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Frankreich: erneut Proteste gegen Sondergesetze am Wochenende

(Agenturen/iz). Seit der ersten Formulierung eines Gesetzes gegen „religiösen Separatismus“ hält die Kritik durch und Debatte unter Frankreichs Muslim*nnen, Migrantenorganisationen sowie Menschenrechtsorganisationen aus dem In- und Ausland an. Am 16. Februar stimmte die Nationalversammlung dem Gesetz zu, das am 30. März vor dem Senat diskutiert werden soll.

Befürworter*nnen der umstrittenen Regelung sagen, sie sei nötig, um dem zu begegnen, was Präsident Emmanuel Macron als „islamistischen Separatismus“ bezeichnete. Es gehe um den Schutz des laizistischen Systems in Frankreich.

Kritiker*nnen warfen dem Vorhaben vor, dass der Entwurf ein politisches Manöver von Macron sei, um Unterstützung von konservativen und rechtsextremen Wählern vor den Präsidentschaftswahlen im nächsten Jahr zu gewinnen. Bei diesen dürfte er wieder von Marine Le Pen, der rechtsextremen Führerin der Nationalen Sammlungsbewegung, herausgefordert werden.

Am letzten Wochenende gingen Bürger*nnen des Landes in Großstädten wie Paris, Lille, Straßburg und Lyon auf die Straße. In Paris zogen Demonstran*nnen nach Mobilisierung durch verschiedene Antidiskriminierungs-NGOs durch die Straßen.

Nach Ansicht von Omar Slaouti, dem Organisator der Kundgebung, ziele die französische Regierung auf Muslime ab und schränke die islamische Praxis ein. „Das ist zu viel.“ Er kündigte weitere Proteste an. Anstatt die multiplen Krisen des Landes zu lösen, richte Macron die politische Wut im Land gegen eine Minderheit. Bei einer Demonstration im Februar sagte ein Teilnehmer der Nachrichtenagentur The Associated Press: „Es ist nicht gut, auf eine ganze Gemeinschaft einzuschlagen, weil eine Person eine schreckliche Tat beging.“

Expert*nnen in den USA wie das Fachmagazin „Foreign Policy“ beurteilen die Bemühungen als Teil eines weiteren Trends in mehreren europäischen Ländern. Dazu gehöre beispielsweise die jüngst erfolgreiche Schweizer Volksabstimmung zum Verbot der Gesichtsverhüllung durch Muslim*nnen. Ironischerweise habe dieses spezifische Verbot seinen Ausgang in Frankreich genommen.