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Sudan: Mehr internationaler Einsatz für das Land gefordert

sudan

Sudan: Humanitäre Helfer verlangen mehr Geld für Nothilfe, aber auch diplomatischen Druck.

Berlin (KNA) Angesichts der Gewalt in der sudanesischen Stadt El Faschir (oder El Fasher) hat die Hilfsorganisation Aktion gegen Hunger mehr Hilfe für Notleidende und Helfer gefordert.

Das Ausmaß der Vertreibung, der Gefahren für die Zivilbevölkerung und der humanitären Bedarfe sei enorm, teilte der Verein vor einigen Tagen in Berlin mit.

Die internationale Gemeinschaft müsse ihre diplomatischen Bemühungen intensivieren, um den Schutz der verbliebenen Zivilbevölkerung und humanitärer Helfer sowie sichere Wege für Flüchtende zu gewährleisten. Geber sollten flexible Finanzmittel aufstocken.

Auch der Norwegische Flüchtlingsrat (NRC) hat die Gewalt in der sudanesischen Stadt Al-Faschir als „unbeschreiblich“ bezeichnet und die Angriffe der Rapid Support Forces (RSF) auf Zivilisten scharf verurteilt. Die Miliz führe einen „nicht zu rechtfertigenden“ Angriff auf Familien, die versuchen zu fliehen, hieß es in einer Erklärung der Hilfsorganisation.

Zivilisten würden unter Beschuss genommen, Krankenhäuser seien getroffen worden, und auch humanitäre Helfer sowie lokale Freiwillige gerieten ins Visier. Flüchtende berichteten demnach von Erpressung, Schikanen und Angst an bewaffneten Kontrollpunkten.

„Niemand ist verschont geblieben“, erklärte der NRC. Viele sudanesische Mitarbeiter trauerten um getötete Angehörige. „Dieses Blutvergießen muss enden.“

IKRK-Chefin verurteilt Kriegsverbrechen in Sudan

Die Präsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), Mirjana Spoljaric, hat auf X (Twitter) die schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Sudan scharf verurteilt. Zivilisten seien brutalen Angriffen, sexueller Gewalt und der gezielten Zerstörung lebenswichtiger Infrastruktur ausgesetzt. Krankenhäuser, einst Orte der Heilung, hätten sich in Stätten des Todes verwandelt.

„Kein Patient darf in einem Krankenhaus getötet und kein Zivilist erschossen werden, während er versucht zu fliehen“, sagte sie. Die anhaltenden Übergriffe seien „nicht zu rechtfertigen“ und müssten umgehend beendet werden.

Das IKRK habe wiederholt alle Konfliktparteien aufgefordert, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten – bisher ohne Erfolg. Erst in dieser Woche seien im Bundesstaat Nordkordofan fünf Mitglieder des Sudanesischen Roten Halbmonds getötet worden. „Die Welt darf nicht länger wegsehen, während Zivilisten unvorstellbare Grausamkeiten erleiden“, mahnte die IKRK-Chefin.

Sudan: Wirkungslose Appelle aus der Politik – Menschenrechtler kritisieren RSF-Unterstützer deutlich

Reaktionen westlicher Staaten und der internationalen Diplomatie bleiben bislang weitgehend wirkungslos. Zwar wurde auf einer Hilfskonferenz in Paris im Frühjahr 2024 finanzielle Unterstützung von rund zwei Milliarden Euro zugesagt, doch die Finanzierungslücke bleibt gravierend und behindert den humanitären Einsatz vor Ort.

Die Schweiz beispielsweise verstärkte jüngst ihre Nothilfe und entsandte zusätzliches Fachpersonal in die gefährdeten Regionen. Gleichzeitig bleibt die diplomatische Bemühung um eine politische Lösung, etwa durch vertrauliche Gespräche in Genf oder Berlin, weit hinter dem Ausmaß der Krise zurück.​

Staatsministerin Serap Güler (CDU) im Auswärtigen Amt sagte im Interview mit den Sendern RTL und ntv, die EU und die Staatengemeinschaft müssten „diejenigen beim Friedensprozess unterstützen, die in der Region ein stärkeres Gewicht haben als wir“. Dies seien Saudi-Arabien, Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate und die USA.

Hingegen warf der Menschenrechtsermittler Nathaniel Raymond den Vereinigten Arabischen Emiraten vor, mit Waffenlieferungen an die RSF-Miliz den Konflikt zu befeuern. Motive seien regionale Machterweiterung und Ressourcen wie Gold, sagte Raymond, Direktor des Humanitarian Research Lab an der US-amerikanischen Yale-Universität, im Interview des „Spiegel“ am Freitag.

Foto: UNICEF/Jamal

Grauenhafte Nachrichten aus El Faschir

Die RSF hatten El Fasher als letzte Hochburg der Regierungstruppen in Nord-Darfur am 26. Oktober eingenommen.
Laut Raymond deuten Satellitenbilder darauf hin, dass sich in der Stadt augenblicklich Massaker ereignen. Auf den Aufnahmen seien Leichenberge zu erkennen.

„Was wir aus dem Weltraum verfolgen können, deutet auf eine solche Intensität der Massenmorde hin, dass wir hier in ein oder zwei Wochen mehr Leichen sehen könnten als in zwei Jahren Krieg in Gaza“, sagte Raymond.

Um das Morden der RSF aufzuhalten, müsse man Wirtschaftssanktionen gegen die Vereinigten Arabischen Emirate verhängen.

Nach Angaben von Hilfsorganisationen wurden allein in einer Geburtsklinik mehr als 460 Menschen ermordet, insgesamt sind mindestens 1.500 Tote binnen weniger Tage zu beklagen.

