Die moderne Doktrin zur Sexualerziehung schädigen die kindliche Psyche und greifen in die elterlichen Freiheiten ein. Von Lydia Jalil

Ausgabe 202

(iz). Dass die Zeiten, in denen Moral und Anstand den Sexualkundeunterricht bestimmten, längst vorbei sind, wissen wir. Dass nicht nur die Medien, sondern zunehmend auch Kindergarten und Schule einen nicht unbedeutenden Beitrag zur frühen Sexualisierung unserer Kinder leisten, ahnen allerdings die Wenigsten. Geht es nach der BZgA [Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung], sollten Eltern bereits ab dem ersten Lebensjahr das Notwendige mit dem Angenehmen verbinden: „(…) indem das Kind (…) beim Saubermachen gekitzelt, gestreichelt, liebkost, an den verschiede­nen Stellen geküsst wird.“ Des Weiteren erfahren: „Scheide (…) kaum Beachtung durch Benennung und zärtliche Berührung (weder seitens des Vaters noch der Mutter) und erschweren es damit für das Mädchen, Stolz auf seine Geschlechtlichkeit zu entwickeln.“ Dabei können dann auch intensivste kindliche Erkundungen der Genitalien Erwachsener: „(…) manchmal Erregungsgefühle bei den Erwachsenen auslösen.“

Überdies ist es im 2. Lebensjahr: „(…) nur ein Zeichen der gesunden Entwicklung Ihres Kindes, wenn es die Möglichkeit, sich selbst Lust und Befriedigung zu verschaffen, ausgiebig nutzt.“ Wenn Mädchen im 2. Lebensjahr dabei eher: „(…) etwas Spitzes oder Kantiges in die Scheide (…)“ schieben, soll man das nicht als Vorwand benutzen, die ­Masturbation zu verhindern. Der gerade ­zitierte Ratgeber der BZgA fände es darüber hinaus: „(…) erfreulich, wenn auch Väter, Großmütter, Onkel oder Kinder­frauen einen Blick in diese Infor­mations­schrift werfen würden und sich anregen ließen – fühlen Sie sich bitte alle angesprochen.“

Auch wenn die Verteilung des Ratgebers zur Sexualisierung der Beziehung der Eltern zu ihren Kleinstkindern inzwischen klammheimlich eingestellt wurde, folgen in gleicher Absicht Seminare und das Theaterstück „Nase, Bauch und Po“, während die Autorin inzwischen in der Schweiz an der Pädagogischen Hochschule Luzern ihr Gedankengut erfolgreich weiter verbreitet.

So fordert die Stiftung „Kinderschutz Schweiz“ in ihrer neuen ­Elternbroschüre zur Sexualerziehung bei Kleinkindern dazu auf, dass manche Kinder eben „kleine Impulse“ bräuchten, „um sich an sexu­elle Themen anzunähern“. Zeitgleich wird ebenfalls in der Schweiz im Kinder­garten und im Primar-/Grundschulunterricht mit hölzerner Penisattrape aus Holz und Kondomen hantiert. Auch Plüschpenis und -vagina stehen für die Schulkinder zur Verfügung.

ProFamilia leitet zu einem „Spiel“ der anderen Art an: „Der Po gehört zu (…)“: Ein Kind wird zum Po-Begutachter ernannt. Die anderen Kinder stellen sich mit nacktem Po in einer Reihe auf, die Oberkörper werden mit einem ­Bettlaken abgedeckt, damit der Po-Begutachter es beim anschließenden Raten nicht zu leicht hat. Die Frage ist dann, welcher Po gehört zu welchem Kind. Fällt dem ratenden Kind nichts mehr ein, dann darf es die Po’s vorsichtig und zärtlich streicheln oder sogar kneifen, um dem Besit­zer ein Geräusch zu entlocken. Als Vari­ante des Po-Spiels wird auch noch ein Penis-Spiel angeboten.

