Scharfe Regeln im türkischen Antiterror-Gesetz

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Istanbul (dpa). Die türkische Regierung bereitet für die Zeit nach dem Ausnahmezustand neue Anti-Terror-Regularien vor. Einem Gesetzesentwurf zufolge, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen zum Beispiel die Gouverneure zumindest Teile ihrer Machtfülle aus dem Notstand behalten. Sie sind befugt, Menschen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie „die öffentliche Ordnung oder Sicherheit stören“, den Zugang zu bestimmten Orten zu verwehren. Außerdem sollen sie weiter die Versammlungsfreiheit einschränken dürfen. Verdächtige können zwischen 48 Stunden und zwölf Tagen in Polizeigewahrsam gehalten werden – mehr als vor Beginn des Ausnahmezustands.
Der Ausnahmezustand soll in der Nacht auf Donnerstag fristgerecht auslaufen, wie der Sprecher von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan angekündigt hatte. Erdogan hatte den Ausnahmezustand nach dem Putschversuch im Juli 2016 verhängt und sieben Mal verlängert. Dadurch waren Grundrechte eingeschränkt. Zehntausende Menschen wurden inhaftiert, rund 130 000 Staatsbedienstete verloren ihre Arbeit.
Die Regierung schließt weitere Kündigungen offenbar nicht aus – der Entwurf regelt im Detail, wie Richter, Mitglieder der Streitkräfte oder Ministeriumsmitarbeiter entlassen werden können. Wie während des Ausnahmezustands will der Staat all jenen, die wegen Terrorverdachts aus dem Staatsdienst entlassen wurden, weiterhin ihre Pässe entziehen. Außerdem kann der Staat nicht nur von Verdächtigen, sondern auch von Ehepartnern und Kindern „Telekommunikationsinformationen“ einholen.
Einige regierungskritische Medien hatten schon im Vorfeld gewarnt, dass die Regierung mit neuen Regelungen den Ausnahmezustand unter einem anderen Namen permanent machen wolle. Laut Entwurf soll das Gesetz ab Inkrafttreten zunächst drei Jahre gültig sein.