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Jurist kritisiert Regelung zum Islam-Unterricht in NRW

Köln (KNA). Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hält die geplante Neuordnung des islamischen Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen von NRW für verfassungswidrig.

Eine im Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition als Ansprechpartnerin des Landes vorgesehene, von den muslimischen Organisationen besetzte Kommission sei „ebenso wie das bisherige Beirats-Modell eine verfassungswidrige Hilfskonstruktion“, schreibt Bertrams im „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag). Die Kommission könne auf Dauer eine Religionsgemeinschaft als Kooperationspartnerin des Staates nicht ersetzen.

Es sei Aufgabe der muslimischen Verbände, die organisatorischen Voraussetzungen für eine entsprechende Religionsgemeinschaft zu schaffen und den Staat bei seinen Bemühungen um einen verfassungsgemäßen Religionsunterricht zu unterstützen. „Doch an Integration ist vielen Islamverbänden augenscheinlich nicht gelegen“, so Bertrams weiter.

Die bislang geltende Übergangsvorschrift für die Organisation des islamischen Religionsunterrichts läuft zum 31. Juli aus. Derzeit besuchen rund 415.000 Schüler muslimischen Glaubens NRW-Schulen. Islamischer Religionsunterricht wird jedoch bislang lediglich für rund 20.000 Schüler an 234 Schulen erteilt.

Positiv hob Bertrams hervor, dass die geplante Kommission staatsfern konstituiert sein soll. Ein Mitbestimmungsrecht des Landes bei der Besetzung entfällt. Stattdessen müssen islamische Organisation, die in dem Gremium mitwirken wollen, einen Vertrag mit dem Land abschließen.