Die derart animierten Kinder reagieren jedoch nicht selten mit Ekel und fühlen sich überfordert. Trotzdem werden Kindern diese Themen immer früher aufgezwungen, auch wenn sie sich von ­ihrer Entwicklung her noch gar nicht damit beschäftigen wollen.

Auch auf die Wertehaltung der Eltern wird keinerlei Rücksicht genommen, im Gegenteil: Als zwei Mütter aus Salzkotten bei Paderborn die Teilnahme ihrer Kinder am Theaterstück „Nase, Bauch und Po“ verweigerten, muss­ten sie nach Ablehnung des Ordnungsgeldes für zehn Tage ins Gefängnis.

Obwohl bislang anzunehmen war, dass Art. 6 GG Eltern und auch Kinder vor derartigen Übergriffen in der Erziehung schützt, ist Widerstand politisch kaum vernehmbar. Stattdessen wird nach dem ersten „Medienkoffer für sexuelle Vielfalt“ in Berlin bereits an einer Version für den Kindergarten gearbeitet. Auch die derzeitige didaktische Handreichung der Berliner Senatsverwaltung wartet mit einschlägigen Arbeitsanweisungen auf. So sollen Siebtklässler vor der Klasse pantomimisch Themen wie „Orgasmus“, „Sado-Maso“, „Darkroom“, „Porno“, „zu früh kommen“, „Selbstbefriedigung“ usw. darstellen.

Jeder Pädagoge weiß, dass Kinder am Besten lernen, wenn sie ein Thema mit dem ganzen Körper nachempfinden können. Weiter soll sich im Rahmen des Gender-Mainstreamings die Vorstellungswelt der Kinder frühestmöglich an schwulen und lesbischen Lebensnormen ausrichten und damit der Ansatz ganzheitlicher verwirklicht werden kann, bearbeiten die Kinder den Schulstoff fächerübergreifend bereits ab der 5. ­Klasse in Biologie, Ethik, Geschichte/Sozialkunde, Deutsch, Englisch und sogar in Latein. Dabei wird den Schülern Hilfe bei der Vernetzung mit der örtlichen ­Homosexuellenszene angeboten. Und diese ist sicherlich auch notwendig, um Aufgaben wie die Organisation eines ­Wochenendes für die homosexuellen Freunde und das Vorspielen des Coming Outs zu bestehen.

Berlin ist Vorreiter, Hamburg folgte im Schuljahr 2010/11, in NRW will man 2012 mit der Kampagne „Schule der Vielfalt“ durch die Einführung entsprechender Unterrichtsmaterialien nachziehen. Wo bleibt der Schutz der Kinder angesichts derart massiver mentaler Übergriffe, wenn bereits Jugendliche auf ­solche Aktionen mit Überforderung ­reagieren? Vom Wert der Ehe und der Familie oder auch von den Nachteilen eines rein triebgesteuerten Sexualverhaltens wird nichts mehr vermittelt. Der Unterricht ist durch eine Ideologie der sexuellen Freizügigkeit mit ganz neuen Ausmaßen geprägt. Im Sinne von: Tu was du willst, denn es gibt für alles eine Lösung: die Pille danach, Abtreibung oder ­Kondome. Hier hat die Aids-Hilfe Schweiz auch prompt reagiert und bereits 2010 mit dem Hersteller Ceylor ein engeres Kondom für 12-Jährige namens „Ceylor Hotshot“ lanciert. Zusammen mit Gleitmittel wird es bereits an den Schulen verteilt. Alles kindgerecht, banalisiert und risikofrei.

Im Schweizer Schulbuch „Schritte ins Leben“ für 13-Jährige wird zur weiteren Recherche zum Lösen der Aufgaben im Buch auf eine Webseite verwiesen, die praktische – drastische wie wortwört­liche – „Übungen“ empfiehlt. Den derart aufgeklärten Kindern drohen danach nicht nur die klassischen Geschlechtskrankheiten, Hepatitis und eine ganze Reihe von Darmparasiten. Es gibt auch nicht-medizinische Folgeerscheinungen dieser „Erziehung“: Die Tendenz, dass Kinder andere Kinder missbrauchen, steigt. Viele ­Missbrauchsopfer werden später selbst zu Tätern. Doch auch dann wird meist versucht, diese Übergriffe zu verharmlosen.

