Kieler Uni verbietet Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen

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Keine Vollverschleierung in der Vorlesung: Die Kieler Universität verbietet das Verhüllen des Gesichts etwa mit einer Niqab, wie ihn nur ganze wenige Musliminnen in Deutschland tragen. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin kündigt ein Verbot auch an Schulen an.
Kiel (dpa). Die Kieler Christian-Albrechts-Universität hat nach einem Konflikt mit einer muslimischen Studentin eine Vollverschleierung des Gesichts in Lehrveranstaltungen verboten. „Auf dem Campus könnten Studierende aber auch eine Burka oder eine Nikab, die nur einen Augenschlitz zulässt, tragen“, sagte Uni-Sprecher Boris Pawlowski am Mittwoch.
Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) begrüßte den Beschluss und kündigte eine Gesetzesinitiative gegen das Tragen von Gesichtsschleiern auch in den Schulen an. Es gebe «keinen aktuellen Fall», bisherige Einzelfälle seien schulintern einvernehmlich geregelt worden.
Das Uni-Präsidium hatte das Verbot am 29. Januar erlassen. Es solle dafür Sorge tragen, „dass die Mindestvoraussetzungen für die zur Erfüllung universitärer Aufgaben erforderliche Kommunikation in Forschung, Lehre und Verwaltung sichergestellt sind“. Dazu gehöre die offene Kommunikation, welche „auch auf Mimik und Gestik beruht“. Daher dürfe ein Gesichtsschleier „in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Gesprächen, die sich auf Studium, Lehre und Beratung im weitesten Sinne beziehen, nicht getragen werden“.
Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages von 2014 bewertete eine Verankerung eines Verschleierungsverbots im Grundgesetz als «nicht unproblematisch». Aber es verwies auf andere Möglichkeiten: In Betracht kommen demnach etwa ein Verbot der Gesichtsverschleierung in öffentlichen Gebäuden, bei der Ausübung eines öffentlichen Amtes sowie bei Schülerinnen.
Ein Sprecher des Zentralrats der Muslime (ZMD) sagte der Deutschen Presse-Agentur, in Deutschland seien kaum vollverschleierte Frauen unterwegs. Daher sei ein offizielles Verbot unnötig.