Europa: Die Menschenrechtsorganisation veröffentlicht Bericht über Diskriminierung von Muslimen. Von Sulaiman Wilms

(iz). Manche Organisationen und Einzelpersonen genießen so einen guten Ruf, dass ihre Wortmeldungen gehört werden. Dazu gehört auch die Menschenrechtsorgani­sation Amnesty International, die sich seit Jahrzehnten um die Rechte diskrimi­nierter Menschen bemüht. Umso genau­er sollten die europäischen ­Rechtsstaaten, die im Vergleich zu anderen eine gute Menschenrechtsbilanz haben, hinhören, wenn eine NGO wie Amnesty auf Diskrimierungen von Muslimen hinweist. Eine gute Nachricht gibt es aber für die deutschen Muslime: Im Vergleich zu anderen, ausgewählten EU-Staaten ­wurden der Bundesrepublik keine gesonderten Kapitel gewidmet.

In ihrem Bericht „Choice and Prejudice (Wahlfreiheit und Vorurteil)“ beklagt Amnesty in einem Ende April vorgestellten Bericht die „Diskriminierung von Muslimen in Europa“ und forderte gleichzeitig von der EU und ihren Mitgliedern einen verstärkten Einsatz dage­gen. „Vor allem am Arbeitsplatz oder in der Schule würden Muslime häufig benachteiligt und am Tragen religiöser Kleidung, wie beispielsweise Kopftüchern gehindert“, hieß es in dem am 24. April in Brüssel veröffentlichten Report der Menschenrechtsorganisation. Ein solches Verbot könne zum Ausschluss von muslimischen Mädchen von der Ausbil­dung führen.

Der Amnesty-Bericht befasst sich mit der Situation in Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien und der Schweiz und dokumentiert Beispiele von Diskri­minierung aufgrund von Religion oder Glauben sowie den Einfluss auf das ­Leben von Muslimen. Demnach hätten Belgien, Frankreich und die ­Niederlande die Gesetze gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz noch immer nicht vollständig umgesetzt. „Anstatt, dass gegen ­solche Vorurteile gekämpft wird, schwimmen politische Parteien und öffentliche Vertreter zu oft mit dem Strom, um ­diese Stimmungen auf der Suche nach Wähler­stimmen auszunutzen“, sagte Marco Perolini, der bei Amnesty für Diskriminie­rung zuständig ist.

Namentlich das Tragen von religiösen und kulturellen Symbolen beziehungsweise Bekleidungen sei Teil der Meinungs- und Glaubensfreiheiten. „Und die Rechte stehen allen Glaubensüberzeugungen gleichermaßen zu“, so Perolini.

Neben der Diskriminierung von Indi­viduen beziehungsweise Gruppen steht der Bau von Orten der Anbetung im Blickpunkt des Amnesty-Berichts. „Das Recht zum Bau von Gebetsstätten ist ein Kernelement der Religions- und Glaubensfreiheit, die in einigen europäischen Staaten eingeschränkt wird – trotz der staatlichen Verpflichtung, sie zu schützen, zu respektieren und ihre Erfüllung zu ermöglichen.“

Stichprobe im Breisgau: Zur Lage von Mädchen und Frauen mit Kopftuch auf dem Ausbildungsmarkt

Freiburg/Mainz (iz). Die systematische Diskriminie­rung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt ist inzwischen kein Geheimnis mehr und wird seit Jahren durch zahlreiche Studien und Statistiken eindeutig belegt. Nun wurde vom Xenos-Modellprojekt „Vielfalt bewegt“ eine Studie in Auftrag gegeben, die die direkte und institutionelle Diskriminierung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund beim Zugang zum beruflichen Bildungs­system untersucht und dabei auch die Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Kopftuch unter die Lupe nimmt.

Die Studie „Toleriert und benachteiligt, Jugendliche mit Migrationshintergrund auf dem Ausbildungsmarkt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald“ wurde von Albert Scherr und René Gründer von der Pädagogischen Hochschule Freiburg durchgeführt. Sie entwickelten einen Fragebogen, der allen 1.400 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald registrierten Betrieben zugesandt wurde. 410 Betriebe (= 29 Prozent) Prozent nahmen an der Umfrage teil. Die Autoren der Studie gehen davon aus, dass der große Anteil der Betriebe, die den Frage­bogen nicht beantwortet hatten darauf hinweist, dass die tatsächliche Diskriminierungsbereitschaft in Wirklichkeit noch höher ist, als es die Ergebnisse der Umfrage ergeben letztendlich haben.

Die Chancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, eine Ausbildungsstelle zu bekommen, sind Bildungs­berichten von 2010 zufolge auch bei ­gleicher schulischer Leistung deutlich gerin­ger als für deutsche Bewerber. So gelang­ten 42,9 Prozent der deutschen Jugendlichen mit Hauptschulabschluss direkt in das duale Ausbildungssystem und nur 27.7 Prozent der Migranten mit Hauptschulabschluss.

Diese Daten seien laut Scherr und Gründer als deutliche Belege für eine Diskriminierung bei der Lehrstellenvergabe zu bewerten. Da Jugendliche mit Migrationshintergrund von einem Teil der Betriebe direkt – weil sie Migranten sind – und indirekt – unter anderem aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit – diskriminiert würden, sei davon ­auszugehen, dass die Einstellungspraxis eines relevanten Teils der Betriebe im Gegensatz zu den Vorgaben des Grundgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes steht.