Die RSF-Miliz setzte die Einnahme von Al-Faschir mit brutaler Gewalt und menschenverachtenden Gräueltaten durch, die sich gegen die lokale Bevölkerung, medizinische Einrichtungen und humanitäre Helfer richten.​​

Vereinte Nationen warnen, greifen aber nicht direkt ein

Internationale Stimmen zeigen sich tief besorgt: Die Vereinten Nationen warnen eindringlich vor der fortschreitenden humanitären Katastrophe und betonen, dass mittlerweile über 30 Millionen Menschen im Land auf Unterstützung angewiesen sind. Über zehn Millionen wurden vertrieben, vier Millionen flohen in Nachbarländer wie Ägypten, Tschad und Südsudan.

UNICEF wie das Flüchtlingshilfswerk UNHCR, das Welternährungsprogramm WFP und die Internationale Organisation für Migration (IOM) fordern unisono einen sofortigen Waffenstillstand und humanitären Zugang zu allen betroffenen Regionen.

Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen bestätigt, dass in weiten Teilen des Landes kaum noch funktionierende Gesundheitseinrichtungen existieren und Millionen Menschen keinen Zugang zu grundlegender medizinischer Versorgung erhalten.​

Das von den USA veranstaltete Treffen der „Quad“-Gruppe – darunter Ägypten, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate – konnte keine Einigung über eine vorgeschlagene dreimonatige Waffenruhe im Stellvertreterkrieg im Sudan erzielen. (Foto: X / @US_SrAdvisorAF)

Derzeit keine realistischen Aussichten für ein Ende

Amnesty International kritisiert das „völlig unzureichende“ Engagement der internationalen Gemeinschaft scharf und wirft der Afrikanischen Union wie dem UN-Sicherheitsrat vor, das Thema lange nicht prioritär behandelt zu haben.

Erst vor wenigen Monaten verabschiedete der Sicherheitsrat eine Resolution, in der ein sofortiger Zugang für humanitäre Hilfe und die Einstellung der Gewalt gefordert werden, doch die Kämpfe gehen unvermindert weiter, während Zivilisten weiterhin fliehen oder getötet werden.​

Aktuell gibt es keine realistische Aussicht auf eine Waffenruhe, da beide Kriegsparteien — die regierungsnahe Armee unter Abdel Fattah Burhan und die RSF-Miliz von Mohamed Hamdan Daglo — ihren jeweiligen Endsieg zum Ziel erklären und internationale Vermittlungsversuche ignorieren.

Die Rolle regionaler Akteure, insbesondere der Vereinigten Arabischen Emirate und Ägypten, bleibt umstritten. Waffenlieferungen und geopolitische Interessen verhindern konkrete Friedensfortschritte und vertiefen die Krise.​

Unterdessen vermittelt die sudanesische Zivilgesellschaft weiterhin Hoffnung auf demokratische Strukturen, trotz massiver Vertreibungen und internationaler Gleichgültigkeit.

Lokale Netzwerke von Ärzten, Journalisten und Aktivisten dokumentieren das Leid und drängen auf eine stärkere internationale Aufmerksamkeit.

Hilfsorganisationen wie CARE und Ärzte ohne Grenzen mahnen zudem an, dass die Medienpräsenz des Konflikts in Sudan—trotz seiner globalen Dimension—bedenklich gering ist und der Krieg Gefahr läuft, als „vergessene Krise“ stillschweigend andauern zu können.​

In Sudan – wie in anderen afrikanischen Kriegen – kommen auch ausländische Söldner zum Einsatz. Kolumbiens Präsident hat den Krieg im Sudan als Völkermord bezeichnet und den Einsatz kolumbianischer Söldner in dem Konflikt scharf kritisiert.

„Unsere ehemaligen Soldaten werden als Söldner nach Sudan und in die Ukraine geschickt – im Auftrag von Mafia-Netzwerken, die von Dubai, Rom und Miami aus operieren“, sagte er am 2. November.

Die Regierung werde „nicht tatenlos zusehen“, wie Kolumbianer in „die Vernichtung eines Volkes“ verwickelt würden. Der Präsident kündigte an, juristisch gegen die Verantwortlichen vorzugehen und das kriminelle Netzwerk zur Rechenschaft zu ziehen.

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El Faschir: Mit der Eroberung beginnen die Morde

El Faschir Sudan

Gestern wurde der Fall der strategisch wichtigen Stadt El Faschir im Sudan gemeldet. Erste Berichte lassen das Schlimmste befürchten.

(iz, Agenturen). Die Stadt fiel am 27. Oktober 2025 nach monatelanger Belagerung an die Rapid Support Forces (RSF). Der Fall der letzten Bastion der sudanesischen Armee in Darfur markiert eine Zäsur im Bürgerkrieg.

Volker Türk zum Fall von El Faschir: „zutiefst alarmiert“

Das Büro von Volker Türk, UN-Hochkommissar für Menschenrechte (OHCHR), zeigte sich in den vergangenen Tagen „zutiefst alarmiert“ über die Berichte aus El Faschir und Darfur, die von schweren Menschenrechtsverletzungen durch RSF-Kämpfer zeugen. 

Laut Stellungnahme gab es zahlreiche Hinweise auf außergerichtliche Hinrichtungen, willkürliche Festnahmen, Folter und gezielte Angriffe auf Zivilistinnen und Zivilisten während und nach der Offensive. Das Hochkommissariat fordert die sofortige Einstellung der Gewalt und ermahnt sämtliche Konfliktparteien, das humanitäre Völkerrecht und die Rechte der Zivilbevölkerung strikt zu respektieren. 

Internationale Ermittlungen und Rechenschaftsmechanismen seien dringend geboten, um die Täter der systematischen Menschenrechtsverstöße in Darfur zu verfolgen und weiteren Gräueltaten vorzubeugen.

