Berlin (KNA/iz). Nach der Ankündigung einer Verfassungsbeschwerde von Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) gegen das jüngste Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat der CDU-Landesvorsitzende Kai Wegner eine Weiterentwicklung des Neutralitätsgesetzes gefordert. Es müsse „so angepasst werden, dass es weiterhin seine Funktion erfüllt und gleichzeitig den Ansprüchen der Gerichte genügt“, erklärte Wegner am 9. Februar.
Scheeres hatte die von ihr geplante Verfassungsbeschwerde am Dienstag im Senat vorgestellt. Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen, wie es nach dem Neutralitätsgesetz gefordert ist, im vergangenen August für verfassungswidrig erklärt. Beim Gang nach Karlsruhe geht es darum, inwieweit das Berliner Neutralitätsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Das seit 2005 geltende Gesetz ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Sie untersagt bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur dann zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.
Mit Blick auf das Neutralitätsgesetz ist die Berliner rot-rot-grüne Koalition uneins. So vertritt Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die Auffassung, es sei in der gegenwärtigen Form „nicht zu halten“, und plädiert für eine Reform. In der Linkspartei sind die Auffassungen dazu kontrovers.
Bereits vor drei Jahren bezeichnete der Tagesspiegel-Autor Malte Lehming die Regelung der Hauptstadt als „verfassungswidrig“. Es verletze das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Trotz einer neuen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits aus dem Jahre 2015 halten Teile der Berliner Politik an der kritisierten Regelung fest.