und im Bildungswesen. Es ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen 2020 für verfassungswidrig erklärt. Dagegen reichte das Land Berlin eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die Karlsruhe noch nicht entschieden hat.

Die „Expertenkommission antimuslimischer Rassismus“ wurde 2021 als Reaktion auf den Terroranschlag in Hanau eingesetzt. Sie übergibt an diesem Donnerstag die Handlungsempfehlungen an den Senat als Auftraggeber. Sie sollen demnach auf der Website der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung veröffentlicht werden. „Der Berliner Senat wird sich mit den Empfehlungen befassen und sie in die Weiterentwicklung seiner Präventions-Maßnahmen einbeziehen“, erklärte die Senatorin für Antidiskriminierung, Lena Kreck (Linke).

An der Expertenkommission beteiligt waren Vertreter der Evangelischen Hochschule Berlin, der Alice Salomon Hochschule, der Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage, des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung sowie Delegierte des „Islamforum Berlin“.

Weiter beklagen die Kommissionsmitglieder in dem Bericht laut rbb, dass bei der Aufnahme von Straftaten durch die Polizei antimuslimische Motive zu oft übersehen, nicht verstanden oder ignoriert würden. Zudem betrachtet die Kommission die Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch. Die Beobachtung von muslimischen Personen und Organisationen durch die Behörde komme dabei häufig einer Vorverurteilung gleich, heißt es. Entsprechend solle ein „Sonderbeauftragter für Rassismuskritik“ im Verfassungsschutz installiert werden.

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Berliner Koalition will Neutralitätsgesetz von Urteil abhängig machen

Berlin (KNA). Die Berliner rot-grün-rote Koalition will den Bestand des geltenden Neutralitätsgesetzes von einem noch ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts abhängig machen. Man wolle abwarten, „was dabei rauskommt und diese Rechtsprechung dann entsprechend umsetzen“, sagte Grünen-Politikerin Bettina Jarasch am Montag bei der Vorstellung des neuen Koalitionsvertrags in Berlin. Darin heißt es: „Die Koalition passt das Berliner Neutralitätsgesetz in Abhängigkeit von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an.“

Falls das Verfassunggerichtsurteil die Entscheidung von 2015 zum Thema Kopftuch bei Lehrerinnen fortschreibe, solle das Berliner Neutralitätsgesetz geändert werden, so Jarasch. „Dann kann es kein pauschales Kopftuchverbot von Lehrkräften im Schuldienst geben.“ Wenn das Verfassungsgericht zu einer anderen Entscheidung komme, bleibe das Neutralitätsgesetz bestehen.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen, wie es nach dem Neutralitätsgesetz in Berlin gefordert ist, vergangenes Jahr für verfassungswidrig erklärt. Dagegen reichte das Land Berlin im Februar eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die Karlsruhe noch nicht entschieden hat.

Das seit 2005 geltende Gesetz ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Sie untersagt bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur dann zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.

Bei der SPD und den Grünen müssen im Dezember noch Parteitage über den Entwurf des Koalitionsvertrages abstimmen. Die Linke startet einen Mitgliederentscheid, der bis zum 17. Dezember dauern soll.