Foto: UN Photo / Jean-Marc Ferré, via flickr | Lizenz CC BY-NC-ND 2.0

Sudanesische Menschenrechtler sprechen von einer „erschütternden Realität“

Menschenrechts- und Demokratieaktivisten verurteilten die Ereignisse rund um El Faschir mit klaren Worten und schilderten eine zutiefst bedrückende Wirklichkeit. Das Darfur Network for Human Rights sprach in öffentlichen Statements nach dem Fall der Stadt von systematischer Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und bezeichnete die Massenverhaftungen von über tausend Personen, darunter viele Frauen und Kinder, als gezielte Kriegsverbrechen.

Besonders alarmierend sei das Verschwinden von Journalisten und lokalen Aktivisten, deren Sicherheit und Freiheit in akuter Gefahr stünden. Die sudanesische Journalistenvereinigung sprach von drohenden „Massenverletzungen“ und zog erste Parallelen zu den Massakern von El Geneina 2023, bei denen ebenfalls Hunderte Menschen getötet worden waren.​

Die Sudan Doctors Union, eine der wichtigsten medizinischen Berufsorganisationen des Landes, charakterisierte die Lage in El Faschir als „brutalen Tötungsboden“ und verurteilte die RSF als zentralen Akteur einer nachweislich auf Terror und Vernichtung der Zivilbevölkerung zielenden Politstrategie.

Die Ärzte forderten die internationale Gemeinschaft auf, die RSF als Terrororganisation einzustufen und das Schweigen gegenüber den Gräueltaten zu brechen. In mehreren Stellungnahmen plädierten sie ebenso wie lokale Basisinitiativen für einen sofortigen humanitären Korridor und freie Evakuierungsmöglichkeiten für die Eingeschlossenen.​

Zivilgesellschaftliche Organisationen sammelten in den letzten Tagen immer mehr Beweise für Massaker, willkürliche Erschießungen und gezielte, ethnisch motivierte Übergriffe. Demokratiebewegungen wie Notfallnetzwerke (Emergency Response Rooms) und Graswurzelinitiativen beschrieben in Berichten aus den belagerten Gebieten eine Atmosphäre ständiger Angst und extremer Not.

Die Aktivistin Mouawia berichtete nach ihrer Flucht, die Stadt sei in den letzten Tagen vor der Einnahme buchstäblich „von jeder Hoffnung abgeschnitten“ gewesen. Der Blick auf El Faschir und zahlreiche andere Orte in Darfur ist für viele Aktivisten auch Ausdruck einer generationsübergreifenden Traumatisierung der Bevölkerung durch jahrzehntelange Gewalt und Vertreibung.​

Die Demokratieaktivisten fordern unisono, dass die internationale Gemeinschaft endlich Konsequenzen zieht und die Verantwortlichen für Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen vor Gericht bringt. Ohne Schutz für Zivilisten, humanitäre Versorgung und konsequente Aufklärung der Verbrechen drohe Darfur eine weitere Eskalation ethnischer Gewalt und die völlige Auflösung jeder zivilen Ordnung.​

sudan faschir

Foto: Sudan Envoy

Chronik der Belagerung und Eroberung

Seit dem Frühjahr 2023 galt El Faschir, Hauptstadt von Nord-Darfur, als letzte Großstadt der Region unter Kontrolle der sudanesischen Armee. Bereits früh im Konflikt rückten die RSF und verbündete Milizen in die Nähe der Stadt vor; El Faschir blieb jedoch ein Symbol des Widerstands, auch durch die Präsenz mehrerer Darfur-Freiwilligenverbände und lokaler Milizen.

Die RSF intensivierte ab Mitte 2024 ihre Belagerungsstrategie: Zugangswege wurden blockiert, Versorgungslinien unterbrochen und immer wieder kam es zu Drohnen- und Artillerieangriffen auf Wohngebiete und Einrichtungen der Daseinsvorsorge.​

Im Oktober 2025 begann die finale Offensive der RSF, die am Wochenende des 26./27. mit der Einnahme des Armee-Hauptquartiers und weiten Teilen des Stadtgebiets gipfelte.

Die sudanesische Armee zog sich zurück oder ergab sich. Unbestätigte Aufnahmen zeigen feiernde RSF-Kämpfer vor der Kaserne der 6. Infanterie-Division. Aus Sicht der paramilitärischen Führung festigten sie mit diesem Schlag ihre Kontrolle nicht nur von Darfur, sondern über das strategische Rückgrat West-Sudans.​

Vor der Eroberung gab es lokale Solidaritätsnetzwerke, die bspw. Hungernde mit Nahrung versorgten. Lt. Berichten wurden erste Mitglieder von ihnen durch die RSF-Einheiten ermordet. (Foto: Malaz Emad/X)

Humanitäre Lage

Schon vor dem Fall El Faschirs lebte die Stadt über ein Jahr unter Belagerungszustand. Laut Schätzungen internationaler Hilfswerke waren rund 260.000 bis 300.000 Menschen im Stadtgebiet eingeschlossen. Nahrung, Wasser und Medikamente gingen seit Monaten zur Neige, da alle Zufahrtsstraßen und Versorgungsrouten blockiert waren und Hilfsgüter kaum noch durchkamen.​

Augenzeugen und Hilfsorganisationen beschrieben in den letzten Wochen einen akuten Mangel an Grundnahrungsmitteln, massive Preissteigerungen, überfüllte Notunterkünfte und immer häufigere Ausbrüche von Krankheiten. Hospitäler und Märkte wurden sowohl durch Artilleriefeuer als auch durch gezielte Plünderungen beschädigt oder zerstört.

Während einige lokale Initiativen wie Suppenküchen oder Feldkliniken Lebensmittel und medizinische Hilfe leisten konnten, war deren Arbeit lebensgefährlich und kräftezehrend; viele Helfer haben die RSF-Angriffe getötet bzw. verletzt. Die UN warnte, dass Tausende Kinder unmittelbar vom Hungertod bedroht seien – ein Zustand, der sich mit der endgültigen Einnahme der Stadt weiter verschlechtern dürfte.