Die Benachteiligung auf dem Arbeits­markt ist eine direkte Fortführung der Benachteiligung im Schulsystem. So verließen 2008 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 64 Prozent der deutschstämmigen Jugendlichen die Schule mit mindestens Mittlerer Reife. Dagegen haben nur 26 Prozent der ausländischen Jugendlichen mit einem mittleren Abschluss oder dem Abitur abgeschlossen. Diese Zahlen sind stellvertretend für ganz Deutschland.

Die Gründe für eine Bevorzugung von deutschen Auszubildenden unterscheiden sich je nach Branchenzugehörigkeit der befragten Betriebe. Aus der Studie geht deutlich hervor, dass sich viele Firmen in Hinblick auf Muslime offen zu einer rechtswidrigen Diskriminierungspraxis bekennen. Auch bewerten 35 Prozent der Betriebe den „kulturellen Hintergrund“ als ein wichtiges Kriterium bei der Lehrstellenvergabe und verwendet damit ein Unterscheidungskriterium, das potenziell zur Benachteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund beiträgt.

220 (also über 50 Prozent) aller Betriebe gaben an, keine Jugendliche mit Migrationshintergrund auszubilden. „Betriebe, die dem Schulabschluss eine sehr große Bedeutung beimessen, bilden zu 10 Prozent häufiger keine Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus, als Betriebe, bei denen der Schulabschluss der BewerberInnen nur ‘eher wichtig’ oder gar ‘eher unwichtig’ ist. Die unzureichende schulische Förderung von SchülerInnen mit Migrationshintergrund führt zu schlechteren Noten, was sich nachteilig auf ihre Ausbildungschancen auswirkt.“ (Scherr/Gründer)

Die Kriterien für die Ablehnung eines Auszubildenden wurden ebenfalls erfragt. 375 Betriebe (91,5 Prozent) würden Azubis ablehnen, die einer rechtsradikalen Gruppe oder Partei (NPD) angehören, 281 (68 Prozent) solche, die polizeilich auffällig geworden seien, 171 Betriebe (41,7 Prozent) würden Frauen oder Mädchen ablehnen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen und 62 (15,1 Prozent) würden Jugendliche ablehnen, die den Islam praktizieren.

Die Ablehnung des Kopftuches war in solchen Branchen häufiger, in denen das Personal eher nach außen tätig ist, und in denen mehr Wert auf das äußere Erscheinungsbild der Angestellten gelegt wird wie in Dienstleistungsbetrieben. „Jugendliche, die den Islam praktizieren, würden bei 20 Prozent der Gastronomiebetriebe und 26 Prozent der ­Betriebe im nichttechnischen Dienstleistungssektor (Banken, Versicherungen) keine Beschäftigung erhalten.“ Die Ablehnung von Frauen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, ist in praktisch ­allen Branchen auffällig hoch. Ein weiteres auffälliges Ergebnis der Studie war auch, dass die Ablehnung von Frauen mit Kopftuch bei kleineren Betrieben größer war, als bei größeren Firmen.

Diese Studie hat erstmals auch deutlich gezeigt, dass die geringeren ­Chancen von Migranten und insbesondere von muslimischen Mädchen mit Kopftuch im Ausbildungssektor nicht nur an ihrer sozialen Herkunft und niedrigeren Schulabschlüssen fest zu machen sind, sondern dass eine verbreitete Bereitschaft zu diskriminierendem Verhalten bei der Auswahl von Auszubildenden in deutschen Betrieben festzustellen ist.

Die Autoren der Studie fordern Informationsangebote, durch die Betriebe für die Problematik der Diskriminierung von Migranten sensibilisiert werden. Auch sollten sie mit Anti-Diskriminierungskonzepten unterstützt werden, um die innerbetriebliche Integrationsbereitschaft zu stärken. Außerdem sollten Firmen angeregt werden, sich mit dem Thema Islam auseinander zu setzen, da insbesondere die Diskriminierung muslimischer Jugendlicher dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG § 1 und § 2, Abs. 3) entgegensteht. Es ist zu hoffen, dass die Ergebnisse dieser Studie auch über den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hinaus bekannt werden und zu einem Umdenken in der deutschen Wirtschaft anregen. Besonders in Hinsicht auf den derzeitigen Fachkräftemangel ist es eine Ironie, dass tausende Jugendliche mit Migrationshintergrund arbeitslos auf der Strasse sitzen, während in deutschen Firmen die Fachkräfte fehlen, die man nun händeringend aus dem Ausland zu rekru­tieren versucht.

Die Studie „Toleriert und benachteiligt Jugendliche mit Migrationshintergrund auf dem Ausbildungsmarkt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald“ ist im Internet unter http://www.xenos-jhw.de/wp-content/uploads/Scherr_Gründer_2011_Toleriert_und_-benachteiligt_final.pdf zu finden. In der Badischen Zeitung vom 21.02.2012 erschien ein Artikel zum Thema.

Ein Kommentar von Aiman A. Mazyek

(iz). Niemand kann das ernsthaft leugnen: Heute sind die über 4 Millionen Muslime in Deutschland eine nicht mehr wegzudenkende gesellschaftliche Gruppe. Deswegen ist die Aussage des Bundespräsidenten richtig. Die eigentliche […]

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