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Zu den Pflichten der Gemeinschaft

Ausgabe 319

islam Seele
Foto: Ammar Asfour, The Eye in Islam

In einem historischen Moment, in dem die globale Zivilisation zunehmend individualisierter wird und soziale Einsamkeit ansteigt, gibt es Bedarf nach einer Neubetrachtung jener Faktoren, die muslimische Gemeinschaft für ihr Gedeihen brauchen. Von Schaikh Yousef Wahb

(Yaqeen Institute). Sie haben nicht nur die Pflicht, Handlungen der Anbetungen wie dem Gebet zu etablieren, sondern müssen auch eine weite Spannbreite anderer wesentlicher sozialer und ökonomischer Dienstleistungen anbieten. Als Gemeinschaft stehen wir in der Verantwortung, nach dem körperlichen, geistigen und spirituellen Wohlergehen des Anderen zu schauen. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, sagte: „Die Beziehung des Gläubigen zu einem anderen Gläubigen sind wie (die Ziegelsteine eines) Gebäudes: jeder stärkt den anderen.“ Das illustrierte er, in dem die Finger seiner Hände verschränkte. Die Vernachlässigung einiger kollektiver Verantwortlichkeiten oder das Versäumnis, den Aufgaben angemessene Prioritäten zu setzen, kann das künftige Wohlergehen einer Community erheblich gefährden.

Religiöse Verpflichtungen haben viele verschiedene Facetten im Recht. Dazu gehören einige, spezifische Handlungen wie die fünfmalig täglichen Gebete. Es gibt aber auch die Wahl zwischen einem Bestand an Pflichtangeboten wie die verschiedenen Möglichkeiten, ein gebrochenes Fasten wieder gut zu machen.

In Hinblick auf die Zeit des Vollzugs, sind einige zeitlich begrenzt. Ein Beispiel dafür wären die begrenzten Zeitfenster für Gebete zu ihrem jeweiligen Zeitpunkt. In Hinblick auf die Träger einer Pflicht muss angemerkt werden, dass es individuelle Obligationen (arab. fard ‘ain) und soziale (arab. fard kifaya) gibt.

Zur Beschreibung von notwendigen und verpflichtenden Handlungen werden häufig die arabischen Begriffe „fard“ und „wadschib“ verwendet. Je nach Standpunkt und Verortung in einer spezifischen Tradition werden sie entweder deckungsgleich benutzt oder verfügen über feine Differenzen.

Juristen haben viele Beweise für die Existenz von Gemeinschaftspflichten gesammelt. Dazu gehörten Qur’anverse in Hinblick auf die Verteilung wesentlicher Verantwortlichkeiten unter den Gemeinschaftsmitgliedern und die soziale Pflicht des Aufrufs zum Guten und der Verhinderung des Schlechten.

Imam As-Subki gehörte zu den Juristen, die eine rechtliche Definition dieser Verantwortlichkeiten formulierten: „Eine wichtige Existenzbedingung, sei sie religiöser oder weltlicher Natur, deren Erfüllung der Gesetzgeber fordert, ohne die Identität des Ausführenden vorzuschreiben, sondern indem er sie als Verpflichtung vorschreibt, da die Handlung notwendigerweise einen Handelnden erfordert“, schrieb er.

Ihr Verständnis fördert ein Gefühl der geteilten Verantwortung unter den Gemeinschaftsmitgliedern ungeachtet ihrer Identität, das religiöse wie das weltliche, öffentliche Interesse hervorzubringen. Wie es mehrheitlich unter Muslimen bekannt ist, bedeutet Fard Kifaja, dass ihre Erfüllung – durch eine unbestimmte Anzahl an Handlungspflichtigen (arab. mukallafin) – alle anderen Mitglieder der Community von ihr entbindet. Wenn niemand dies tut, dann stehen alle Teile einer spezifischen Gemeinschaft in der Pflicht.

Aufgrund des breiten Spektrums bei Anwendungen von gemeinschaftlichen Obligationen haben einige Gelehrte sie nach ihren Vorteilen kategorisiert, andere nach ihren Kontexten. Al-Ghazali beispielsweise übernahm eine dreigeteilte Taxonomie: religiös, weltlich oder gemischt. Auf der anderen Seite akzeptierten Al-Qarafi, As-Subki und Al-Zarkaschi einen Unterschied zwischen: 1.) Was einmalig geleistet werden muss wie die Rettung eines Ertrinkenden und: 2.) Was immer getan werden muss, wenn es nötig wird, wie Totengebete oder die Bildung von Kindern.

