Nürnberg (KNA). Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) und Islamwissenschaftler fordern einen flächendeckenden Islamischen Unterricht in Bayern. Der bis 2019 laufende Modellversuch dürfe nicht zur Dauerlösung werden, sagte BLLV-Vorsitzende Simone Fleischmann am Freitag in Nürnberg. Es brauche nun eine klare politische Entscheidung, forderte Tarek Badawia, Professor am Lehrstuhl für Islamische Religionspädagogik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) erklärte am Freitag, über das weitere Vorgehen werde rechtzeitig entschieden.
Sowohl Badawia als auch Spaenle verwiesen auf positive Ergebnisse einer ersten Evaluation. „Fest steht, dass muslimische Eltern den Islamischen Unterricht akzeptieren und ihre Kinder dorthin schicken“, so der Professor auf einem Studientag von FAU und BLLV mit rund 120 Teilnehmern. Der Minister bezeichnete den 2009 gestarteten Modellversuch als „erfolgreiches Angebot“ für die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben wie auch für die Erziehung zu den Werten des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung. Es wirke zudem gesellschaftlich-integrativ.
Derzeit besuchen nach Angaben des Ministeriums rund 15.500 Schülerinnen und Schüler an mehr als 330 Schulen den Islamischen Unterricht in deutscher Sprache. „90.000 warten aber noch auf ein solches Angebot“, kritisierte Badawia. Dafür müssten auch die Kapazitäten der Lehrerausbildung ausgeweitet werden, forderte Fleischmann. Nötig sei ein vollwertiger Studiengang. Dazu wollen die Veranstalter des Studientags eine entsprechende Petition an den Landtag richten. Bemängelt wurde zudem, dass der Modellcharakter zu befristeten Verträgen führe. Es sei auch unzumutbar, dass Lehrer derzeit parallel an acht oder mehr Schulen unterrichten müssten.
Bisher wird die universitäre Ausbildung für Lehrer nur als Erweiterungsfach angeboten. Dabei ist die Universität Erlangen-Nürnberg der einzige Standort in Bayern. Der Islamische Unterricht ist kein konfessioneller Religionsunterricht. Die Inhalte werden in staatlicher Verantwortung von der FAU und dem Kultusministerium erstellt. Dabei werden auch die Eltern eingebunden. Ein nach Schularten differenzierter Lehrplan werde derzeit erarbeitet, so das Ministerium.
Einen islamischen Religionsunterricht nach Maßgabe des Grundgesetzes müsste eine islamische Religionsgemeinschaft tragen. Diese gibt es bisher nicht. Erst jüngst hatte das Oberverwaltungsgericht Münster einen entsprechenden Anspruch des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland und des Zentralrats der Muslime in Deutschland sowie dementsprechend das Recht auf islamischen Religionsunterricht abgelehnt. In mehreren Bundesländern werden Modelle islamischen Unterrichts unterschiedlicher Ausprägung erprobt und praktiziert.