Einige konnten aus der wichtigen Stadt vor den gewalttätigen Milizen fliehen. (Foto: Sadeia/X)

Zur strategische Bedeutung von El Faschir

Die Stadt ist nicht nur die Hauptstadt von Nord-Darfur, sondern zudem das logistische Zentrum für die ganze Region. Die Kontrolle dieser Stadt öffnet den RSF durch ihre Lage entlang wichtiger Verkehrs- und Versorgungsachsen praktisch das Tor zum gesamten Westen Sudans. Historisch war es Sitz des Sultans von Darfur und verfügt bis heute über große symbolische Bedeutung.​

Mit dem Sieg kann die RSF ihre Ansprüche auf eine parallele Verwaltung und auf die Ressourcen der gesamten Region untermauern. Zugleich droht der endgültige Zerfall der staatlichen Einheit des Landes, da die Landverbindungen zum ägyptisch kontrollierten Norden und ins östliche Sudanische Kernland von der Armee nun weitgehend verloren sind.

Auch für humanitäre Operationen ist es der wichtigste Knotenpunkt; mit dem Wegfall der Stadt als Basis der Hilfsorganisationen verschärft sich die Notlage der gesamten Region.

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Angesichts von Gaza: The Kids are not alright

Gaza Regierung

Im Angesicht der Katastrophe von Gaza: Ein Essay von Robert Rigney über die Reaktion der globalen Jugendkultur und warum sie „plötzlich“ politisch ist. (iz). Bis vor kurzem waren das westliche […]

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Ausnahmezustand in Nazareth – Pilger und Touristen bleiben aus

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Auch die biblische Stadt Nazareth hat unter dem Krieg gelitten – aber nicht nur. Die letzten Jahre waren schwer für den Tourismus, die Mafia macht Probleme und die arabische Bevölkerung […]

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Die Welt ist gewaltsamer geworden

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Trotz des, sich abzeichnenden militärischen Niedergangs der USA ist die Welt gewaltsamer geworden. (IPS). Die Welt erlebt einen Anstieg der Gewalt, wie er ab Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr […]

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Wenn Hunger zur Waffe wird

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Als Mittel ein Kriegsverbrechen: Auch in den aktuellen Kriegen der Gegenwart wird Hunger als Waffe eingesetzt (IPS). Kriege, wirtschaftliche Schocks, die Erderwärmung und Kürzungen der Entwicklungshilfe haben die Nahrungsmittelkrisen in […]

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Kurzmeldungen aus Ausgabe 361: vom Irankrieg bis Westafrika

Kurzmeldungen

Auslands-Kurzmeldungen Ausgabe 361: In dieser Ausgabe behandeln wir u.a. den Israel-Iran-Krieg, die Lage in Gaza sowie Afrika.

US-Drohungen gegen UN-Mitgliedsstaaten

NEW YORK (IPS). Die USA, ein langjähriger, engster Verbündeter Israels, drohten UN-Mitgliedstaaten, sich von einem hochrangigen Meeting fernzuhalten, das vom 17. bis 20. Juni stattfand. Es zielte auf die Anerkennung einer Zwei-Staaten-Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt ab. Das Treffen wurde gemeinsam von Frankreich, einem ständigen Mitglied des UN-Sicherheitsrats, und Saudi-Arabien, einem starken politischen Verbündeten der USA, geleitet. Laut „The Guardian“ hatte das US-Außenministerium Regierungen weltweit davon abgeraten, an der Konferenz teilzunehmen. In der Demarche, die Anfang Juni verschickt wurde, hieß es, dass Länder, die nach der Konferenz „anti-israelische Maßnahmen“ ergreifen, als Gegner der außenpolitischen Interessen der USA angesehen werden und mit diplomatischen Konsequenzen aus Washington rechnen müssen. „Die Vereinigten Staaten lehnen die implizite Unterstützung der Konferenz für mögliche Maßnahmen wie Boykotte und Sanktionen gegen Israel sowie andere Strafmaßnahmen ab“, hieß es in dem Schreiben.

Die USA sanktionieren Richter in Den Haag

DEN HAAG (kann). Der Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen, Volker Türk, hat die jüngsten US-Sanktionen gegen Richterinnen des Internationalen Strafgerichtshofs kritisiert. Es handle sich um „Angriffe auf Richter wegen der Ausübung ihrer richterlichen Tätigkeit“ und laufe der Rechtsstaatlichkeit direkt zuwider, erklärte Türk am 6. Juni. Auch die Versammlung der Vertragsstaaten des Den Haager Gerichts verwahrte sich „entschieden und unmissverständlich“ gegen die Maßnahmen. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hatte zwei Tage davor die Richterin Reine Alapini-Gansou und ihre Kollegin Beti Hohler mit Strafmaßnahmen belegt, weil sie an der Ausstellung eines Haftbefehls gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu beteiligt waren.

Muslimische Weltliga verurteilt Angriffskrieg

JEDDAH (KUNA). Die Muslimische Weltliga (MWL) verurteilte am 13. Juni die israelischen Angriffe auf den Iran. In einer Erklärung wies die MWL auf die Schwere der Verletzung der staatlichen Souveränität und des Völkerrechts sowie auf die Auswirkungen auf den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit hin.

Foto: Avash Photo, via Wikimedia Commons

OIC fordert Staatengemeinschaft zum Handeln auf

JEDDAH (KUNA). Das Generalsekretariat der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) verurteilte aufs Schärfste die von ihm als eklatante Aggression der Besatzungsmacht gegen den Iran bezeichnete Handlung. Sie bezeichnete den Angriffskrieg als flagrante Verletzung der Souveränität, Sicherheit und der internationalen Gesetze und Normen des Iran. In einer offiziellen Erklärung forderte die OIC die internationale Gemeinschaft und den UN-Sicherheitsrat auf, ihrer Verantwortung angesichts dieses Angriffs gerecht zu werden. Dieser droht ihrer Warnung zufolge den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der gesamten Region zu untergraben. Und sie rief zu dringenden und entschlossenen internationalen Maßnahmen auf, um die Eskalation zu stoppen.

