Göttingen (GfbV). Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) wirft der Volkswagen AG vor, sich mit fadenscheinigen Erklärungen aus der Verantwortung für die verheerende menschenrechtliche Lage in Xinjiang / Ostturkestan zu ziehen. In den Medien ließ sich Volkswagens China-Chef Stephan Wöllenstein kürzlich mit der Aussage zitieren, Zwangsarbeit könne für Volkswagen kein Thema sein.
„Das Volkswagen-Werk in Urumtschi ist aber keine Insel der Glückseligen, auf der die Unterdrückung der muslimischen Minderheiten und Nationalitäten keine Rolle spielt“, erinnert Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „Anstatt sich für ein Ende der Zwangsarbeit und die Befreiung der Internierten auszusprechen, fabuliert Volkswagen von einem Verhaltenskodex, dessen bloße Existenz das Unternehmen offenbar reinwaschen soll.“ Ob Volkswagen gewillt und in der Lage sei, mögliche Zwangsarbeit in seinen Lieferketten zu erkennen und unterbinden, dürfe angesichts der Unterwürfigkeit der Konzernführung gegenüber dem chinesischen Regime zumindest als fraglich gelten.
Denn mit seinem fortgesetzten Engagement in der westchinesischen Provinz unterstütze der Automobilkonzern das staatliche Narrativ der Harmonie und wirtschaftlichen Erfolge in Xinjiang. „Natürlich weiß man auch in der Chefetage von Volkswagen, dass Kinder von ihren Eltern getrennt, Uigurinnen zwangssterilisiert und Hunderttausende zur Arbeit in der Textilbranche und anderswo gezwungen werden“, erklärt Causevic. „Doch um sich mit den Machthabenden in Peking gutzustellen, versuchen die Automobil-Manager diese Verbrechen wo immer möglich kleinzureden und unter den Teppich zu kehren.“
Auf diese Weise machten sich viele Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen zu Komplizen des chinesischen Unrechtsregimes. „Manche Firmen halten sich aus eigenem Antrieb an menschenrechtliche Sorgfaltspflichten – Volkswagen gehört offensichtlich nicht dazu“, so Causevic. Auf einen Kompromiss zum Lieferkettengesetz, dass alle Unternehmen verpflichten würde, Verantwortung zu übernehmen und sicherzustellen, dass ihre Produkte unter fairen Umständen entstanden sind, habe sich die Bundesregierung zwar im Februar 2021 geeinigt, aber das Gesetz muss noch durch das Kabinett und vom Bundestag beschlossen werden. Ein gut gemachtes Lieferkettengesetz könne die menschenrechtliche Lage weltweit deutlich verbessern.