Man spricht wie im Fall vom Haus Quickborn auf Sylt im Jahr 2003 nur von „erweiterten Doktorspielen“. Opfer und Eltern sehen dass berechtigterweise anders: „Wir haben Flaschendrehen gemacht und die Sache, die ich jetzt nicht sagen werde, weil sie ganz schön schlimm ist.“ Und: „Das fing ganz harmlos mit Zungenküssen an (…).“ Die Jungen waren im Alter von 9, 11 und 12 Jahren. Kinder unter 14 Jahren sind juristisch nicht zu belangen. Die DAK, die Haus Quickborn führt, spricht in einem inter­nen Papier von sexuellen Handlungen unter Androhung von Schlägen.

Um es mit den Worten des Urvaters der Frühsexualisierung, Alfred C. Kinsey, zu sagen: „Alles ist möglich.“ Ein äußerst gefährliches Gedankengut, weil es zu unzähligen kriminellen Handlungen geführt hat und führt. Kinsey prägte mit seinen Hauptwerken bis heute das sexu­elle Denken und bietet der Sexualforschung eine „wissenschaftliche“ Grund­lage, auf der unter anderem die deutschen und schweizerischen Sexualunterrichtsprogramme basieren und all das, obwohl seine von der Rockefeller-Stiftung finanzierten Experimente-Sammlungen schon 1981 als nicht empirisch eingestuft wurden und inzwischen bekannt ist, dass Kinsey bereits als Pfadfin­derführer seine voyeuristischen und exhibitionistischen Neigungen hemmungs­los auslebte und später sogar seine Frau zur Teilnahme an Aktivitäten mit Mitarbeitern zwang.

Trotz allem steht Deutschland bei der sexuellen Umerziehung an vorderster Front. Die meist aus 1968ern bestehende Lobby ist beinahe übermächtig und zudem kampferprobt. Hatten die Grünen schon am 04.02.1985 die Aufhebung des § 182 StGB (sexueller Missbrauch) gefordert und angestrebt, die „einvernehmlich gewünschten sexuellen Handlungen zu entkriminalisieren.“

Cohn-Bendit und Ole von Beust wurden bereits mehrfach einschlägig angezeigt und das nicht erst seit Erscheinen des Buches „Der große Basar“ von Cohn-Bendit. Doch es wird verharmlost und die politische/strafrechtliche Immunität nicht aufgehoben. Nachforschungen sind unerwünscht: So fand man einen Journalisten tot im Elbbecken und seinen Kollegen tot nach einem Verkehrsunfall.

Die Banalisierung des Sexuellen gibt dem politisch avisierten Gender-Mainstreaming Vorschub. Das ­Zuschaustellen und das Betasten-Lassen der eigenen Geschlechtsorgane wurden bislang kulturell inzestuösem Handeln gleichgestellt. Die Psychotherapie von derart missbrauchten Kindern zeigt oft Trauma und Verstörung, während sich angeklagte Pädophile vor Gericht mit dem kindlichen Wunsch nach gemeinsamen Genitalerkundungen, sexuellem Missbrauch als Kinderglück und Inzest als Grundlage der Beziehungsfähigkeit zu verteidigen suchen. Es ist Zeit aus der Untertanenhaltung zu erwachen, bevor noch mehr Tatsachen geschaffen werden, denn wie sagte Jean-Claude Juncker bereits vor über 10 Jahren: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Unsere Kinder, unsere Zukunft sind mehr als schweigendes Verharren wert.

Für weitere Fragen zum Beispiel bezüglich Quellen, Material, Vorträge für interessierte Eltern usw. steht die Autorin unter schau.hin786@gmx.de zur Verfügung.