Uiguren konnten dieses Jahr nicht beten

KASCHGAR (IZ). Seit Langem versucht die Pekinger Regierung, die Darstellung zu verbreiten, dass Religionsfreiheit für die Uiguren herrscht. Um diese Behauptung zu untermauern, organisieren die Behörden Delegationen von muslimischen Religionsdelegationen. Diese sorgfältig inszenierten Tips sollen die Realität der Unterdrückung verschleiern und das Bild einer Gesellschaft vermitteln, in der diese Muslime ihren Islam frei ausüben könnten. 2025 war es ihnen in China nicht möglich, gemeinsam zum Ende des Ramadan zu beten. Die Regierung hat ihre Praktiken massiv eingeschränkt und kriminalisiert.

rafah utopien

Foto: Anas Mohammed, Shutterstock

MSF: EU soll „echten Druck“ aufbauen

BRÜSSEL (IZ). Die Vereinigung Ärzte ohne Grenzen (MSF) rief am 16. Juni die EU-Führung auf, „echten Druck“ auf Israel zu manifestieren. Nur so ließe sich das „Blutvergießen“ in Gaza beenden. „Unsere Botschaft an die Staats- und Regierungschefs ist einfach. Wir fordern Sie dringend auf, alle politischen, wirtschaftlichen und diplomatischen Mittel einzusetzen, um echten Druck auf Israel auszuüben, damit das Blutvergießen in Gaza beendet wird und humanitäre Hilfe ungehindert geleistet werden kann“, erklärte MSF-Generalsekretär Christopher Lockyear in einer Pressekonferenz. Er verlas dabei einen offenen Brief an die europäischen Staatschefs.

Muslimfeindlichkeit steigt weiter an

LONDON (AA). Ein starker Anstieg antimuslimischer Hassverbrechen in Europa und Großbritannien wurde in einem neuen Bericht aufgezeigt, der am 17. Juni im britischen Parlament diskutiert wurde. Der Labour-Abgeordnete Afzal Khan, stellvertretender Vorsitzender der Allparteien-Fraktion für britische Muslime, moderierte eine Podiumsdiskussion zur Vorstellung des „European Islamophobie Report“ und warnte vor wachsender Feindseligkeit und Diskriminierung gegenüber muslimischen Gemeinschaften.

Mann aus rassistischen Motiven ermordet

KAIROUAN/PARIS. Am 11. Juni wurde der 46-jährige Tunesier Hichem Miraoui in Kairouan im Kreis seiner Familie beerdigt. Am 31. Mai hatte ihn in seinem Wohnort Puget-sur-Argens in Südfrankreich sein französischer Nachbar aus rassistischen Gründen mit mehreren Schüssen ermordet. Dabei erlitt zudem ein türkischer Staatsbürger eine Verletzung an der Hand. Es ist nicht das erste Mal, dass in Frankreich Menschen wegen Rassismus getötet werden. Da der Täter seinen Hass auf Araber seit Jahren öffentlich geäußert und seine tödlichen Absichten in einer Videobotschaft angekündigt hatte, plant die Staatsanwaltschaft nun, gegen ihn wegen eines terroristischen Anschlags zu ermitteln.

BBC Medien Webseite News

Foto: Siora Photography, Unsplash

CfMM-Bericht rechnet mit BBC-Berichterstattung ab

LONDON (IZ). Das britische Centre for Media Monitoring (CfMM) wirft der BBC in seinem Report „BBC On Gaza-Israel: One Story, Double Standards“ systematische Parteinahme zugunsten Israels und Benachteiligung der Palästinenser in der Gazaberichterstattung vor. Analysiert wurden über 35.000 BBC-Inhalte, die israelischen Todesopfern 33-mal mehr Aufmerksamkeit widmeten. Emotive Begriffe wie „Massaker“ nutze man fast ausschließlich für israelische Opfer, historische Kontexte wie „Besatzung“ oder „Apartheid“ blieben weitgehend unerwähnt.

US-Muslime fordern Fokus auf Indien

WASHINGTON (CAIR). Der Council on American-Islamic Relations (CAIR), die größte muslimische Bürgerrechts- und Interessenvertretungsorganisation der USA, hat heute erneut an das Außenministerium appelliert, Indien als „Land von besonderer Besorgnis“ einzustufen, nachdem in der Stadt Ahmedabad über 8.500 muslimische Häuser zerstört wurden. Tausende Familien dort sind obdachlos geworden. Während die Behörden behaupten, die Maßnahme richte sich gegen „illegale Einwanderer aus Bangladesch“, geben viele der Vertriebenen an, dass sie jahrzehntelang dort gelebt haben, einige sogar seit der Unabhängigkeit des Landes.

Foto: ISM Palestine, via Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY-SA 2.0

Israel erlaubt großen Siedlungsausbau

TEL AVIV (Agenturen). Israel hat einen massiven Ausbau der Siedlungen in der besetzten Westbank genehmigt. Das wird als Fortsetzung der faktischen Annexion des Gebiets bezeichnet. Die NGO Peace Now, die solche Erweiterung beobachtet, nannte das die größte Ausweitung seit der Unterzeichnung der Osloer Verträge vor mehr als 30 Jahren. Der Staat wird 22 neue Siedlungen errichten, darunter tief im Westjordanland und in Zonen, aus denen man sich zuvor zurückgezogen hatte, wie aus einer gemeinsamen Erklärung von Verteidigungsminister Katz und dem rechtsextremen Finanzminister Smotrich hervorgeht.

