US-Spähaffäre sorgt für Wirbel im Düsseldorfer Al-Kaida-Prozes

Mehrere Anschläge sollen in Deutschland angeblich durch das „Prism“-Programm des US-Geheimdienstes NSA vereitelt worden sein. Das wirft im Düsseldorfer Al-Kaida-Prozess Fragen auf. Wurde ein Anfangsverdacht konstruiert, um die wahre Herkunft der Warnung zu verschleiern?

Düsseldorf (dpa). Die Enthüllungen um das US-Spähprogramm „Prism“ haben die Verteidiger im Düsseldorfer Al-Kaida-Prozess hellhörig gemacht. Seit einem Jahr müssen sich vier mutmaßliche Al-Kaida-Terroristen der „Düsseldorfer Zelle“ im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts verantworten. Die Angeklagten sollen 2011 einen Bombenanschlag in Deutschland vorbereitet haben. Monatelang zog sich der Prozess mit mühevoller Kleinarbeit in die Länge. Doch kaum hat der Senat die Beteiligten in die Sommerpause verabschiedet, sorgt „Prism“ für Zündstoff.

Vor dem Prozess war der US-Geheimdienst CIA als Hinweisgeber genannt worden. Beim Prozessauftakt war dann nur noch von dem ominösen Anruf des inzwischen in Frankfurt vor Gericht stehenden Wuppertalers Emrah E. die Rede, den dieser beim Bundeskriminalamt abgesetzt hatte. Der Anruf soll – gemeinsam mit US-Hinweisen – auch eine Terrorwarnung der Bundesregierung und erhöhte Sicherheitsvorkehrungen in Berlin ausgelöst haben. Inzwischen geht man davon aus, dass Emrah E. zumindest maßlos übertrieben hat, was seine Terror-Kenntnisse angeht.

Bei den Verteidigern hat sich die Vermutung verstärkt, dass das, was ihnen als Auslöser der Ermittlungen präsentiert worden war, falsch ist. „Wir wissen inzwischen, das stimmte von vorn bis hinten nicht“, sagte Verteidiger Johannes Pausch der Nachrichtenagentur dpa über den Inhalt des ominösen Anrufs.

Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen hat dem Bundestags-Innenausschuss berichtet, dass der Hinweis auf die Düsseldorfer Zelle vom US-Geheimdienst NSA kam und „Prism“ zu verdanken sei. Jetzt erwägen die Verteidiger, die Informationen des Verfassungsschutzes als Beweismaterial anzufordern.

„Uns interessiert nun natürlich, ob der Anfangsverdacht auf legale Weise zustande kam, oder ob es sich um Früchte eines verbotenen Baums handelt“, sagt Rechtsanwalt Pausch. Die Bundesanwaltschaft hielt sich bedeckt: „Wir werden dazu in der Hauptverhandlung Stellung nehmen, wenn die Verteidigung entsprechende Anträge stellt“, sagte ein Sprecher in Karlsruhe auf Anfrage. Ein Gerichtssprecher schloss nicht aus, dass die Affäre um Edward Snowden den Terrorprozess nach der Sommerpause einholen wird.

Möglicherweise weiß die Bundesanwaltschaft aber selbst nicht so genau, wie das Verfahren ins Rollen kam: Es lief lange Zeit als „Gefahrenabwehrvorgang“ in der Regie des Bundeskriminalamts – was darauf hindeutet, dass die Verdachtsmomente damals nicht gerichtsverwertbar waren. Ohnehin geben die Geheimdienste in der Regel nicht preis, wie die Informationen erlangt wurden.

Vielleicht widersprechen sich die Angaben auch nur scheinbar und Emrah E. gab mit seinem Anruf zwar den Startschuss, aber „Prism“ den Ermittlern die richtige Richtung.

Um der Wahrheit näher zu kommen, wird das Gericht möglicherweise nach Afrika reisen. Der Senat habe ein Rechtshilfeersuchen an Mauretanien auf den Weg gebracht, sagte ein Gerichtssprecher. Mit einem US-Militärjet sei der einflussreiche Al-Kaida-Stratege Scheich Younis al-Mauretani kürzlich vom US-Stützpunkt Bagram in Afghanistan nach Mauretanien gebracht worden, hatte die „New York Times“ berichtet. Al-Mauretani gilt als Drahtzieher der Düsseldorfer Terrorpläne auf Al-Kaida-Führungsebene.

Man werde mit dem „Schlachten der Hunde“ bald beginnen, soll ihm der Kopf der „Düsseldorfer Zelle“ in einer verschlüsselten Botschaft gehorsam gemeldet haben. Ob es gelingt, den mutmaßliche Hintermann zu vernehmen, sei aber noch „völlig offen“, hieß es in Düsseldorf.

Die vier Angeklagten hatten bis zu ihrer Festnahme wohl noch kein genaues Ziel für einen Bombenanschlag ausgewählt. Drei von ihnen wurden im April 2011 in Düsseldorf festgenommen, als den observierenden Ermittlern die Basteleien der Verdächtigen mit Grillanzündern zu gefährlich wurden. Der vierte Verdächtige wurde Monate später in Bochum aufgespürt. Den Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.