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Berliner Parteien uneins über Neutralitätsgesetz

Neutralitätsgesetz Berlin Kopftuch
Foto: kagemusha, Adobe Stock

Nach der erfolglosen Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin werden die Forderungen nach einer Novellierung seines Neutralitätsgesetzes lauter.

Berlin (KNA). Uneins sind die Positionen in der Landespolitik darüber, wie sehr eine Neuregelung etwa muslimische Lehrerinnen beim Tragen eines Kopftuchs einschränken darf. Die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Cornelia Seibeld, wertete die Entschluss des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag „als klaren Auftrag, dieses Gesetz so fortzuentwickeln, dass es rechtssicher wird“. Der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Orkan Özdemir, verwies auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag mit Grünen und Linkspartei, das Gesetz in Abhängigkeit von der Rechtsprechung in Karlsruhe anzupassen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Damit bleibt es bei einem Urteil des höchsten deutschen Verfassungsgerichts von 2015, dass solche Verbote religiöser Symbole im Bildungsbereich nur dann zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.

Seibeld betonte zugleich, dass die CDU weiter zum Ziel des bestehenden Neutralitätsgesetzes stehe. „Es kann nicht geduldet werden, wenn religiöse Symbole wie das islamische Kopftuch in staatlichen Einrichtungen demonstrativ zur Schau gestellt werden. Das würde den Frieden und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gefährden“, so die CDU-Sprecherin. Auch die AfD-Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker forderte eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit, „das Neutralitätsgesetz zu erhalten und Schüler vor religiöser Indoktrination zu bewahren“.

Die Sprecherin für Antidiskriminierung der Grünen-Fraktion, Tuba Bozkurt, erklärte, nach dem Entschluss des Bundesverfassungsgerichts gebe es „eine große Erleichterung in religiösen Communitys“. Sie rief dazu auf, die rechtlichen Konsequenzen so schnell wie möglich zu ziehen.

Auch die Sprecherin für Antidiskriminierung der Linksfraktion, Elif Eralp, verlangte, die Vorschriften des Neutralitätsgesetzes für das Lehrpersonal sofort abzuschaffen. Die Schulen müssten ihre weltanschaulich-religiöse Neutralität durch „pädagogische Maßnahmen jenseits von Bekleidungsvorschriften sicherstellen“.

Auch der Zentralrat der Muslime kritisierte das bestehende Neutralitätsgesetz scharf. „Es infiltriert verfassungswidrige und gegenüber den muslimischen Frauen diskriminierende Elemente mit ein, die neben der Religionsfreiheit auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau untergraben“, so der Zentralrats-Vorsitzende Aiman Mazyek.