Akademiker greifen die Kriegführung an

TEL AVIV (IZ). Israelische Akademiker kritisieren die Kriegsführung ihres Landes in Gaza scharf. In einem offenen Brief verurteilten sie das Töten von Zehntausenden, darunter vielen Kindern, die Zerstörung und das drohende Verhungern der Bevölkerung sowie Pläne zur Vertreibung der Palästinenser als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sie machen auch die Gesellschaft mitverantwortlich und fordern ein Ende des Schweigens angesichts der inhumanen Politik der rechtsradikalen Regierung. Das Schreiben wurde von mehr als 1.200 israelischen Lehrbeauftragten und Hochschulangestellten als Einzelpersonen unterzeichnet, aber die Organisation und Veröffentlichung erfolgten durch das „Black Flag Action Network“.

Elghawaby weist Stigma und Gewalt zurück

OTTAWA (NCCM). Kanadas Sonderbeauftragte für die Bekämpfung von Islamfeindlichkeit verurteilte die jüngsten Sachbeschädigungen am Canadian Institute of Islamic Civilization-MAC Center in der Innenstadt von Montreal. „Durch Hass motivierte Sachbeschädigungen an Gemeindezentren, öffentlichen Plätzen und Gotteshäusern senden eine beängstigende Botschaft, die unsere kollektive Sicherheit und unser Wohlergehen bedroht“, erklärte Amira Elghawaby am 11. Juni.

Foto: Jonathan Stutz, Adobe Stock

Haftar greift in Sudans Krieg ein

KHARTUM (KUNA). Die Führung der sudanesischen Armee beschuldigte am 10. Juni libysche Truppen, die Feldmarschall Khalifa Haftar treu ergeben sind, Grenzposten im Dreiländereck Sudan, Ägypten und Libyen angegriffen zu haben, um die von Mohammed Hamediti angeführten Rapid Support Forces zu unterstützen. In einer Erklärung der sudanesischen Armee hieß es, eine solche direkte Intervention der libyschen Nationalarmee unter der Führung von Khalifa Haftar in den andauernden Krieg im Sudan sei „eine eklatante Aggression gegen den Sudan, sein Land und sein Volk“.

Angriffe auf Militärs – Tötungen durch Söldner

BAMAKO (IZ). In Mali ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt: In den letzten Wochen kam es zu wiederholten Attacken auf die Armee, während Berichte über Massaker und schwere Menschenrechtsverletzungen durch Wagner-Söldner die Runde machen. Die Wagner-Gruppe, die seit 2021 das Militärregime unterstützte, hat offiziell ihren Abzug verkündet, ihre Kämpfer werden in das neue russische „Afrika-Korps“ integriert. Zahlreiche Zivilisten wurden laut Recherchen entführt, gefoltert und getötet. Die Methoden erinnern an Kriegsverbrechen in anderen Konflikten. Die Gewalt im Land hält an, die Zukunft bleibt ungewiss.

Nigeria Afrika Karte

Foto: Adobe Stock

Menschenrechtler kritisieren Regierung

ABUJA (KNA/IZ). Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International warnt vor einer humanitären Krise in Nigeria. Seit der Amtsübernahme von Präsident Bola Tinubu vor zwei Jahren sind einem am 29. Mai veröffentlichten Bericht zufolge mehr als 10.000 Menschen ermordet worden. Hauptgrund dafür sind Überfälle durch bewaffnete Gruppierungen. Dabei zerstörten diese auch Gotteshäuser und Getreidespeicher. Mit knapp 7.000 Toten hat es im Bundesstaat Benue im Zentrum besonders viele Opfer gegeben. Auch lösten Angriffe eine Vertreibungswelle aus. 450.000 Menschen wurden laut Amnesty als Binnenvertriebene dokumentiert.

175 Mio. von der EU für Wiederaufbau

BRÜSSEL (KNA/IZ). Nach Aufhebung der Wirtschaftssanktionen der EU gegen Syrien stellt die EU-Kommission 175 Mio. Euro für den sozialen und wirtschaftlichen Neuaufbau des Landes bereit. Die Maßnahme erfolge „in Anbetracht der positiven Schritte der syrischen Übergangsregierung“, erklärte sie Anfang Juni. Man achte dabei auf Beteiligung aller sowie auf die Wahrung des Völkerrechts und der Menschenrechte in dem ehemaligen Bürgerkriegsland. Es wird nach dem Fall des Assad-Regimes von dem früheren militanten Milizenführer Ahmed al-Scharaa als Ministerpräsident regiert.

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Foto: doglikehorse.com, Adobe Stock

Label als „Schurkenstaat“ wird aufgehoben

WASHINGTON (KUNA). Der US-Senat hat Syrien von der Liste der Schurkenstaaten gestrichen. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Senats erklärte in einer Stellungnahme, dass dieser Schritt auf Konsens zwischen Demokraten und Republikanern hin erfolgt sei. Zeitgleich bestätigte das Weiße Haus auf seiner Website, dass es von der Liste genommen worden sei, auf der Iran, Nordkorea, Kuba und Venezuela stehen. Senatorin Jeanne Shaheen (Dem.) zeigte sich begeistert von diesem Schritt und betonte, Syrien müsse „frühere Koalitionen meiden und den Weg zu Demokratie, Stabilität und Sicherheit fortsetzen“.

Trump erlässt neues Einreiseverbot

WASHINGTON (KNA). Für Bürger aus mehreren Ländern gelten ab 9. Juni verschärfte Bedingungen bei einer Einreise in die USA. Für zwölf Staaten hat US-Präsident Donald Trump gar ein vollständiges Verbot verhängt – wegen „Bedrohungen der nationalen Sicherheit“. Zählt man teilweise Beschränkungen hinzu, sind davon Bürger von insgesamt 19 Ländern beeinträchtigt. Zu den betroffen gehören bspw. Menschen aus Afghanistan, dem Iran, Haiti oder Somalia. Im Gegensatz zum „Muslimbann“ der ersten Amtszeit sind nicht nur muslimische Länder einbezogen.

