Plädoyer für die Ausweitung eines bewährten Modells auf neue Verhältnisse. Von Mathias Kortmann
Das deutsche Religionsverfassungsrecht kennt eine bewährte Form der Kooperation zwischen religiösen Organisationen und dem Staat. Anders als in Systemen mit einer strikten Trennung nehmen ÂreligiöÂse Organisationen dabei nicht nur ÂselteÂner […]