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Muslime zwischen Kontaktsperre und Lockerung

Foto: KRM, Twitter

Berlin/Düsseldorf (iz/KNA). Es sei nicht nachvollziehbar, wenn Moscheen, Kirchen oder Synagogen geschlossen blieben, dass „Shoppen in der Stadt“ aber erlaubt sein solle, erklärte Bekir Altas, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG). So werde der Eindruck erweckt, als stünden ökonomische Überlegungen „über garantierten Grundrechten“.

Motiviert ist die Erklärung des Verbands durch die jüngst, bekannt gegebenen Lockerungsmaßnahmen. Diese sehen zwar eine Ausweitung des Einkaufs- und Geschäftslebens vor, beinhalten aber momentan eine anhaltende Sperre für religiöses Gemeinschaftsleben. Diese Schieflage sowie die Grundfrage nach dem Rang von Rechten wie der Religions- und Versammlungsfreiheit trieben nicht nur Religionsgemeinschaften um, sondern auch Verfassungsrechtler und Kommentatoren.

Es sei angebracht, so Altas, Moscheen, Kirchen, Synagogen und anderen Gotteshäusern so weit Vertrauen entgegenzubringen, „als dass auch ihnen auch unter gewissen Auflagen die schrittweise Öffnung erlaubt wird“. Denkbar seien etwa Begrenzungen der Personenanzahl abhängig von der Größe des Gebetsraumes sowie ein rotierendes Anmeldeverfahren, damit möglichst viele Gläubige wieder in den Genuss kämen, in einer Moschee und in der Gemeinschaft zu beten. Ein erstes Konzeptpapier zur schrittweisen Öffnung der Moscheen sei bereits erarbeitet worden und solle bei den anstehenden Gesprächen auf Landes- und Bundesebene mit den jeweiligen Innenministerien eingebracht werden.

Anklang fand das Anliegen der Gemeinschaften bei Politikern wie dem NRW-Ministerpräsidenten. Armin Laschet (CDU) dringt in der Corona-Krise auf eine Öffnung von Gottesdiensten für die Allgemeinheit. „Gemeinsam wollen Landesregierung und Glaubensgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen einen Weg aufzeigen, unter welchen Bedingungen öffentliche Gottesdienste in Zukunft wieder möglich sein können“, teilte die NRW-Staatskanzlei am Donnerstagabend in Düsseldorf mit. „Dieser Weg könnte Vorbild für ganz Deutschland werden.“

Zuvor hatte Laschet sich mit VertreterInnen von Kirchen und Religionsgemeinschaften zu diesen Aspekten der Krise beraten. In der Staatskanzlei waren neben RepräsentantInnen der beiden großen Kirchen und dem Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln auch Burhan Kesici, derzeitiger Sprecher des Koordinationsrates der Muslime anwesend. Man wolle gemeinsame Wege suchen, hieß es, um die Barrieren für ein gemeinschaftliches Religionsleben so schnell als möglich zu beseitigen. „Wenn nun das soziale und öffentliche Leben wieder mehr geöffnet wird, muss das auch für das gemeinsame religiöse Leben gelten“, heißt es in einer Mitteilung. „Gelebter Glaube spendet den Menschen gerade in Zeiten der Krise Kraft, Hoffnung und Zuversicht.“

Laut einer Umfrage halten 70 Prozent der Deutschen öffentliche Gottesdienste in Zeiten der Corona-Pandemie für nicht notwendig. Lediglich zwölf Prozent gaben an, dass Vor-Ort-Gottesdienste als Teil der Grundversorgung erlaubt sein sollten, wie die katholische Zeitung „Die Tagespost“ meldete. Sie hatte das Meinungsforschungsinstitut INSA Consulere mit der Erhebung beauftragt. Dafür wurden den Angaben zufolge vom 10. bis zum 13. April 2.108 Erwachsene befragt. (sw)