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Flüchtlingskrisen in Afrika unbeachtet – Geber anders beschäftigt

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Millionen dringend Hilfsbedürftige in Afrika – doch die Weltöffentlichkeit schaut weg. Kamerun führt derzeit die Liste der vernachlässigten Krisenregionen an. Die früheren Geberländer konzentrieren sich auf andere Dinge. (KNA). Viele […]

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Der kurze, aber dramatische Israel-Iran-Krieg

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Der israelische Angriffskrieg zeigte u.a. die strategische Isolation des Iran. Und er dokumentierte das gefährliche Fehlen von diplomatischen Lösungen. (IZ). Der am 13. Juni ausgebrochene Angriffskrieg zwischen Tel Aviv und […]

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Mit zweierlei Maß im Israel-Iran-Krieg

Staatstrauer Iran Explosionen Anschläge Uran

Dokumentation: Über die deutsche Position zu den israelischen Militärschlägen gegen den Iran.

(Verfassungsblog.de). In der Nacht vom 12. auf den 13. Juni hat Israel eine Reihe von Militärschlägen gegen den Iran durchgeführt. Seitdem überziehen sich der Iran und Israel mit Angriffen, mit einer steigenden Zahl von Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Von Prof. Dr. Mehrdad Payandeh

Unmittelbar nach Beginn der israelischen Militärschläge äußerte sich das Auswärtige Amt zu den Angriffen und deutete unter Bezugnahme auf Verletzungen des Atomwaffensperrvertrags sowie die mit dem iranischen Nuklearprogramm einhergehende Bedrohung an, dass die militärischen Maßnahmen Israels vom Recht auf Selbstverteidigung gedeckt sein könnten. Diese Position ist nicht nur völkerrechtlich unhaltbar, sondern trägt auch zu einer gefährlichen Relativierung des völkerrechtlichen Gewaltverbots bei.

Verletzungen des Gewaltverbots im Israel-Iran-Krieg

Die israelischen Angriffe sind völkerrechtswidrig. Sie verstoßen gegen das in Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta verankerte völkerrechtliche Gewaltverbot. Eine Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt der Selbstverteidigung scheidet aus, wie etwa Marko Milanovic auf EJIL Talk! zutreffend ausgeführt hat. Das Selbstverteidigungsrecht setzt nach Art. 51 UN-Charta einen bewaffneten Angriff voraus.

Dieser muss gerade stattfinden oder zumindest unmittelbar bevorstehen. Beides ist vorliegend nicht der Fall. Der Iran hat Israel nicht angegriffen, und selbst wenn man ein präemptives Selbstverteidigungsrecht anerkennt, setzte dieses einen unmittelbar bevorstehenden Angriff (imminent attack) voraus, wofür auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen keine Anhaltspunkte bestehen.

Ein Recht auf präventive Selbstverteidigung, das also im Vorfeld eines unmittelbar bevorstehenden bewaffneten Angriffs ansetzte, ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der Verstoß gegen das Völkerrecht ist insofern offensichtlich.

An dieser völkerrechtlichen Bewertung ändert sich auch dadurch nichts, dass zwischen Israel und dem Iran kontinuierlich militärische Auseinandersetzungen stattfinden: Jede militärische Maßnahme muss für sich genommen völkerrechtlich gerechtfertigt werden, und die Berufung auf eine mögliche zukünftige Bedrohung durch die Entwicklung von Nuklearwaffen begründet gerade keine Selbstverteidigungslage.

Völkerrechtlich schwieriger zu bewerten ist die unmittelbare militärische Reaktion des Irans. Die völkerrechtswidrigen militärischen Maßnahmen Israels stellen einen bewaffneten Angriff im Sinne des Art. 51 UN-Charta dar, der zum Zeitpunkt der iranischen Gegenreaktion auch noch nicht abgeschlossen war.

Mit Blick auf diese Angriffe kann der Iran sich daher grundsätzlich auf das Selbstverteidigungsrecht berufen. Gleichwohl müssten die militärischen Maßnahmen des Irans auch tatsächlich der Selbstverteidigung dienen: Vergeltungsmaßnahmen sind ebenso unzulässig wie Angriffe auf zivile Objekte und Zivilisten.

Soweit die militärischen Maßnahmen des Irans sich gezielt gegen Zivilisten oder zivile Objekte richten bzw. nicht hinreichend zwischen militärischen und zivilen Zielen unterscheiden, verstoßen sie zudem gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts (ius in bello) und sind völkerrechtswidrig.

Die Reaktion des Auswärtigen Amtes auf die Eskalation ließ nicht lange auf sich warten. Noch am 13. Juni tagte der Krisenstab der Bundesregierung, und Außenminister Johann Wadephul äußerte sich während einer Reise in Kairo wie folgt:

„Das iranische Nuklearprogramm ist nicht im Einklang mit den Bestimmungen des Atomwaffensperrvertrages. Dies hat auch der Gouverneursrat der IAEO mit breiter Mehrheit festgestellt. Das Nuklearprogramm Irans ist eine Bedrohung für die ganze Region und insbesondere für Israel. Deswegen ist für uns klar: Israel hat das Recht, seine Existenz und die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen. Dennoch kennen Sie auch unsere grundsätzliche Haltung: Wir fordern alle Seiten dringend dazu auf, von Schritten abzusehen, die zu einer weiteren Eskalation führen und die die Sicherheit der ganzen Region gefährden könnten. Deutschland steht weiter bereit, einen Beitrag zu leisten, insbesondere im Rahmen der E3 mit Frankreich und Großbritannien sowie in enger Abstimmung mit den Vereinigten Staaten von Amerika.“

Einleitend heißt es: „Nach gezielten israelischen Militärschlägen, die unter anderem gegen Einrichtungen des iranischen Nuklearprogramms gerichtet waren, reagierte Iran mit dem Abschuss hunderter Drohnen auf Israel.“

Angesichts des Umfangs der israelischen Angriffe ist schon dieses Framing problematisch. Dass die Militärschläge „gezielt“ erfolgten, sagt noch nichts darüber aus, ob sie mit dem völkerrechtlichen Gewaltverbot im Einklang stehen (das tun sie nicht) und ob sie sich ausschließlich gegen völkerrechtlich legitime Ziele richten (das ist etwa mit Blick auf die gezielt angegriffenen und getöteten Wissenschaftler höchst fraglich). Irritierend ist zudem, dass die getöteten Zivilistinnen und Zivilisten mit keinem Wort erwähnt werden.

