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Kann eine Steuer helfen?

Foto: NBS e.V., Facebook

Berlin (KNA) Über die Weihnachtstage machte ein neues Schlagwort die Runde: „Moscheesteuer“. In Umlauf gebracht von Seyran Ates und anderen. Gemeinden sollten ihre Finanzierung verstärkt selbst organisieren, forderte die Gründerin. Politiker von Union, SPD und Grünen äußerten sich zustimmend zum Vorstoß der Juristin. Wünschenswert sei eine „Emanzipation von ausländischen Geldgebern“, sagte etwa der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU), der „Passauer Neuen Presse“.
Die Idee klingt einleuchtend: Ähnlich wie die Kirchensteuer könnte der Staat für die Moscheegemeinden eine Abgabe einziehen, mit der diese dann wiederum ihren Unterhalt bestreiten. Das Problem: Dafür müssten die Gemeinden beziehungsweise die sie vertretenden muslimischen Verbände als Religionsgemeinschaft und Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden. Das ist Sache der Bundesländer. Bisher gelang das lediglich der vergleichsweise kleinen Ahmadiyya Muslim Jamaat in einigen Bundesländern.
Eine gewisse Signalwirkung auf diesem Feld könnte einem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zukommen. Dorthin zurück verwies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig unlängst ein Verfahren, das der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) angestoßen hatten. Beide Verbände hatten 1994 erstmals einen Antrag auf islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen gestellt. Der dafür notwendige Status einer Religionsgemeinschaft wurde ihnen bis heute allerdings verwehrt – im bevölkerungsreichsten Bundesland behalf man sich mit einer Kompromisslösung, die Mitte 2019 ausläuft.
Erst wenn die Richter in Münster zu dem Schluss kämen, dass die beiden Verbände über „Kompetenz und Autorität in Fragen der religiösen Lehre“ verfügen und zugleich verfassungstreu sind, wäre eine Moscheesteuer überhaupt denkbar. Fraglich ist, ob das der Islamrat und der ZMD überhaupt wollen.
Von einer „Phantomdebatte“ spricht der Grünen-Politiker Volker Beck im „Tagesspiegel“. Die meisten Islamverbände seien wie der deutsch-türkische Moscheeverband Ditib „politisch formierte Organisationen von Religion“ – was einer Anerkennung als Religionsgemeinschaft im Wege stehe. Innerhalb der Deutschen Islamkonferenz müsse geklärt werden, inwieweit die Verbände zu einem grundlegenden Kurswandel bereit seien, so der Lehrbeauftragte am Centrum für religionswissenschaftliche Studien der Universität Bochum.
In der Islamkonferenz wolle man sich mit konkreten Vorgaben zur Finanzierung zurückhalten, erklärte eine Sprecherin des zuständigen Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU). Anstelle einer Steuer gebe es auch einfachere Wege, etwa durch Spenden. Seyran Ates versteht die Moscheesteuer inzwischen als „Arbeitstitel“. Einen konkreten Ansatzpunkt für die weitere Diskussion könne die Almosensteuer („Zakat“) als eine der fünf Säulen des Islam bieten.
Der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek schlug in der „Rheinischen Post“ die Errichtung von Stiftungen mit Spendengeldern vor, um unter anderem die Ausbildung von Imamen in Deutschland zu sichern. Das ist eine oft vorgebrachte Forderung. Auf „Zeit online“ gab der islamische Theologe Mouhanad Khorchide unterdessen zu bedenken, dass eine Steuer nur dann sinnvoll sei, wenn es Kontrollmechanismen dafür gebe, was genau damit finanziert werde in den schätzungsweise 2.700 Moscheen und Gebetshäusern zwischen Flensburg und Passau.
Bleibt davon unabhängig das Problem der Geldzuflüsse aus dem Ausland. Laut Recherchen von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR will die Bundesregierung die Golfstaaten zu mehr Transparenz bei ihren Zuwendungen drängen. Ziel sei es, „in beiderseitigem Interesse eine Förderung von Einrichtungen zu vermeiden, in denen extremistisches Gedankengut verbreitet wird“, so ein Sprecher des Außenamtes.