Österreich: IGGÖ lehnt Pläne zu „Islamgesetz“ ab

Foto: IGGÖ, Facebook

Wien (ots/iz). Ümit Vural, derzeitiger Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), lehnt die Regierungspläne zur Änderung des jetzigen „Islamgesetzes“ (IslamG) ab. Das teilte die Religionsgemeinschaft am 1. Februar per Erklärung mit und hat hierzu eine längere Stellungnahme veröffentlicht.

Bereits im Dezember hatte die Bundesregierung die Novelle (laut ORF-Angaben „im Rahmen eines Anti-Terror-Pakets“) vorgestellt. Sie liegt bis heute zur Begutachtung vor. Mit der veränderten Regelung erhalten die zuständigen österreichischen Behörden größere Durchgriffsrechte auf die IGGÖ sowie angeschlossene Moscheegemeinschaften.

Im Schwerpunkt geht es Wien um die Kontrolle von Verbindungen ins Ausland sowie eine Übersicht, ob das seit 2015 bestehende Verbot von „Auslandsfinanzierung“ eingehalten werde. Darüber hinaus müsse dem zuständigen Kultusamt ein „Imam-Verzeichnis“ vorgelegt werden. Selbst Prediger zu Besuch müssten dokumentiert werden. Die ehemalige SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar bezeichnete die Sondergesetze als „verfassungsrechtlich und rechtsstaatlich höchst problematisch“.

Probleme, die bereits in der Novelle von 2015 angelegt gewesen seien, würden „nur weiter verschärft“. Für Vural fehlen „sinnvolle Verbesserungen“ im neuen Entwurf. „Es wäre aus unserer Sicht verantwortungslos, einem solch unausgegorenen Vorschlag zuzustimmen.“

Im Verhältnis zu vergleichbaren Sondergesetzen für andere Religionsgesetzen sieht die IGGÖ in der Neuform eine Schlechterstellung für die österreichischen Muslime. Darüber hinaus kritisierte die Erklärung inakzeptable Interventionen in das „Grundrecht auf Religionsfreiheit“ sowie die interne Selbstorganisation der Religionsgemeinschaft.

Solle es überhaupt funktionieren können, müsse das IslamG von allen sicherheitsrelevanten und diskriminierenden Elementen befreit werden. Hier müsse „konsequent und stritk“ zwischen Religionsrecht und sicherheitspolizeilicher Ebene unterschieden werden. „Ich möchte explizit festhalten, dass der Kampf gegen Terror und Extremismus nur gemeinsam bewältigt werden kann. Die Novellierung eines Religionsgesetzes im Kontext von Terrorbekämpfung konterkariert indes alle Bemühungen in diese Richtung und erfolgt ausdrücklich gegen den Willen der Islamischen Glaubensgemeinschaft“, sagte der IGGÖ-Chef abschließend.

Kritik kommt auch von der muslimischen Jugend

Die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) kritisierte die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ebenfalls. Die geplanten Änderungen seien „klar gleichheitswidrig und in dieser Form nur für MuslimInnen vorgesehen“. In keinem anderen Gesetz würden Auflösungsgründe, Geldstrafen und die Vorlage von Personenlisten geregelt.

Die staatliche Ermächtigung zur Einschau in Finanzunterlagen sei „zutiefst bedenklich“. Zuletzt habe es „eine derartige staatliche Ermächtigung gegenüber Kirchen- und Religionsgemeinschaften“ mit dem § 4 des Kirchenbeitragsgesetzes 1939 gegeben.

Die Jugendorganisation begrüße die Ablehnung seitens der IGGÖ. „Wir rufen die Regierung dazu auf, das Grundrecht auf Religionsfreiheit – und damit unsere Verfassung – zu wahren.“