Zwischen diesen beiden Gruppen von Diensten kann man den Unterschied zwischen der Erfüllung der gemeinschaftlichen Verantwortung als gelegentliches Ritual oder Dienst und einem ständigen gemeinsamen Interesse feststellen. Diese Taxonomien können helfen, den Grad der Bedeutung jeder Fard Kifaja im Vergleich zu einer anderen zu messen. Es ist unbestreitbar, dass die gemeinschaftliche Obligation, den Gruß eines Muslims zu erwidern, eine andere ist als die Pflicht, Leben zu erhalten oder Überleben zu fördern.

Verteilt über die Rechtsbücher finden sich Beispiele für diese Pflichten oder sie werden in Büchern zu juristischen Maximen wie As-Sujutis „Al-Aschbah wa’an-Nazir“ aufgezählt. Dabei lassen sich verschiedene thematische Schwerpunkte (in verschiedenen Schulen und nach objektiven Zielen) ausmachen. Dazu gehören rituelle Handlungen, soziale Dienstleistungen und Wohlfahrt, der Aufruf zum Guten, Erziehung und Einladung zum Islam, die Verbreitung und Aneignung von Wissen oder bürgerliche Tugenden.

Entgegen dem heutigen Trend zur religiösen Individualisierung sind die Rituale der Anbetung oft gemeinschaftlich vorgesehen. Zwei der bekanntesten Beispiele sind die Bestattung von Toten und Gebet für sie. Ein anderes die Etablierung (mehr als nur die Verrichtung) des Gebets der fünfmal täglichen, am Freitag, den Feiertagen sowie bei einer Mondfinsternis. Andere sind die Bestimmung der Gebetsrichtung, die jährliche Organisation der Hadsch und der gegebenenfalls nötige Moscheebau sowie ihr Unterhalt und Schutz.

Nach Ansicht der sunnitischen Denkschulen gibt es keine Differenz zwischen individuellen und kollektiven Verpflichtungen in Hinblick der Notwendigkeit ihrer Erfüllung. Der Unterschied besteht hingegen in Anbetracht der Mengen, die das leisten müssen. Rechtstheoretiker vertreten zwei unterschiedliche Auffassungen zu den Adressaten der gemeinschaftlichen Verpflichtungen. Die Mehrheit sagt, dass zunächst alle Mukallafin angesprochen werden, da sie alle zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie nicht erfüllt werden. Einige gehen davon aus, dass nur einige angesprochen werden, da die Erfüllung nur einer Schnittmenge die Obligation für alle aufhebt.

Obwohl die Pflichtenlehre in individuelle und kollektive Aspekte unterteilt wurde, kann es möglich werden, dass eine gemeinschaftliche Obligation zu einer persönlichen wird. Gelehrte sind sich einig, dass dieser Fall eintritt, wenn es nur eine Person gibt, die eine solche Obligation erfüllen kann. Muslime im Westen können diesen Punkt leicht nachvollziehen. Wenn beispielsweise nur sehr wenige in einer entfernten Gemeinschaft leben, dann müssen sie eine Vielzahl an Pflichten erfüllen wie die Einrichtung des Gemeinschaftsgebet, die Sichtung des Mondes für verschiedene Akte der Anbetung sowie Unterweisung in und Sammlung der Zakat, Testamenten, Nachlassplanung oder medizinische Entscheidungen über das Lebensende.

Ein anderer Aspekt ist eine Prüfung von Prioritäten. Das ist ein kritisches Unterfangen, über das sich die Verantwortlichen oft uneins sind. Das Fiqh ist ein Spiegelbild unserer Theologie, das unser Verständnis des Qur’an vertieft und es uns ermöglicht, unsere konkurrierenden Verpflichtungen zu ordnen. Es ist möglich, wenn auch unüblich, dass die Prioritäten oder persönlichen Interessen des Einzelnen nicht mit dem übereinstimmen, was als vorrangig angesehen wird. Darüber hinaus ist ein häufiges Problem, mit dem unsere Gemeinschaft ständig konfrontiert ist, der Wettbewerb zwischen Institutionen um Aufgaben, Zuständigkeiten und Positionen. Dies trägt zur Diskussion über Vor- und Nachteile großer Dachorganisationen gegenüber kleineren Basisinitiativen bei, die sich mit Problemen der Gemeinschaft befassen, die von größeren Bewegungen oft vernachlässigt werden.