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Die Höflichkeiten des Freitags

Ausgabe 308

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(iz). Der Prophetengefährte Abu Lubaba überlieferte vom Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben: „Der Tag des Dschumu’a ist der Meister und der größte unter den Tagen. In Allahs Sicht ist er größer als der Tag des ‘Id Al-Fitr und der Tag des ‘Id Al-Adha.“

In einer anderen Aussage, die von Ibn ‘Abbas berichtet wurde, wird dieser Tag selbst als ein Feiertag (arab. ‘id) beschrieben. Er ist ein Moment der Feier – wenn Freude und Glück auf die Herzen der Gläubigen herabgesandt werden. Er hat viele Geheimnisse und Belohnungen, die Allah für Seine Diener an diesem Tag vorbehalten hat. Um sie zugänglich zu machen, müssen wir aber gewisse Höflichkeiten (arab. adab) beachten.

Dieser Adab hat zwei Aspekte: Einer bezieht sich auf den Freitag (arab. dschumu’a) als solchen, ein anderer auf das Freitagsgebet.

Vor dem Gang zur Moschee sollte man die rituelle Ganzkörperwaschung (arab. ghusl) machen. Das ist mehr als eine vortreffliche Tat, sondern prophetische Gewohnheit vor dem Freitagsgebet. Dieser einfache Akt bringt enorme Belohnung mit sich. Abu Umama überlieferte vom Propheten: „Macht Ghusl am Tag von Dschumu’a. Wer das tut, dem werden die falschen Handlungen zwischen dem letzten und diesem Freitag vergeben (…).“

Es gehört zu den Höflichkeiten, die Zähne zu reinigen, Nägel zu schneiden, den Schnurrbart zu trimmen sowie Scham- und Achselhaare zu entfernen. Abu Huraira berichtete vom Propheten: „Es gibt fünf Dinge, die zur natürlichen Form des Menschen (arab. fitra) gehören – das Stutzen des Schnurrbartes, Nägelschneiden, das Rasieren der Schamhaare, Entfernung der Achselhaare sowie das Zahnholz (arab. siwak).“

Drittens sollten wir unsere beste Kleidung anziehen und viertens Parfüm auftragen. Abu Sa’id Al-Khudri sagte: „Teil der Pflichten des muslimischen Mannes am Tag von Dschmu’ua ist es, das Zahnholz zu nutzen, seine feinsten Kleider zu tragen und Parfüm aufzutragen, wenn er welches besitzt.“ Alle oben genannten Höflichkeiten dienen dazu, sich auf die Reise zum Haus Allahs und auf das ­Treffen mit unserem Herrn vorzubereiten. Es sind belegte Gewohnheiten des Propheten und welche größere Gelegenheit gibt es als den Freitag? Allah selbst sagt im Qur’an: „Kinder Adams, tragt die feinsten Kleider in jeder Moschee.“ (Al-’Araf, Sure 7, 31)

Die fünfte Höflichkeit ist es, sich frühzeitig auf den Weg zur Moschee zu machen. Je zeitiger man dort ist, desto größer ist die Belohnung bei Allah. In einem Hadith sagte der Gesandte Allahs, dass der Segen dessen, der das Haus mit einer Ganzkörperwaschung verlässt, umso ­höher ist, je früher er sich auf den Weg macht.

Dann ist es bevorzugt, dass man zur Moschee läuft. Diese Höflichkeit ist natürlich nur anwendbar, wenn man in ausreichender Nähe des Gebetsortes lebt.

Nach dem Betreten der Moschee sollten wir uns so weit wie möglich nach vorne hinsetzen, ohne dabei die anderen Menschen zu stören oder über ihre Köpfe hinwegzusteigen.

Sobald man einen Platz gefunden hat, sollte man zwei Gebetseinheiten (arab. raka’ats) verrichten. Das gilt aber nur für den Fall, dass der Imam den Gebetsraum noch nicht betreten hat. Zum Adab in der Moschee gehört auch das ange­messene Sitzen, sich nicht hinzufläzen und nicht die Füße in die Gebetsrichtung auszustrecken.

Dieser Moment, wenn wir uns vor dem Auftauchen des Imams in die Moschee setzen, ist eine besondere Zeit. Allah hat Engel vor die Tore der Moschee gestellt und die Handlungen aller Personen darin aufgezeichnet, bis der Imam herauskommt. Dann werden die Bücher geschlossen. Nutzen wir ihn, um unserem Herrn näherzukommen, indem wir aus dem Qur’an rezitieren, uns an Allah ­erinnern und ernsthaft über Seine ­Zeichen nachdenken.

Sobald der Imam zum Minbar geht, sollte jedes Gerede enden. Nicht einmal ein Gruß darf erwidert werden. Mit Beginn seiner Ansprache (arab. khutba) gibt man ihm die volle Aufmerksamkeit; auch die körperliche, sodass man sich ihm zuwendet. Das ist mehr als eine Höflichkeit, sondern Pflicht für jeden Muslim – Männer wie Frauen. Denn die Khutba ersetzt jene zwei Raka’at, die während des Freitagsgebets (im Gegensatz zum normalen Mittagsgebet) nicht verrichtet werden.