Verfassungsschutz geht von rund 2.600 Terroristen mit muslimischem Hintergrund aus

Foto: Achim Melde, Deutscher Bundestag

Berlin/Köln (KNA). Das Bundesamt für Verfassungsschutz schätzt das islamistisch-terroristische Potenzial in Deutschland auf derzeit 2.060 Personen. Insgesamt geht die Kölner Behörde von bundesweit mehr als 28.000 „Islamisten“ aus. Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang versicherte, die Sicherheitsbehörden bearbeiteten mit vereinten Kräften weiter viele Gefährdungen und klärten die islamistische Szene auf.

Laut einer Umfrage Zeitungsgruppe unter den 16 Bundesländern sitzen weit mehr als 100 dieser Personen in deutschen Gefängnissen ein, darunter 12 in Niedersachsen, 17 plus 16 Untersuchungsgefangene in NRW sowie in Bayern 31 plus weitere 27 Verdachtsfälle. Aus Baden-Württemberg hieß es, man beobachte „vorsorglich“ 17 Gefangene „wegen entsprechender Auffälligkeiten oder Hinweise“.

Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) forderte die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen für Rückführungen nach Syrien oder in Drittstaaten zu schaffen. „Wer in unserem Land schwere Straftaten bis hin zu Mord begeht oder als Gefährder auftritt, kann doch nicht allen Ernstes erwarten, dass er bei uns Hilfe oder Schutz findet“, sagte er den Funke-Zeitungen. Der Schutz der Bevölkerung habe „oberste Priorität“.

Die Innenministerkonferenz hatte zuletzt im Frühjahr erneut den generellen Abschiebestopp nach Syrien verlängert. Der Abschiebestopp dürfe „kein Freibrief für gewalttätige und bereits verurteilte Straftäter sein“, so Herrmann.

Nach dem Anschlag von Dresden forderten auch weitere Innenpolitiker, dass Terroristen nach Verbüßen ihrer Strafe sofort in ihr Heimatland abgeschoben werden dürfen – unabhängig davon, ob dort Krieg herrsche. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte der „Bild“-Zeitung: „Wer einen terroristischen Anschlag verübt, hat sein Gastrecht verwirkt.“ Allerdings müssten zuvor „alle rechtlichen Fragen“ geklärt werden.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) schlug eine Zwischenlösung vor. Zunächst müssten solche Täter vor die deutsche Gerichtsbarkeit kommen und aus der Abschiebehaft unmittelbar abgeschoben werden, sobald „die Möglichkeit einer Rückführung besteht“.