Völkerrechtlich brisant wird die Stellungnahme des Auswärtigen Amtes, wenn ein unmittelbarer Bezug zwischen dem Vorwurf der Völkerrechtswidrigkeit des iranischen Nuklearprogramms und dem Recht Israels auf Selbstverteidigung hergestellt wird.

Denn für die Frage des Selbstverteidigungsrechts sind mögliche Verstöße des Irans gegen den Atomwaffensperrvertrag irrelevant. Sie könnten die völkerrechtliche Verantwortlichkeit des Irans auslösen und ggf. Sanktionen unterhalb der Schwelle militärischer Gewalt rechtfertigen, begründen aber keine Selbstverteidigungslage.

Und auch die vom iranischen Nuklearprogramm ausgehende Bedrohung rechtfertigt keine militärischen Maßnahmen. Erneut: Selbstverteidigung setzt einen bewaffneten Angriff voraus, der gerade stattfindet oder zumindest unmittelbar bevorsteht. Im Widerspruch zur bisherigen Position der Bundesregierung und entgegen der eindeutigen völkerrechtlichen Lage scheint das Auswärtige Amt hingegen zumindest für möglich zu halten, dass die israelischen Angriffe durch das Selbstverteidigungsrecht gedeckt sein könnten.

Völkerrechtliche Verantwortung der Bundesrepublik

Diese Position ist völkerrechtlich nicht haltbar. Der offenkundige und schwerwiegende Verstoß gegen das Gewaltverbot durch Israel führt vielmehr zu weiteren völkerrechtlichen Pflichten aller Staaten. Völkergewohnheitsrechtlich weitgehend anerkannt und in Art. 41 Abs. 1 der von der Völkerrechtskommission verabschiedeten Artikel über die Staatenverantwortlichkeit normiert ist die Verpflichtung aller Staaten zur Zusammenarbeit, um eine entsprechende Völkerrechtsverletzung zu beenden.

Völkerrechtlich untersagt sind zudem Maßnahmen, die sich als Hilfeleistung oder Unterstützung bei der Begehung einer Völkerrechtsverletzung begreifen lassen. Entsprechende Maßnahmen können als Beihilfe (Art. 16 der Artikel über die Staatenverantwortlichkeit) eine eigenständige Völkerrechtsverletzung begründen.

Waffenlieferungen an Israel und sonstige Unterstützungsmaßnahmen sind daher nicht nur mit Blick auf die israelische Besatzung und den Gaza-Konflikt, sondern seit dem 13. Juni auch vor dem Hintergrund der militärischen Maßnahmen gegen den Iran völkerrechtlich problematisch.

Schwächung des Völkerrechts

Über den konkreten Konflikt hinaus hat die problematische Positionierung des Auswärtigen Amtes das Potential, zu einer gefährlichen Tendenz der Relativierung des Gewaltverbots beizutragen. Das Selbstverteidigungsrecht der UN-Charta ist bewusst eng formuliert. 

Extensivere Lesarten dürfen nicht vorschnell mit geltendem Völkerrecht gleichgesetzt werden. Sie erweitern die Optionen unilateraler Gewaltanwendung und relativieren damit das völkerrechtliche Gewaltverbot. Das prominent von der US-amerikanischen Regierung unter George W. Bush in Anspruch genommene Recht auf präventive Selbstverteidigung, mit dem der Versuch einer Rechtfertigung des Irak-Kriegs von 2003 unternommen wurde, ist daher von der internationalen Gemeinschaft entschieden zurückgewiesen worden.

Dasselbe gilt für viele weitere Versuche einer Ausweitung des Selbstverteidigungsrechts. Dass die Bundesregierung nun an einer entsprechenden Aufweichung des Gewaltverbots mitwirkt, ist mehr als nur bedauerlich. Es ist brandgefährlich.

Die Bundesrepublik Deutschland betont regelmäßig, dass das Völkerrecht einen Grundpfeiler der deutschen Außenpolitik darstellt. Ein solches Bekenntnis weckt die Erwartung, dass die Bundesregierung sich nicht nur selbst völkerrechtskonform verhält, sondern auch völkerrechtswidrige Maßnahmen anderer Staaten anprangert und Maßnahmen und Äußerungen unterlässt, die zu einer Schwächung des Völkerrechts führen können. Diese Verantwortung gilt in besonderem Maße, wenn es um die völkerrechtlichen Regeln des Einsatzes militärischer Gewalt geht.

Dass der Außenminister zur Deeskalation aufruft und in Aussicht stellt, dass Deutschland hierzu einen Beitrag leisten wird, ist ebenso zu begrüßen, wie die Kritik an der militärischen Reaktion des Irans legitim ist.

Das Schweigen zur Völkerrechtswidrigkeit des israelischen Angriffs, oder schlimmer noch: die implizite Billigung der Angriffe, lässt sich hingegen nur als grundlegendes Versagen deutscher Außenpolitik bezeichnen.

Es trägt zur Schwächung des Völkerrechts bei und unterfüttert die Zweifel an der Prinzipientreue der Bundesrepublik, wenn es um die Einhaltung des Völkerrechts geht. In Fragen des Völkerrechts darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.

Einer friedlichen Lösung des Konflikts ist diese Haltung ebenso wenig zuträglich wie der Integrität der Völkerrechtsordnung oder der ohnehin angeschlagenen Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland in der Welt.

Veröffentlicht im Rahmen einer CC BY-SA 4.0-Lizenz.